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Teilpläne - Soest

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Vorbericht<br />

Die Sportförderung trägt der gesellschaftlichen, gesundheitsbezogenen und wirtschaftlichen Bedeutung des<br />

Sports Rechnung. Im Kontext öffentlicher Sportverwaltung auf Bundes- und Landesebene ist es die Aufgabe der<br />

Kommunen, Sportstätten zu unterhalten, über die Vergabe von Sportstätten an Vereine zu entscheiden und die<br />

Umsetzung von Sportförderrichtlinien zu gewährleisten.<br />

In <strong>Soest</strong> sind in 2008 ca. 15.000 Mitglieder in 74 Sportvereinen und Sportgruppen organisiert. Um den<br />

Sportbedürfnissen gerecht zu werden, arbeitet die Stadt <strong>Soest</strong> eng mit den örtlichen Sportvereinen sowie dem<br />

Stadtsportverband zusammen.<br />

Berichte über den Gesundheitszustand und das defizitäre Bewegungsvermögen von Kindern und Jugendlichen<br />

machen darüber hinaus deutlich, das auch auf eine enge Verzahnung von Sport und Schule hingewirkt werden<br />

sollte. Um den zeitgemäßen Bewegungs- und Spielaktivitäten von Kindern und Jugendlichen, sowie<br />

sportinteressierten Bürgerinnen und Bürgern, die sich nicht im Verein organisieren wollen, gerecht zu werden, ist<br />

es zudem wichtig, entsprechende öffentliche Flächen vorzuhalten, auf denen unorganisierter Sport im<br />

Alltagsleben betrieben werden kann.<br />

Der Stadt <strong>Soest</strong> obliegt es hierbei, durch die Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur gute Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen. Auf der Grundlage politischer Beschlüsse konnten in den letzten Jahren wichtige<br />

Weichenstellungen für die nächsten Jahre getätigt werden, unter anderem:<br />

- Bau der Sportanlage West (Ardey),<br />

- Bau der Sporthalle an der Astrid-Lindgren-Schule,<br />

- Bau der Sporthalle am Aldegrevergymnasium,<br />

- umfangreiche Renovationsmaßnahmen im Jahnstadion und auf der Sportanlage am Schulzentrum,<br />

- Erneuerung der Sporthalle an der Hansa-Realschule,<br />

- Bau einer Skateranlage.<br />

Die mittelfristige Zielorientierung –die Erhaltung der vorhandenen Sportstätten für den Schul- und Vereinssport zu<br />

gewährleisten-, ist Verpflichtung für die kommenden Jahre. Dazu bedarf es einer<br />

Sportstättenentwicklungsplanung, in der in einem ersten Schritt die vorhandenen Fußball-Außensportanlagen mit<br />

aktuellen und zukünftigen Bedarfen beschrieben und bewertet werden. Auf dieser Grundlage sollen dann<br />

Konzeptionen für die zukünftige Nutzung von Sportflächen entwickelt werden.<br />

Die neue Sportförderrichtlinie mit implementiertem Antragsverfahren für investive Maßnahmen trägt dazu bei, die<br />

Sportförderung transparenter zu gestalten und insbesondere auch die besonderen Bemühungen im Kinder- und<br />

Jugendbereich zu unterstützen. Dadurch soll zum einen die Erhaltung der städtischen Sportanlagen sichergestellt<br />

und zum anderen den Vereinen ein praktikables und auch selbstverpflichtendes Antragsverfahren für<br />

beabsichtigte investive Maßnahmen an die Hand gegeben werden.<br />

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