Stammbaum Aberer Schwarzenberg
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abzustufenden Benützungsgebühr von S 5.--, 10.-- und 15.-- von den Fachärzten Dr. Wacker<br />
und Dr. Blodig. Angenommen;<br />
d) betreffend Anschaffung eines Röntgen-Apparates im Stadtspitale.<br />
Wird der Voranschlagsberatung im Finanzausschusse vorbehalten;<br />
e) beantragt die Festsetzung der Verpflegskosten im Isolierspitale in gleicher Höhe mit den<br />
Spitalverpflegskosten. Bis auf weiteres genehmigt;<br />
f) hinsichtlich der Auszahlungsstelle für die Bezüge des Spitalverwalters Johann Georg<br />
<strong>Aberer</strong> und der Stadtärzte. Es bleibt vorläufig beim bisherigen Modus;<br />
g) beantragt, dass künftighin nur der die Seelsorge im Stadtspitale tatsächlich ausübende<br />
Priester im Erkrankungsfalle im Stadtspitale unentgeltlich zu behandeln und zu verpflegen ist.<br />
Angenommen.<br />
26.6.1930 Auf Vertagung des Ansuchens des Spitalverwalters Johann Georg <strong>Aberer</strong> zwecks<br />
Feststellung der Vorrückungsverhältnisse der übrigen städtischen Angestellten durch die<br />
Stadtkämmerei. Angenommen<br />
12.8.1931 Berichte der städtischen Beamten <strong>Aberer</strong> und Bitsche über den Verkauf von<br />
Abbruchmaterial vom Stall und Stadel beim Stadtspitale. Der Abbruch geht auf Kosten der<br />
Stadtgemeinde (Stadtkasse). Das Bauamt wird zur Verwertung des Abbruchmateriales<br />
ermächtigt und beauftragt.<br />
2.9.1931 Zu der am 4. September 1931 in Hohenems stattfindenden Aussprache über eine<br />
allgemeine, einheitliche Regelung der Röntgentarife wird Spitalverwalter Georg <strong>Aberer</strong><br />
entsendet, wobei derselbe keine für die Stadtgemeinde bindenden Erklärungen abgeben darf.<br />
12.12.1934 die von der Leitung der Vaterländischen Front eingelangte Intervention<br />
hinsichtlich des Sicherheitskommissärs Josef Ibele, wird der Landeshauptmannschaft für<br />
Vorarlberg nach Kundmachung der neuen Disziplinarordnung zur zuständigen Durchführung<br />
in Vorlage gebracht, desgleichen auch die Personalsache des städtischen Angestellen Johann<br />
Georg <strong>Aberer</strong> und des städtischen Angestellten Franz Ohneberg.<br />
3.5.1935 Es wird gegen Johann Georg <strong>Aberer</strong> und Josef Ibele das ordentliche<br />
Disziplinarverfahren eingeleitet. Dem Gemeindetage wird die Wiederwahl der bisherigen<br />
Disziplinar-Kommission beantragt<br />
5.7.1935 Der Vizebürgermeister wird ermächtigt, in der Disziplinarsache <strong>Aberer</strong> zu<br />
entscheiden, ob dieser Fall der ordentlichen Disziplinarkommission oder aber nur dem<br />
Stadtrate zwecks Behandlung vorzulegen sei<br />
18.9.1935 Dem Stadtbeamten Johann Georg <strong>Aberer</strong> wird durch den Bürgermeister wegen des<br />
gegen ihn behängenden Disziplinarfalles eine Verwarnung erteilt werden, wobei gerügt wird,<br />
daß sein Verhalten nicht allen Erfordernissen Rechnung getragen habe, welche von einem<br />
vaterländischen, österreichischen Beamten verlangt werden könne.<br />
In den NS Akten wird J. G. <strong>Aberer</strong> mehrmals erwähnt. Er war zwar schon über 60 Jahre alt<br />
kommt aber als politischer Leiter und Kreisamtsleiter vor. Was er dabei machte ist nicht näher<br />
beschrieben.