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Stammbaum Aberer Schwarzenberg

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Verordnung bei Hochzeiten<br />

Rekurs verschickt am 18.12.1843<br />

In Vorarlberg erließ 1710 das Bregenzer Oberamt eine Verordnung, in der zum wiederholten Mal bestimmt<br />

wurde, dass zu Hochzeitsmählern höchstens 40 Personen geladen werden dürfen. Zuwiderhandelnde Wirte<br />

sollen mit 5, überzählige aber mit 2 Gulden, 30 Kreuzern Strafe zugunsten des Armenfonds belegt werden.<br />

159 Die Durchsetzung dieser Bestimmung erwies sich als problematisch. Der Wundarzt Johann Behmann von<br />

<strong>Schwarzenberg</strong> ergriff den Rekurs gegen eine Bestrafung. Er führte aus, die Verordnung sei weder vom<br />

Gesetzgeber erlassen noch von der Regierung bestätigt worden.<br />

Er hatte zu seiner Hochzeit mit Maria Rosa <strong>Aberer</strong> 38 Gäste geladen, von denen 2 nicht erschienen waren;<br />

andere jedoch ohne Einladung gekommen, so dass schließlich 43 Personen zugegen waren. sieben von ihnen<br />

wurden belangt. Unter ihnen war Anna Katharina Metzler.<br />

Sie kritisierte, dass die Verordnung zum „Gelächter der übrigen Vorarlberger“ nur auf den Bregenzerwald ziele.<br />

Andere Veranstaltungen, die regelmäßig von 100 bis 200 Gästen besucht wurden, wie Handwerks und Zunfttage,<br />

Bälle, Wurstessen, Schlittenfahrten oder Primizen seien nicht eingeschränkt worden. Außerdem habe sie als<br />

Hochzeitsgast vorher nicht wissen können, wie viel erscheinen würden. Auch die Wirtin des Gasthaus<br />

„Ochsen“ Theresia <strong>Aberer</strong> geb. Huttle, wo die Feier stattgefunden hatte, war gestraft worden. Sie<br />

argumentierte, ihr könne nicht zugemutet werden, dass sie den überzähligen Gästen die Tür weise.<br />

Das Kreisamt lehnte die Rekurse allerdings in erster, das Gubernium in Innsbruck in zweiter Instanz ab.<br />

159 Industrieprovinz Vorarlberg in der Frühindustrialisierung 1740-1870 Hubert Weitersfelder Seite 379

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