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Steuer Sparen 2011 - AK - Niederösterreich - Arbeiterkammer

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arbeitsloser übersiedelt zum ent- Ja<br />

fernten neuen Dienstort<br />

Berufsanfänger zieht von eltern<br />

zum entfernten Dienstort<br />

an mit aufrechtem DV übersiedelt<br />

zum entfernten neuen Dienstort<br />

Berufstätige partnerin zieht mit<br />

arbeitslosem partner zu neuem<br />

entfernten Dienstort; beide beginnen<br />

neues Dienstverhältnis<br />

Übersiedlung vom ausl. Wohnsitz<br />

auf Dauer zum neuen aG<br />

in Österrreich; bisher arbeitslos<br />

bzw. ende des engagements im<br />

ausland<br />

Übersiedlung vom ausländischen<br />

arbeitgeber und Wohnsitz zum<br />

neuen aG nach Österreich auf<br />

Dauer; fixe Beschäftigungszusage<br />

im Übersiedlungszeitpunkt<br />

Wegzug aus Österreich und<br />

Begründung eines Dienstverhältnisses<br />

im ausland<br />

Ja, weil die Berufsausübung vom<br />

bisherigen Wohnsitz so weit entfernt<br />

ist, dass ein neuer Wohnsitz<br />

dadurch begründet werden muss;<br />

auch das Wohnen im elternhaus<br />

stellt einen Wohnsitz dar.<br />

Ja<br />

Ja, für beide<br />

Ja<br />

Ja<br />

nein, da durch neues Dienstverhältnis<br />

im ausland veranlasst<br />

<strong>AK</strong>-Infoservice<br />

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