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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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name<br />

adresse<br />

<strong>Steuer</strong>nummer<br />

Sozialversicherungsnummer Datum<br />

Finanzamt<br />

adresse<br />

Betreff: antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens für das Jahr JJJJ<br />

Mit einkommensteuerbescheid vom tt.MM.JJJJ wurde mir für das<br />

Kalenderjahr JJJJ eine lohnsteuernachzahlung/eine lohnsteuergutschrift<br />

von ............ € vorgeschrieben/errechnet.<br />

Bei der Berechnung dieses Betrages wurde allerdings der alleinerzieherabsetzbetrag<br />

inklusive zwei Kinderzuschläge nicht berücksichtigt.<br />

Seit März JJJJ lebe ich von meinem (ehe)partner dauernd getrennt.<br />

unser Sohn (name und Sozialversicherungsnummer) und<br />

unsere tochter (name und Sozialversicherungsnummer) leben bei<br />

mir und ich erhalte die Familienbeihilfe für sie.<br />

Ich beantrage die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303<br />

BaO bzw. rege eine Wiederaufnahme von amts wegen an.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

2.5. Raten-, Stundungsansuchen<br />

Schulden Sie dem Finanzamt Geld, können Sie ein raten- bzw. Stundungsansuchen<br />

stellen, sofern es Ihnen nicht möglich ist, die abgabenschuld<br />

sofort zu bezahlen. Im Gegensatz zum ratenansuchen, wo Ihre<br />

<strong>Steuer</strong>schuld auf höchstens zwölf Monatsraten aufgeteilt zu bezahlen ist,<br />

wird bei einem Stundungsansuchen der Zeitpunkt der Bezahlung der gesamten<br />

<strong>Steuer</strong>schuld auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.<br />

Wird Ihr raten- bzw. Stundungsansuchen bewilligt, so werden bis zu einer<br />

höhe der abgabenschuld von 750 € keine Stundungszinsen verrech-<br />

96 <strong>AK</strong>-Infoservice

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