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Download - VEN Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt

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Art. 2.2.: "A cultivar is a taxon that has been selected for a particular attribute or combination of<br />

attributes, and that is clearly distinct, uniform and stable in its characteristics and that, when<br />

propagated by appropriate means, retains those characteristics." 28<br />

Der älteren, nicht mehr gültigen Definition von culitvar im ICNCP von 1980<br />

Art. 10: "The international term cultivar denotes an assemblage of cultivated plants which is<br />

clearly distinguished by any characters (morphological, physiological, cytological, chemical, or<br />

others), and which, when reproduced (sexually or asexually), retains its distinguishing characters."<br />

29<br />

hatte <strong>der</strong> Begriff <strong>der</strong> Uniformität noch gefehlt. Er stammt aus dem Bedingungskatalog <strong>der</strong><br />

amtlichen Sortenprüfungen, die feststellen, ob eine neue Sorte unterscheidbar (distinct - D)<br />

von allen an<strong>der</strong>en zugelassenen Sorten, homogen (uniform - U) und beständig (stable - S) in<br />

Bezug auf die Merkmale des Tests ist (DUS-Bedingung). Dieser Bedingungskatalog ist in<br />

<strong>der</strong> International Convention for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV-Übereinkommen)<br />

definiert, <strong>der</strong> - Stand vom 24. Oktober 2002 - 51 Staaten beigetreten sind 30 und<br />

die in ihrer aktuellen Fassung "Sorte" definiert 31 :<br />

"’Sorte’ bedeutet eine pflanzliche Gesamtheit innerhalb eines einzigen botanischen Taxons <strong>der</strong><br />

untersten bekannten Rangstufe, die, unabhängig davon, ob sie voll den Voraussetzungen für die<br />

Erteilung eines Züchterrechts entspricht,<br />

− durch die sich aus einem bestimmten Genotyp o<strong>der</strong> einer bestimmten Kombination von<br />

Genotypen ergebende Ausprägung <strong>der</strong> Merkmale definiert werden kann,<br />

− zumindest durch die Ausprägung eines <strong>der</strong> erwähnten Merkmale von je<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en pflanzlichen<br />

Gesamtheit unterschieden werden kann und<br />

− in Anbetracht ihrer Eignung, unverän<strong>der</strong>t vermehrt zu werden, als Einheit angesehen werden<br />

kann."<br />

In <strong>der</strong> allgemeinen Einführung zu den Prüfungsrichtlinien heißt es dann noch einmal knapper<br />

32 :<br />

"In allen Akten des UPOV-Übereinkommens wurde festgestellt, daß eine Sorte durch ihre<br />

Merkmale definiert wird und diese Merkmale daher die Grundlage bilden, auf <strong>der</strong> eine Sorte auf<br />

DUS geprüft werden kann" - o<strong>der</strong>:<br />

"Neben ihrer Verwendung <strong>zur</strong> Definition einer Sorte bilden die Merkmale die Grundlage für die<br />

Prüfung <strong>der</strong> Unterscheidbarkeit, <strong>der</strong> Homogenität und <strong>der</strong> Beständigkeit".<br />

Mir kommt es bei diesen Zitaten darauf an, dass <strong>der</strong> Sortenbegriff in beiden Regelwerken<br />

pur merkmalsorientiert definiert wird - und ich werde später noch zu begründen versuchen,<br />

warum dies auch <strong>der</strong> Fall sein muss (s. S. 34f).<br />

Nun ist die Rückverlängerung des <strong>der</strong>zeit gültigen Sortenbegriffs nicht einfach unproblematisch,<br />

weil sie einen möglichen begriffsgeschichtlichen Wandel nicht ins Kalkül zieht. Weil<br />

<strong>der</strong> Sortenbegriff selbst aber jung ist (s. Anhang), steht das Arbeitsmittel <strong>der</strong> begriffsgeschichtlichen<br />

Rekonstruktion <strong>zur</strong> Klärung von Begriffs-Umfang und Begriffs-Inhalt für ältere<br />

Zeiten nicht <strong>zur</strong> Verfügung - und es ist sehr zweifelhaft, ob es für die hier angezielten<br />

Zwecke genügen würde. Wenn es aber mein Ziel ist, Sortengeschichte ins 19. Jahrhun<strong>der</strong>t<br />

hinein und tiefer hinab zu treiben, dann sehe ich keinen an<strong>der</strong>en Ausweg aus dieser Situation<br />

als eine operationale Definition des Sortenbegriffs. Sorte ist dann genau das, was die<br />

Durchführung einer Sortenbeschreibung umreißt. Die Operation <strong>der</strong> Sortenbeschreibung,<br />

d.h. die Feststellung, was und was nicht eine vorschriftsmäßige Durchführung einer Sortenbeschreibung<br />

ist, ist dabei genau das, was über die Zeit variiert. Das wie<strong>der</strong>um heißt, dass<br />

28 TREHANE et al. 1995.<br />

29 BRICKELL et al. 1980.<br />

30 s. http://www.wipo.org/treaties/documents/english/pdf/x-upov.pdf o<strong>der</strong> http://www.upov.int/eng/ratif<br />

/pdf/ratifmem.pdf (zuletzt benutzt: 28.11.2002).<br />

31 UPOV 1991: Artikel 1, Nummer VI (Originalfassung englisch, dt. nach: http://www.upov.int/tgrom/introd-g.html;<br />

zuletzt benutzt: 28.11.2002). In <strong>der</strong> Version <strong>der</strong> Gründungsakte von 1961 s. Artikel 2<br />

(2) mit Verweis auf Artikel 6 (1), Satz (a), (c) und (d).<br />

32 UPOV 2002: 2.4.1 bzw. 2.4.3.<br />

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