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Teilpläne - Soest

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Vorbericht<br />

Gemeinsamer Vorbericht für die Schulen:<br />

2004 entstand mit dem vom Rat beschlossenen Strategischen Zukunftsprogramm und den darin enthaltenen<br />

Bildungszielen für die <strong>Teilpläne</strong> der Abteilung Schule und Sport eine besondere Verantwortung. Die im Programm<br />

enthaltenen strategischen Ziele 1 und 2 „Kinder und Jugendliche fördern und ungleichen Bildungschancen<br />

begegnen“ und „Zukunftsfähige Bildungsinfrastruktur bereitstellen“ sind mit Handlungszielen unterlegt. Davon<br />

werden 2009 folgende aufgegriffen:<br />

- Schaffung von Ganztagsangeboten an Schulen:<br />

Grundschulen: alle städtischen Grundschulen können mittlerweile die offene Ganztagsgrundschule (OGGS)<br />

anbieten. In 2008 wurde die Zahl der OGGS-Plätze erneut ausgebaut, so dass derzeit i. d. R. von einer<br />

bedarfsdeckenden Versorgung ausgegangen werden kann. Bei Bedarf soll ein weniger umfangreiches<br />

Betreuungsangebot in der Art der „Schule von acht bis eins“ aufrechterhalten werden. An der Wiese-Grundschule<br />

soll im Schuljahr 2008/09 bei entsprechenden Bedarfen eine Ausweitung des Betreuungsangebotes über die<br />

derzeitige Angebotszeit von 16.00 Uhr hinaus erprobt werden.<br />

Hauptschulen: Der Ganztagsbetrieb der Pauli-Hauptschule ist erfolgreich angelaufen und wird sukzessive<br />

ausgebaut. Im Jahr 2009 wird der Ausweitung der Betreuungsangebote im Bereich der Sekundarstufe I zentrale<br />

Bedeutung zukommen. Die Landesregierung hat nunmehr im Rahmen einer neuen Ganztagsoffensive für den<br />

Bereich der Sekundarstufe I entschieden, die Betreuungsangebote „13+“ zum Schulhalbjahreswechsel am<br />

01.02.2009 auslaufen zu lassen. Dieses Programm soll durch ein Programm „Geld oder Stelle“ ersetzt werden, in<br />

welchem den Schulen Finanzmittel (oder Lehrerstellenanteile) zur Verfügung gestellt werden.<br />

Bei der Errichtung von gebundenen Ganztagsschulen im Realschul- und Gymnasialbereich sollen in den nächsten<br />

2 Jahren jedes Jahr 1 Realschule und 1 Gymnasium pro Kreis/ kreisfreier Stadt umgewandelt werden, sofern in<br />

der jeweiligen Kommune auch weiterhin ein Halbtagsangebot in der jeweiligen Schulform bestehen bleibt.<br />

Hierzu muss die Entwicklung in den Nachbargemeinden, in denen die Einrichtung eines Realschulschulzweigs an<br />

einer bestehenden Hauptschule geplant ist, abgewartet werden, da dies Auswirkungen auf die zukünftige<br />

Schülerentwicklung an den <strong>Soest</strong>er Realschulen haben könnte.<br />

- Bedarfsgerechte Ausstattung mit und Einsatz von neuen Medien:<br />

Auf der Grundlage eines Medieneinsatzplanes wurden die städtischen Schulen mit neuen Medien auf<br />

zeitgemäßem technischem Niveau ausgestattet. Nach Abschluß dieser Neuausstattung wird besonderes<br />

Augenmerk auf die sachgerechte Benutzung, Wartung und Pflege der EDV-Technik zu legen sein. Gemeinsam<br />

mit der städtischen TUI-Abteilung und in Abstimmung mit den Schulen soll hierzu eine Vorgehensweise vereinbart<br />

werden, die die nachhaltige zukünftige Nutzung sicherstellt, um damit einem erneuten Investitionsstau<br />

vorzubeugen.<br />

- Stärkung der finanziellen Selbständigkeit der Schulen im Rahmen erweiterter Selbstverwaltung und<br />

Eigenverantwortung:<br />

In Fortsetzung des Projektes „Selbständige Schule“ hat der Kreis <strong>Soest</strong> eine Kooperationsvereinbarung mit dem<br />

Land NRW zur Gründung einer „Bildungsregion Kreis <strong>Soest</strong>“ abgeschlossen. Ziel soll es sein, die positiven<br />

Ansätze aus dem Projekt „Selbständige Schule“ fortzusetzen und eine bessere Vernetzung aller Akteure im<br />

Bildungswesen über die Grenzen der einzelnen Kommunen hinaus zu erreichen. In den Organisationsformen der<br />

regionalen Kooperation werden u.a. Handlungs- und Förderkonzepte für eine optimierte schulische und berufliche<br />

Bildung diskutiert und erarbeitet, um die Lern- und Lebenschancen der Kinder und Jugendlichen zu verbessern.<br />

Darüber hinaus sollen die Schulen auf ihrem Weg zu mehr Eigenverantwortlichkeit beraten und unterstützt<br />

werden.<br />

Die kreisangehörigen Kommunen (Schulträger) können der Kooperationsvereinbarung mit Schulen aus ihrem<br />

Zuständigkeitsbereich beitreten.<br />

In einem ersten Umsetzungsschritt zu mehr Eigenständigkeit werden auf der Grundlage einer neu festgelegten<br />

Budgetierungsrichtlinie bspw. schon jetzt die städtischen Gymnasien die eigenständige Mittelbewirtschaftung<br />

probeweise durchführen. Sofern die Umsetzung erfolgreich ist, soll das System auf alle städtischen Schulen<br />

ausgeweitet werden.<br />

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