Leitantrag-Wahlprogramm
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<strong>Leitantrag</strong> zum Bundestagswahlprogramm DIE LINKE 2013<br />
Verabschiedet im Parteivorstand am 14.4.2013<br />
Jahrhunderts und wurde 1918 gesetzlich vorgeschrieben. Wir brauchen dringend ein neues<br />
Ziel: Sechs Stunden sind genug. Gute Arbeit für alle, aber weniger Arbeit für die Einzelnen –<br />
das wollen wir als neue Vollbeschäftigung. Wir unterstützen die Initiativen aus<br />
Gewerkschaften, eine neue gesellschaftliche Debatte um eine Arbeitszeitbegrenzung<br />
voranzubringen. Wir streben eine Obergrenze von 35, längerfristig von 30 Stunden an. Damit<br />
verkürzte Arbeitszeiten nicht zu Arbeitsverdichtung und damit zu Lohnkürzungen<br />
„verkommen“ und so konterkariert werden, müssen die Mitbestimmungsrechte der<br />
Beschäftigtenvertretungen bei Personal- und Stellenplänen erweitert werden.<br />
Kapital und Arbeit stehen sich in unserer Gesellschaft immer gegenüber. Die Vorstellungen<br />
davon, was gerecht und angemessen ist, werden in politischen und sozialen Kämpfen<br />
ausgehandelt. Die Kräfteverhältnisse sind im Neoliberalismus zu Gunsten des Kapitals<br />
verschoben worden.<br />
Die Mitbestimmungsrechte müssen ausgebaut und auf wirtschaftliche Fragen sowie<br />
auf die Gestaltung der Tätigkeiten und der Arbeitsbedingungen ausgeweitet werden.<br />
DIE LINKE unterstützt Belegschaften, die ihre in die Krise geratenen Betriebe in<br />
Eigenregie weiterführen wollen. Genossenschaften und Belegschaftsbetriebe bauen<br />
auf Wissen, Erfahrung und Planungsfähigkeiten der Beschäftigten auf und geben ihnen<br />
mehr Möglichkeiten, über Art und Inhalt der Produktion mitzubestimmen.<br />
Das Streikrecht ist unteilbar – das gilt auch für die Beschäftigten in Kirche, Diakonie<br />
und Caritas. Es wird Zeit, dass Beschäftigte kirchlicher Einrichtungen die gleichen<br />
Rechte bekommen wie alle anderen Beschäftigten. Das Mitarbeitervertretungsgesetz<br />
muss verbessert und inhaltlich dem Betriebsverfassungsgesetz angeglichen werden.<br />
Kirchliche Einrichtungen, die öffentliche Zuschüsse empfangen, müssen für alle als<br />
Beschäftigte sowie Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sein. Das Allgemeine<br />
Gleichbehandlungsgesetz muss auch in kirchlichen Einrichtungen Anwendung finden.<br />
Das Arbeitsrecht muss sicherstellen, dass ein aus der Sicht der Kirchen „fehlendes<br />
privates Wohlverhalten“ nicht zur Grundlage von Kündigungen in kirchlichen<br />
Einrichtungen und Betrieben gemacht werden darf.<br />
Starke Gewerkschaften sind unerlässlich für gute Arbeits- und Lebensbedingungen. DIE<br />
LINKE will die Flächentarife wiederherstellen. Dafür gilt es, das Streikrecht der<br />
Gewerkschaften zu verbessern und ein Verbandsklagerecht zur Einhaltung von Tarifverträgen<br />
und gesetzlichen Bestimmungen einzuführen. Tarifverträge müssen auf Antrag einer<br />
Tarifpartei als allgemeinverbindlich gelten.<br />
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