kostenfreier Download - Konstruieren und Gießen
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Außen- <strong>und</strong> Innenr<strong>und</strong>ungen ist so aufgeteilt, dass das untere Abmaß stets Null wird.<br />
Seit dem Erscheinen der DIN ISO 8062 gilt die DIN 1684-1 nur noch für bestehende<br />
Konstruktionen. Für Neukonstruktionen sind die Anforderungen der DIN ISO 8062 einzuhalten.<br />
Dies bedeutet im Einzelnen Änderung der Toleranzbezeichnung von GTB in<br />
CT.<br />
Die DIN EN 1559 ist die Basisnorm für die Lieferbedingungen aller metallischen Gussteile<br />
einschließlich der Definition der abzuliefernden Qualität. Die Werkstoff bezogenen<br />
Anforderungen werden in speziellen Werkstoffnormen geregelt. Die DIN EN 1559 Teil 1<br />
regelt die erforderlichen Bestellangaben <strong>und</strong> zu definierende Angaben bezüglich der:<br />
- Herstellung,<br />
- chemischen Zusammensetzung,<br />
- Werkstoffeigenschaften sowie der allgemeinen Gussstückbeschaffenheit,<br />
- Prüfungen <strong>und</strong> Bescheinigungen einschließlich der Stichprobenregelung,<br />
- Vorschriften zum Kennzeichnen der Gussstücke.<br />
- Hinweise für eventuelle Beanstandungen.<br />
Der informative Anhang der Norm enthält eine Checkliste für Vereinbarungen, die zwingend<br />
festgelegt werden müssen, <strong>und</strong> mit wahlfreien Informationen, die zusätzlich vereinbart<br />
werden können.<br />
Die DIN EN 1559 Teil 3 legt weitere spezifische Lieferbedingungen, die zwischen K<strong>und</strong>en<br />
<strong>und</strong> Gießerei geregelt werden sollten, fest. Diese betreffen unter anderem:<br />
- vom Käufer anzugebende wahlfreie Informationen über den Rohgusszustand, eine<br />
besondere Wärmebehandlung, eine Oberflächenbehandlung der Rohgusstücke,<br />
die Einzelheiten zur mechanischen Bearbeitung, die Bildung von Prüfeinheiten,<br />
die Zeichnungen <strong>und</strong> Modelle sowie die Musterabwicklung (Vormuster, Erstmuster);<br />
- Schweißungen;<br />
- besondere nicht in den Normen geregelte Anforderungen an Werkstoff <strong>und</strong><br />
Gussstück;<br />
- Ungültigkeit von Prüfungen;<br />
- Bescheinigungen über die Werkstoffprüfung.<br />
Der Nachweis der Werkstoffeigenschaften erfolgt in der Regel an angegossenen oder<br />
getrennt gegossenen Proben, deren Dicke in Beziehung zur maßgebenden Wanddicke<br />
des Gussstückes steht. Die jeweiligen Probenformen, die zur Anwendung kommen können,<br />
sind in der DIN EN 1562 beschrieben. Teilweise können aber auch nach vorheriger<br />
Vereinbarung Probennahmen im Gussstück erfolgen, wobei dann die Mindestwerte<br />
festgelegt <strong>und</strong> der Probennahmeort in der Zeichnung gekennzeichnet werden müssen.<br />
Die Oberflächenbeschaffenheit ist in DIN EN 1559 nicht quantitativ definiert. Als Basis<br />
für verbindliche Festlegungen haben sich im deutschsprachigen Raum die Richtreihen<br />
nach der Empfehlung des CTIF (NO 359-01) der SCRATA oder nach der BNIF 359, einer<br />
technischen Empfehlung des Bureau de Normalisation des Industries de la Fonderie,<br />
durchgesetzt.<br />
Hierauf wird inzwischen in einigen Regelwerken zum Beispiel den Normen zur Oberflächenprüfung<br />
DIN EN 1369, DIN EN 1370 <strong>und</strong> DIN EN 1371 in verbindlicher Form Bezug<br />
genommen [101]. Es wird empfohlen, bei besonderen Anforderungen an die Oberflä-<br />
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