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kostenfreier Download - Konstruieren und Gießen

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Außen- <strong>und</strong> Innenr<strong>und</strong>ungen ist so aufgeteilt, dass das untere Abmaß stets Null wird.<br />

Seit dem Erscheinen der DIN ISO 8062 gilt die DIN 1684-1 nur noch für bestehende<br />

Konstruktionen. Für Neukonstruktionen sind die Anforderungen der DIN ISO 8062 einzuhalten.<br />

Dies bedeutet im Einzelnen Änderung der Toleranzbezeichnung von GTB in<br />

CT.<br />

Die DIN EN 1559 ist die Basisnorm für die Lieferbedingungen aller metallischen Gussteile<br />

einschließlich der Definition der abzuliefernden Qualität. Die Werkstoff bezogenen<br />

Anforderungen werden in speziellen Werkstoffnormen geregelt. Die DIN EN 1559 Teil 1<br />

regelt die erforderlichen Bestellangaben <strong>und</strong> zu definierende Angaben bezüglich der:<br />

- Herstellung,<br />

- chemischen Zusammensetzung,<br />

- Werkstoffeigenschaften sowie der allgemeinen Gussstückbeschaffenheit,<br />

- Prüfungen <strong>und</strong> Bescheinigungen einschließlich der Stichprobenregelung,<br />

- Vorschriften zum Kennzeichnen der Gussstücke.<br />

- Hinweise für eventuelle Beanstandungen.<br />

Der informative Anhang der Norm enthält eine Checkliste für Vereinbarungen, die zwingend<br />

festgelegt werden müssen, <strong>und</strong> mit wahlfreien Informationen, die zusätzlich vereinbart<br />

werden können.<br />

Die DIN EN 1559 Teil 3 legt weitere spezifische Lieferbedingungen, die zwischen K<strong>und</strong>en<br />

<strong>und</strong> Gießerei geregelt werden sollten, fest. Diese betreffen unter anderem:<br />

- vom Käufer anzugebende wahlfreie Informationen über den Rohgusszustand, eine<br />

besondere Wärmebehandlung, eine Oberflächenbehandlung der Rohgusstücke,<br />

die Einzelheiten zur mechanischen Bearbeitung, die Bildung von Prüfeinheiten,<br />

die Zeichnungen <strong>und</strong> Modelle sowie die Musterabwicklung (Vormuster, Erstmuster);<br />

- Schweißungen;<br />

- besondere nicht in den Normen geregelte Anforderungen an Werkstoff <strong>und</strong><br />

Gussstück;<br />

- Ungültigkeit von Prüfungen;<br />

- Bescheinigungen über die Werkstoffprüfung.<br />

Der Nachweis der Werkstoffeigenschaften erfolgt in der Regel an angegossenen oder<br />

getrennt gegossenen Proben, deren Dicke in Beziehung zur maßgebenden Wanddicke<br />

des Gussstückes steht. Die jeweiligen Probenformen, die zur Anwendung kommen können,<br />

sind in der DIN EN 1562 beschrieben. Teilweise können aber auch nach vorheriger<br />

Vereinbarung Probennahmen im Gussstück erfolgen, wobei dann die Mindestwerte<br />

festgelegt <strong>und</strong> der Probennahmeort in der Zeichnung gekennzeichnet werden müssen.<br />

Die Oberflächenbeschaffenheit ist in DIN EN 1559 nicht quantitativ definiert. Als Basis<br />

für verbindliche Festlegungen haben sich im deutschsprachigen Raum die Richtreihen<br />

nach der Empfehlung des CTIF (NO 359-01) der SCRATA oder nach der BNIF 359, einer<br />

technischen Empfehlung des Bureau de Normalisation des Industries de la Fonderie,<br />

durchgesetzt.<br />

Hierauf wird inzwischen in einigen Regelwerken zum Beispiel den Normen zur Oberflächenprüfung<br />

DIN EN 1369, DIN EN 1370 <strong>und</strong> DIN EN 1371 in verbindlicher Form Bezug<br />

genommen [101]. Es wird empfohlen, bei besonderen Anforderungen an die Oberflä-<br />

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