Stammbaum Aberer Schwarzenberg
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- 114 -<br />
Josef Mohr „Mohrenwirt“<br />
und Leutnant bei der Landwehr in Dornbirn.<br />
149 Schon sein Vater Johannes Mohr geb.8.2.1689, gest.1763 war Bierbrauer und Besitzer der<br />
Wirtschaft in Dornbirn. Aus dem Fahrnisbeschrieb in der Verlassenschaft des Johannes Mohr<br />
vom 7.11.1763 geht hervor, dass schon zu Lebzeiten „ein Branntweinhafen und Kessel in der<br />
Bierbräustatt“ bestanden hat, wahrscheinlich schon um 1742, wird sie doch als<br />
"reale Bierbrau Gerechtigkeit" bezeichnet und muss infolgedessen als<br />
"einraditziertes Gewerbe" mindestens seit dem Jahr 1742 betrieben worden sein.<br />
Drei Zeugen bestätigen 1834, dass sie den Vater des Leutnants Jos. Mohr, nämlich den<br />
Johann Mohr noch gut gekannt haben, und dass sie ebenfalls sich noch verlässlich erinnern<br />
können, dass schon der Vater vom Leutnant Josef Mohr die Brauerei auf dem dasigen<br />
Mohrenwirtshause ohne Zweifel noch auf seinen eigenen Namen und Rechnung vor seinem<br />
Ableben verrichtete und durch längere Zeit ohne Zweifel durch bereits zwei volle Jahre einen<br />
Jesuiten Bruder in seinem Hause hielt, welcher ihm die Brauerei einrichten und seinem Sohn<br />
Joseph Mohr das Brauerei-Gewerbe lehren musste. Erst nach dem Tode des Johann Mohr,<br />
übte sein Sohn das gleiche Gewerbe auf dem dasigen Mohrenbräuhause bis zu seinem<br />
Absterben im eigenen Namen aus.<br />
Nach dem Verlassenschaftsakt von Johann (1689-1763) wurde das ganze Vermögen den zwei<br />
minderjährigen Kindern Josef und Katharina Mohr eigentümlich zugeschieden.<br />
1776 (Hochzeit von Josef) wurde im gerichtlich aufgenommenen Vermögensabteilungsakt<br />
das Haus samt Zugehör und Bräustatt den Josef Mohr als Alleineigentum zugeschieden.<br />
Josef war der eigentliche Gründer der heutigen<br />
„MOHRENBRAUEREI“ in Dornbirn, der ältesten und<br />
einzigen zu dieser Zeit in Dornbirn. In Bregenz gab es<br />
schon früher eine.<br />
Josef war wahrscheinlich kein guter Bierbrauer, denn in<br />
einem Gerichtsprotokoll 1769 wird ein gewisser Franz<br />
Xaver Luger als „Bierbrauer“ des Josef Mohr genannt.<br />
Im Jahre 1802 bei der gerichtlichen<br />
Verlassenschaftsabhandlung des Joseph Mohr wurde das<br />
Mohrenwirtshaus samt Bräustatt seinen Söhnen<br />
zugeteilt. Wirtshaus samt Bräustatt wurde in den Grundstamm Kataster im Jahre 1808<br />
aufgenommen und von der k.k. Regierung bestätigt.<br />
Gemäß Abhandlung der Verlassenschaft des Josef Mohr vom 7. November 1801, Beilage No.<br />
3. dann laut des sub. No. 4 beiliegenden Kaufvertrages vom 24. April 1801 wurde das<br />
Mohrenwirtshaus samt Bräustatt und dazugehörigen Einrichtungsstücken dem Sohn Johann<br />
Mohr eigentümlich zugeschieden.<br />
Dieser starb aber am 6. Jänner 1802, es wurde laut des sub. No.5 anliegenden<br />
Verlassenschaftsabhandlungsakts vom 2. Dezember 1802 das Mohrenwirtshaus mit Bräustadt<br />
und aller Einrichtung seinen Brüdern Florian, Melchior und Joseph Mohr erbsweise als<br />
Eigentum zugeschieden.<br />
Da diese drei Brüder damals zur Ausübung des Bierbrauereigewerbes noch nicht geeignet<br />
waren, wurde von Ihrem Vormund Joh. Martin Rhomberg laut Beilage No.6 das<br />
149 Mohrenbrauerei Dornbirn Gründungsunterlagen 1834, bearbeitet 1994 von Mag. Rupert Tiefenthaler.