Teilpläne - Soest
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Vorbericht<br />
Gemeinsamer Vorbericht für die Schulen:<br />
2004 entstand mit dem vom Rat beschlossenen Strategischen Zukunftsprogramm und den darin enthaltenen<br />
Bildungszielen für die <strong>Teilpläne</strong> der Abteilung Schule und Sport eine besondere Verantwortung. Die im Programm<br />
enthaltenen strategischen Ziele 1 und 2 „Kinder und Jugendliche fördern und ungleichen Bildungschancen<br />
begegnen“ und „Zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur bereitstellen“ sind mit Handlungszielen unterlegt. Davon<br />
werden 2009 folgende aufgegriffen:<br />
- Schaffung von Ganztagsangeboten an Schulen:<br />
Grundschulen: alle städtischen Grundschulen können mittlerweile die offene Ganztagsgrundschule (OGGS)<br />
anbieten. In 2008 wurde die Zahl der OGGS-Plätze erneut ausgebaut, so dass derzeit i. d. R. von einer<br />
bedarfsdeckenden Versorgung ausgegangen werden kann. Bei Bedarf soll ein weniger umfangreiches<br />
Betreuungsangebot in der Art der „Schule von acht bis eins“ aufrechterhalten werden. An der Wiese-Grundschule<br />
soll im Schuljahr 2008/09 bei entsprechenden Bedarfen eine Ausweitung des Betreuungsangebotes über die<br />
derzeitige Angebotszeit von 16.00 Uhr hinaus erprobt werden.<br />
Hauptschulen: Der Ganztagsbetrieb der Pauli-Hauptschule ist erfolgreich angelaufen und wird sukzessive<br />
ausgebaut. Im Jahr 2009 wird der Ausweitung der Betreuungsangebote im Bereich der Sekundarstufe I zentrale<br />
Bedeutung zukommen. Die Landesregierung hat nunmehr im Rahmen einer neuen Ganztagsoffensive für den<br />
Bereich der Sekundarstufe I entschieden, die Betreuungsangebote „13+“ zum Schulhalbjahreswechsel am<br />
01.02.2009 auslaufen zu lassen. Dieses Programm soll durch ein Programm „Geld oder Stelle“ ersetzt werden, in<br />
welchem den Schulen Finanzmittel (oder Lehrerstellenanteile) zur Verfügung gestellt werden.<br />
Bei der Errichtung von gebundenen Ganztagsschulen im Realschul- und Gymnasialbereich sollen in den nächsten<br />
2 Jahren jedes Jahr 1 Realschule und 1 Gymnasium pro Kreis/ kreisfreier Stadt umgewandelt werden, sofern in<br />
der jeweiligen Kommune auch weiterhin ein Halbtagsangebot in der jeweiligen Schulform bestehen bleibt.<br />
Hierzu muss die Entwicklung in den Nachbargemeinden, in denen die Einrichtung eines Realschulschulzweigs an<br />
einer bestehenden Hauptschule geplant ist, abgewartet werden, da dies Auswirkungen auf die zukünftige<br />
Schülerentwicklung an den <strong>Soest</strong>er Realschulen haben könnte.<br />
- Bedarfsgerechte Ausstattung mit und Einsatz von neuen Medien:<br />
Auf der Grundlage eines Medieneinsatzplanes wurden die städtischen Schulen mit neuen Medien auf<br />
zeitgemäßem technischem Niveau ausgestattet. Nach Abschluß dieser Neuausstattung wird besonderes<br />
Augenmerk auf die sachgerechte Benutzung, Wartung und Pflege der EDV-Technik zu legen sein. Gemeinsam<br />
mit der städtischen TUI-Abteilung und in Abstimmung mit den Schulen soll hierzu eine Vorgehensweise vereinbart<br />
werden, die die nachhaltige zukünftige Nutzung sicherstellt, um damit einem erneuten Investitionsstau<br />
vorzubeugen.<br />
- Stärkung der finanziellen Selbständigkeit der Schulen im Rahmen erweiterter Selbstverwaltung und<br />
Eigenverantwortung:<br />
In Fortsetzung des Projektes „Selbständige Schule“ hat der Kreis <strong>Soest</strong> eine Kooperationsvereinbarung mit dem<br />
Land NRW zur Gründung einer „Bildungsregion Kreis <strong>Soest</strong>“ abgeschlossen. Ziel soll es sein, die positiven<br />
Ansätze aus dem Projekt „Selbständige Schule“ fortzusetzen und eine bessere Vernetzung aller Akteure im<br />
Bildungswesen über die Grenzen der einzelnen Kommunen hinaus zu erreichen. In den Organisationsformen der<br />
regionalen Kooperation werden u.a. Handlungs- und Förderkonzepte für eine optimierte schulische und berufliche<br />
Bildung diskutiert und erarbeitet, um die Lern- und Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.<br />
Darüber hinaus sollen die Schulen auf ihrem Weg zu mehr Eigenverantwortlichkeit beraten und unterstützt<br />
werden.<br />
Die kreisangehörigen Kommunen (Schulträger) können der Kooperationsvereinbarung mit Schulen aus ihrem<br />
Zuständigkeitsbereich beitreten.<br />
In einem ersten Umsetzungsschritt zu mehr Eigenständigkeit werden auf der Grundlage einer neu festgelegten<br />
Budgetierungsrichtlinie bspw. schon jetzt die städtischen Gymnasien die eigenständige Mittelbewirtschaftung<br />
probeweise durchführen. Sofern die Umsetzung erfolgreich ist, soll das System auf alle städtischen Schulen<br />
ausgeweitet werden.<br />
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