Leitantrag-Wahlprogramm
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<strong>Leitantrag</strong> zum Bundestagswahlprogramm DIE LINKE 2013<br />
Verabschiedet im Parteivorstand am 14.4.2013<br />
auszubauen.<br />
Das politisches Sonderstrafrecht (§§ 129a und 129b StGB) muss abgeschafft werden,<br />
die allgemeinen Strafgesetze reichen zur Verbrechensbekämpfung aus.<br />
Wir wollen die Privatisierung von Sicherheit durch Ordnerdienste, Schwarze Sheriffs<br />
verhindern bzw. rückgängig machen. Es ist schon schwierig genug, staatliche<br />
Sicherheitsbehörden zu überwachen, bei privaten Diensten ist das unmöglich.<br />
Wir wollen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichern: gegen<br />
Vorratsdatenspeicherung und Online-Durchsuchungen, nichtindividualisierte<br />
Funkzellenabfrage, Video-, Späh-, Lauschangriffe und Rasterfahndung. Mit Blick auf<br />
die sozialen Medien müssen die Bürgerrechte erneuert und gesichert werden. Dies<br />
schließt einen Schutz vor Mobbing ebenso ein wie das Recht auf eine vollständige<br />
Löschung aller gespeicherten Daten.<br />
Geheimdienste, das hat der NSU-Skandal bewiesen, schützen die Demokratie nicht,<br />
sondern gefährden sie. Wir verteidigen die Demokratie und wollen deswegen die<br />
Geheimdienste einschließlich des Verfassungsschutzes abschaffen zugunsten einer<br />
unabhängigen Beobachtungsstelle „Neonazis, Rassismus, Antisemitismus“. Das dient<br />
auch dem Schutz der Verfassung.<br />
Staatliche und nichtstaatliche zivile Organisationen dürfen nicht weiter militarisiert<br />
werden. Wir wollen die Zivil-Militärische Zusammenarbeit (ZMZ) beenden zugunsten<br />
einer Stärkung des Katastrophenschutzes.<br />
DIE LINKE setzt sich für den Schutz von Personen und Strukturen ein, die kritische<br />
Öffentlichkeit möglich machen: sogenannte Whistleblower – Informanten über<br />
Missstände in Unternehmen und Behörden – und Plattformen im Internet, auf denen<br />
kritische Informationen veröffentlicht werden können (Leakingplattformen).<br />
In öffentlichen Räumen wollen wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger durch mehr<br />
Personal schützen.<br />
W irksam er Sch utzvonFrauen g eg en G ew alt<br />
Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt ist eine bundespolitische Pflichtaufgabe und muss<br />
rechtlich verbindlich verankert werden. Sicherer, schneller, unbürokratischer und<br />
bedarfsgerechter Schutz und qualifizierte Hilfe in Frauenhäusern und anderen Schutzräumen<br />
sowie Frauenberatungsstellen müssen Betroffenen unabhängig von ihrem körperlichen<br />
Zustand, ihrem Aufenthaltsstatus oder der Lebenssituation zugänglich sein.<br />
Wir wollen dafür eine bundeseinheitliche Finanzierung gewährleisten.<br />
Schutz- und Hilfseinrichtungen sollen einzelfallunabhängig, pauschal und verlässlich<br />
finanziert werden. Die bisher bestehende weit verbreitete Praxis der Finanzierung über<br />
Tagessätze aus der Sozialgesetzgebung oder dem Asylbewerberleistungsgesetz muss<br />
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