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Teilpläne - Soest

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Vorbericht<br />

010.080.001 Wohngeld: Die Auswirkung der Änderungen des Wohngeldgesetzes (zum 01.01.2009) mit Erhöhung<br />

des Wohngeldes und ggf. einer Änderung der Bemessungsgrenzen bei einkommensschwachen Haushalten sind<br />

z. Z. im Detail nicht bekannt und planbar. Voraussichtlich wird dies zu einer Erhöhung der Fallzahlen und in<br />

Spitzen zu einer Verlängerung der Bearbeitungszeiten (derzeit ca. vier- sechs Wochen) führen.<br />

010.090.001 Wohnraumsicherung und –versorgung: Das Konzept zur sozialen Wohnraumsicherung sollte auch<br />

nach Ablauf der Projektförderung durch das Land NRW für zwei sozialarbeiterische Planstellen (am 31.10.2009)<br />

weitergeführt werden. Analysen, Maßnahmen und Ergebnisse der Projektdokumentation (i.V.m. mit der Uni<br />

Duisburg-Essen) sollten eine objektive Bewertung der Bedarfe ermöglichen. Ohne zusätzliches Fachpersonal<br />

(Sozialarbeiter/-in) kann die präventive Arbeit jedoch nicht fortgeführt werden.<br />

010.110.001 Hilfen bei Wohnproblemen: Für akute Fälle von Wohnungs-/Obdachlosigkeit muss die Stadt nach<br />

Aufgabe der Obdachlosenunterkünfte am Schleppweg weiterhin angemessene Wohnraumalternativen vorhalten.<br />

Dies geschieht in Kooperation der Abteilungen Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Jugend und Soziales<br />

sowie der Zentralen Gebäudewirtschaft.<br />

Die Belegungen der Plätze in der letzten städtischen Übergangseinrichtung für Asylbewerber an der Waldstraße<br />

gehen weiter zurück. Es ist zu prüfen, ob es wirtschaftlich und sozial sinnvoll ist, diese Einrichtung aufzugeben.<br />

Hier wäre eine Kosten-/Nutzenanalyse interessant ( Abt. 3.20).Eine weitere Vorhaltung zumindest eines Teils<br />

dieser Plätze ist aber aus rechtlichen Gründen (gem. FlüAG - bei Asylbewerbern im laufenden Verfahren) und bei<br />

ausreisepflichtigen Personen angezeigt. Zusätzlich birgt eine vollständige Abgabe dieser Einrichtung die Gefahr,<br />

auf erneute Steigerungen bei den Zuweisungszahlen nicht reagieren zu können. Alleinstehende männliche<br />

Migranten sind auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt kaum vermittelbar und in Problem- und Konfliktsituationen<br />

mit Vermietern gäbe es keine räumlichen Unterbringungsalternativen.<br />

B 196

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