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Teilpläne - Soest

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Zuwendungen und allgemeine Umlagen:<br />

48.000 € Landeszuschüsse für Familienzentren<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte:<br />

1.200.000 € Elternbeiträge<br />

Kostenerstattungen und Kostenumlagen:<br />

3.505.200 € Landeszuschuss zu gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen (nach KiBiz)<br />

Vom Land erhält die Stadt <strong>Soest</strong> nach § 21 KiBiz gewährte Kindpauschalen. Die Höhe ist abhängig von der Rechtsform<br />

des Trägers und beträgt für kirchliche Träger 36,5 %, für finanzschwache Vereine 36 % und für Elterninitiativen<br />

38,5 %der Pauschalen.<br />

Transferaufwendungen:<br />

8.614.400 € gesetzliche Betriebskostenzuschüsse (nach KiBiz)<br />

711.000 € freiwillige Zuschüsse an kirchliche und finanzschwache Träger<br />

Die finanzschwachen Träger werden von der Stadt <strong>Soest</strong> neben den gesetzlichen Betriebskostenzuschüssen<br />

durch die Übernahme der Trägeranteile zu 100 % gefördert. Die kirchlichen Träger erhalten aufgrund einer<br />

Vereinbarung der Stadt <strong>Soest</strong> mit den Trägern freiwillige Zuschüsse zu ihren gesetzlichen Eigenanteilen.<br />

48.000 € Zuschüsse für Familienzentren (Bunte Welt, Sonnenborg, Sternschnuppe, Kleeblatt)<br />

60.000 € Aufwendungen für Tagespflege und Erlass von Elternbeiträgen.<br />

B 153<br />

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