Stammbaum Aberer Schwarzenberg
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9.2 Johann Georg <strong>Aberer</strong> (Sohn von Josef)<br />
Stadtangestellter, k .k Postamtspraktikant und Spitalsverwalter in Bregenz.<br />
geb.21.4.1878 in <strong>Schwarzenberg</strong> Ochsen,<br />
Paten Joh. Georg Kleber, M. Elisabetha Bösch, Hebamme Maria Kleber<br />
gest.30.4.1946 in Bregenz,<br />
Johann Georg heiratet am 17.9.1921 Franziska Anna Moosbrugger,<br />
geb.17.7.1887 in Bregenz,<br />
Bei der Hochzeit war er 43, sie 34 Jahre alt.<br />
Am 1.7.1969 zog Witwe Fanny <strong>Aberer</strong> von<br />
der Ölrainstr.2 in Bregenz nach Ober<br />
Lochau ins Jesuheim, wo sie am<br />
22.12.1969 verstarb.<br />
Ihre Mutter, Agathe, hieß mit dem<br />
Mädchennamen Rupp<br />
Sie hatten keine Kinder.<br />
Berufliche Laufbahn von Johann Gerg <strong>Aberer</strong><br />
1903 beim Tode vom Vater Josef wird er als Postbeamter in Bregenz angeschrieben. J. G. ist<br />
also schon mit 25 Jahren in Bregenz tätig.<br />
170 Am 14.10.1905 beginnt seine Laufbahn als städtischer Beamter in Bregenz, die definitive<br />
Anstellung erfolgt am 19.11.1906<br />
27.10.1909 Dankschreiben des Magistrats-Adjunkten J. G. <strong>Aberer</strong> für seine Beförderung zur<br />
Kenntnis genommen.<br />
7.8.1912 Dankschreiben des Johann Georg <strong>Aberer</strong> als Vormund des beim Baden<br />
verunglückten Anton Engler für die seinem Mündel städtischerseits erwiesenen Wohltaten.<br />
16.10.1912 Magistrats-Adjunkt Johann Georg <strong>Aberer</strong> um Anweisung der Bezüge der<br />
zehnten Rangklasse, 2. Gehaltsstufe ab 1. November 1912.<br />
Anzuweisen dem Finanzausschusse zur Kenntnisnahme für die Präliminarberatung.<br />
20.11.1912 Als Funktionäre für die Mobilisierung zum 1. Weltkrieg werden bestellt:<br />
Fritz Eyth, Johann Georg <strong>Aberer</strong>, Fidel Ohneberg, Hans Felizeter, Richard Sotriffer, Johann<br />
Schlappack.<br />
26.11.1913 Entscheidung der k.k. Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau in Sachen<br />
des Verpflegskostenersatzes für das Kind Margaritha Unterrainer.<br />
Die Schwester Oberin des Waisenhauses wird angewiesen, jede Aufnahme bzw. Entlassung<br />
eines Kindes im städtischen Waisenhause innerhalb 24 Stunden in der Stadtkanzlei Zimmer 7<br />
bei Adjunkt <strong>Aberer</strong> zu melden bei sonstiger Haftbarmachung für die der Stadtgemeinde aus<br />
der Nichtanmeldung erwachsenden Kosten. Von einer Rekursführung im vorliegenden Falle<br />
wird, da dies aussichtslos wäre, Abstand genommen<br />
170 Stadtvertretungsbeschlüsse