Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer
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arbeitsloser übersiedelt zum ent- Ja<br />
fernten neuen Dienstort<br />
Berufsanfänger zieht von eltern<br />
zum entfernten Dienstort<br />
an mit aufrechtem DV übersiedelt<br />
zum entfernten neuen Dienstort<br />
Berufstätige partnerin zieht mit<br />
arbeitslosem partner zu neuem<br />
entfernten Dienstort; beide beginnen<br />
neues Dienstverhältnis<br />
Übersiedlung vom ausl. Wohnsitz<br />
auf Dauer zum neuen aG<br />
in Österrreich; bisher arbeitslos<br />
bzw. ende des engagements im<br />
ausland<br />
Übersiedlung vom ausländischen<br />
arbeitgeber und Wohnsitz zum<br />
neuen aG nach Österreich auf<br />
Dauer; fixe Beschäftigungszusage<br />
im Übersiedlungszeitpunkt<br />
Wegzug aus Österreich und<br />
Begründung eines Dienstverhältnisses<br />
im ausland<br />
Ja, weil die Berufsausübung vom<br />
bisherigen Wohnsitz so weit entfernt<br />
ist, dass ein neuer Wohnsitz<br />
dadurch begründet werden muss;<br />
auch das Wohnen im elternhaus<br />
stellt einen Wohnsitz dar.<br />
Ja<br />
Ja, für beide<br />
Ja<br />
Ja<br />
nein, da durch neues Dienstverhältnis<br />
im ausland veranlasst<br />
<strong>AK</strong>-Infoservice<br />
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