Teilpläne - Soest
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Erläuterungen x<br />
Kostenerstattungen und Kostenumlagen:<br />
Der Betrag setzt sich zusammen aus Erstattungen vom Land für UVG in Höhe von 400.000 € und Kostenerstattungen von<br />
anderen Jugendämtern in Höhe von 215.000 €.<br />
Personalaufwendungen:<br />
Die Personalaufwendungen steigen durch Tariferhöhungen TVöD.<br />
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen:<br />
Diese Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Erstattungen an das Land für vereinnahmte Unterhaltsbeträge<br />
(UVG) in Höhe von 33.000 €, der Erstattungspflicht nach KJHG an andere Jugendämter in Höhe von<br />
600.000 €, Mitteln für einen Besuchsdienst in Höhe von 70.000 € und den Aufwendungen aus Erstattungspflicht gegenüber<br />
AÖR in Höhe von 9.204 €.<br />
Transferaufwendungen:<br />
Hier finden sich Zuweisungen an KDVZ in Höhe von 33.000 €, Zuschüsse an Jugendschutzstelle, sowie kath. und ev.<br />
Beratungsstelle mit 18.400 €, sowie Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung: Pflegekinder, ambulante Hilfen, Tagesgruppen<br />
und Ausgaben für mittellose Mündel, wie auch Elternbriefe in Höhe von 1.166.000 €. Darüber hinaus sind hier die<br />
Aufwendungen für Hilfe zur Erziehung in Heimerziehung, die Aufwendungen für Hilfen für junge Volljährige; Soziale<br />
Trainingskurse und Aufwendungen für Hilfen für Mutter und Kind, Eingliederungshilfe in Höhe von 3.700.000 € eingestellt.<br />
Die Leistungen nach dem UVG betragen 850.000 €.<br />
Sonstige ordentliche Aufwendungen:<br />
Hier finden sich die Leasingkosten Kopierer mit 8.200 €, Mittel für Veranstaltungen, Schulungen, Werbemaßnahmen<br />
Pflegekinderdienst in Höhe von 5.600 € und Mitgliederbeitrag für Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht in<br />
Höhe von 1.040 €.<br />
B 165<br />
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