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Leitantrag-Wahlprogramm

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<strong>Leitantrag</strong> zum Bundestagswahlprogramm DIE LINKE 2013<br />

Verabschiedet im Parteivorstand am 14.4.2013<br />

Lebenspartnerinnen und Lebenspartner werden aber in vielen Bereichen, etwa im<br />

Steuerrecht, im Adoptionsrecht und in der Sozialversicherung weiter benachteiligt. Für DIE<br />

LINKE ist die Anerkennung der Vielfältigkeit aller Familienformen und Lebensweisen leitendes<br />

Prinzip: Einelternfamilien, Singles, zusammenlebende Freunde, Verwandte, Patchwork-<br />

Familien, Wahlverwandtschaften oder auch Paare, die sich gegen Ehe und<br />

Lebenspartnerschaft entschieden haben.<br />

DIE LINKE fordert, alle Lebensweisen rechtlich gleichzustellen. Menschen, die anders<br />

als die gesellschaftliche Norm aussehen, leben oder lieben, müssen vor<br />

Diskriminierung geschützt werden.<br />

DIE LINKE fordert die Aufnahme des Schutzes vor Diskriminierungen auf Grund der<br />

Identität, sexuellen Orientierung und Lebensweise in Artikel 3 Grundgesetz. Um dieses<br />

erweiterte Grundrecht zu garantieren, fordern wir die Einrichtung von<br />

Antidiskriminierungsstellen, ein Verbandsklagerecht, die Beweislastumkehr in<br />

Verfahren sowie Maßnahmen, die auf einen Wandel des gesellschaftlichen<br />

Bewusstseins zielen.<br />

DIE LINKE fordert die Rehabilitation von Männern, die als Homosexuelle nach § 175<br />

StGB verfolgt und verurteilt wurden.<br />

DIE LINKE unterstützt Transsexuelle in ihrem Kampf um Anerkennung ihrer<br />

Lebensformen und Lebensweisen sowie für das Recht zum Geschlechtsübertritt und<br />

setzt sich für diejenigen ein, die die Norm der Zweigeschlechtlichkeit und<br />

Heteronormativität durchbrechen möchten. Deshalb streitet DIE LINKE für rechtliche<br />

Regelungen, die im Interesse der Betroffenen und im fachlichen Austausch mit ihnen<br />

entwickelt werden.<br />

Das Transsexuellengesetz ist seit nahezu 30 Jahren unverändert. DIE LINKE fordert,<br />

dass es aufgehoben wird. Durch eine Veränderung des Vornamens- und<br />

Personenstandsrechts sollen Rechte für Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender<br />

geschaffen werden: Die Veränderung des Vornamens und des Personenstandes wird<br />

auf Antrag ohne Vorbedingung diskriminierungsfrei geregelt.<br />

Operationen an Intersexuellen dürfen nicht schon im Kindesalter stattfinden, sondern<br />

erst, wenn sie selbst einwilligungsfähig sind und zustimmen.<br />

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