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Stammbaum Aberer Schwarzenberg

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<strong>Schwarzenberg</strong>/Bregenzerwald Besiedelung<br />

Auf Grund der im Jahre 2001 durchgeführten pollenanalytischen Untersuchung im<br />

2 „Bezauer Moor“ kann davon ausgegangen werden, dass eine Besiedelung von Teilen des<br />

Bregenzewaldes schon vor Christi Geburt statt fand.<br />

Der Bregenzerwald war bis zum frühen Mittelalter ein Siedlungsraum, in dem das „Reich“ –<br />

wer immer das auch war – sein grundsätzliches Recht auf herrschaftlich noch unerschlossene<br />

Räume geltend machen konnte.<br />

3 Das „Reich“ vergab offensichtlich Rechte im Gebiet links der Bregenzerache zu einem nicht<br />

näher bestimmten Zeitpunkt an das Reichskloster St. Gallen.<br />

Ausschließlich in diesem Bereich konnte sich nämlich die St. Gallische Kirche vom<br />

<strong>Schwarzenberg</strong> als organisatorische Pfarre etablieren. Wahrscheinlich jedoch schon lange vor<br />

der Jahrtausendwende.<br />

Nicht der Graf von Bregenz, sondern das „Reich“ war also der erste Herr über den<br />

herrschaftlichen noch nicht erfassten Bregenzerwald. Es konnte seinem Kloster St. Gallen<br />

unabhängig von anderen Herren Rechte zuteilen. Aber auch weiteren Reichsinstitutionen<br />

konnten abgeleitete Verwaltungs- bzw. Nutznießerrechte übertragen worden sein.<br />

Es hat sich im Falle <strong>Schwarzenberg</strong> demnach schon früh um eine Kirche mit pfarrlichen<br />

Rechten gehandelt. Es deutet alles in <strong>Schwarzenberg</strong> darauf hin, dass Kirche und Widum dort<br />

errichtet wurden, wo bereits eine ältere Siedlung war, deren Mitglieder als Gegenleistung für<br />

die gewährte Errichtung des Pfarrwidums nicht nur kirchliche Infrastruktur nutzen konnten,<br />

sondern auch noch von den „Fälligkeiten“, (Zehent, Zinsen und Abgaben) zu denen sie als<br />

Pfarrgenossen eigentlich verpflichtet gewesen wären, befreit wurden.<br />

Nimmt man also von dem Hintergrund der pollenanalytischen Untersuchung eine weit über<br />

das Hochmittelalter hinausreichende Siedlungskontinuität in der Region an, lassen sich der<br />

nicht überlieferte Verkauf des „Hofbereiches“ ( 4 Hube Hof am Schwbg.) vom „Reich“ an<br />

Bewohner vor Ort erklären. Die „Hube Hof“ war nicht verpflichtet, Steuern oder Zehente zu<br />

zahlen.<br />

Da bereits 1270 ein St. Gallischer 5 Leutpriester in <strong>Schwarzenberg</strong> genannt wird, muß man<br />

wohl schon hier mit einem Widum rechnen, noch stärker deutet das der „Liber taxationis“<br />

1353 an, wenn er neben dem <strong>Schwarzenberg</strong>er Rektorat auch ein Vikariat mit Besteuerbahren<br />

Einkünften aufführt.<br />

2 Die Analyse von Polleneinlagerungen in einem Bohrkern aus dem „Grebauer Moos“, einem Moorähnlichem Gebiet bei Bezau, haben<br />

entgegen aller bisher gehegten Vermutungen eindeutig gezeigt, dass man für den Bregenzerwald – oder vorsichtiger gesagt; für die Bezauer<br />

Gegend – von einer permanenten Besiedelung wenigstens seit Ende der Eisenzeit, das heißt seit mehr als 2600 Jahren, anfänglich auf eine<br />

saisonale Alpwirtschaft beschränkt später zumindest von zunehmender Nutzung ausgehen muss. Auffallend sind Holzkohlepartikel am<br />

Beginn des Moorwachstumes, die auf einen Brand in der nähe des Moores hinweisen. Angebautes Getreide, Roggen, Edelkastanie und<br />

Walnuss deuten auf Siedlungstätigkeit zur Römerzeit hin.<br />

3 Der hintere Bregenzerwald – eine Bauernrepublik? Forschung zur Geschichte Vorarlbergs 9 Mathias Moosbrugger<br />

4 Eine Hube umfasste eine Größe von etwa 60 Zinspfennigen. Das ist etwa eine Größe von 25 Hektar bebaubares Land (Äcker) ohne<br />

Viehweide und Beholzung (Wald). Diese Größe diente ursprünglich zur Versorgung einer Großfamilie. (Zinspfennig = bestimmte<br />

Betriebsfläche von etwa 1 Juchart 4184 m2), von dieser Fläche war 1 Zinspfennig an die Herrschaft zu leisten. Der 2. Schub umfasste<br />

Huben in einer Größe von 40 Zinspfennig.<br />

(1 Zinspfennig war ungefähr eine Größe von 70 m2.)<br />

5 Ein Leutpriester war ein Geistlicher, der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten (Pfarrkirche od. Pfründe) tatsächlich besetzte. Er konnte Pfarrer<br />

sein, die Seelsorge im Auftrag des Besitzers der Pfarrrechte ausführen oder den (amtsunfähigen) Pfarrer vertreten. Er war in der Regel<br />

Weltgeistlicher unterstand also im Gegensatz zu Geistlichen, die einem Kloster oder einer Herrschaft dienten und von diesen abhängig<br />

waren, dem Bischof.

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