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Teilpläne - Soest

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Vorbericht<br />

Die Handlungsfelder der Kinder- u. Jugendarbeit werden in den §§ 11-14 Sozialgesetzbuch VIII beschrieben<br />

(Jugendarbeit, Förderung der Jugendverbände, Jugendsozialarbeit und Erzieherischer Kinder- u. Jugendschutz).<br />

Jungen Menschen sollen Angebote zur Verfügung gestellt werden, die an ihren Interessen anknüpfen, ihre<br />

Entwicklung fördern und von ihnen mit gestaltet werden.<br />

Zum 01.01.05 ist das Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen<br />

Kinder- u. Jugendschutzes (KJFöG) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die finanziellen Rahmenbedingungen der<br />

in den §§ 11-14 SGB VIII beschriebenen Handlungsfelder. Auf der Grundlage des Gesetzes wird ein<br />

Landesförderplan erstellt, der für eine Legislaturperiode die finanzielle Förderung der Jugendarbeit festlegt. Die<br />

örtlichen Träger der Jugendhilfe haben einen kommunalen Kinder- und Jugendförderplan, ebenfalls mit der<br />

Gültigkeit für die aktuelle Legislaturperiode, zu erstellen.<br />

Der „Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt <strong>Soest</strong> 2006-2009“ ist vom Rat am 28.02.2007 beschlossen<br />

worden. Demzufolge ist für den Rat ein neuer Entwurf vorzubereiten, der die Förderung der Kinder- und<br />

Jugendarbeit für die kommende Legislaturperiode 2009-2014 festlegt.<br />

Für das Kinder- und Jugendzentrum Treffpunkt Süd stehen dringende, substanzielle Sanierungsarbeiten an, für<br />

die investive Haushaltsmittel erforderlich sind.<br />

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