Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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name<br />
adresse<br />
<strong>Steuer</strong>nummer<br />
Sozialversicherungsnummer Datum<br />
Finanzamt<br />
adresse<br />
Betreff: antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr JJJJ<br />
Mit einkommensteuerbescheid vom tt.MM.JJJJ wurde mir für das<br />
Kalenderjahr JJJJ eine lohnsteuernachzahlung/eine lohnsteuergutschrift<br />
von ............ € vorgeschrieben/errechnet.<br />
Bei der Berechnung dieses Betrages wurde allerdings der alleinerzieherabsetzbetrag<br />
inklusive zwei Kinderzuschläge nicht berücksichtigt.<br />
Seit März JJJJ lebe ich von meinem (ehe)partner dauernd getrennt.<br />
unser Sohn (name und Sozialversicherungsnummer) und<br />
unsere tochter (name und Sozialversicherungsnummer) leben bei<br />
mir und ich erhalte die Familienbeihilfe für sie.<br />
Ich beantrage die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303<br />
BaO bzw. rege eine Wiederaufnahme von amts wegen an.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
2.5. Raten-, Stundungsansuchen<br />
Schulden Sie dem Finanzamt Geld, können Sie ein raten- bzw. Stundungsansuchen<br />
stellen, sofern es Ihnen nicht möglich ist, die abgabenschuld<br />
sofort zu bezahlen. Im Gegensatz zum ratenansuchen, wo Ihre<br />
<strong>Steuer</strong>schuld auf höchstens zwölf Monatsraten aufgeteilt zu bezahlen ist,<br />
wird bei einem Stundungsansuchen der Zeitpunkt der Bezahlung der gesamten<br />
<strong>Steuer</strong>schuld auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.<br />
Wird Ihr raten- bzw. Stundungsansuchen bewilligt, so werden bis zu einer<br />
höhe der abgabenschuld von 750 € keine Stundungszinsen verrech-<br />
96 <strong>AK</strong>-Infoservice