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Download - VEN Verein zur Erhaltung der Nutzpflanzenvielfalt

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Italien die Internationale Konvention für den Schutz von Pflanzenzüchtungen 131 , die seither<br />

die nationalen Sortenschutz-Gesetzgebungen nachhaltig beeinflusst 132 .<br />

Selbstverständlich ruhten die Bemühungen auch um eine nationale Regelung nicht, denn<br />

das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb bot auch mit dem Warenzeichen für anerkannte<br />

Saaten als reinem Namenschutz nicht den erwünschten Sachschutz 133 ; und das<br />

Patentrecht versagte bei Kulturpflanzen auf weiten Strecken 134 . "Seit dem Jahre 1927 wurde<br />

dann die Einführung eines Sortenschutzgesetzes durch das Reichsministerium für<br />

Ernährung und Landwirtschaft erörtert. Ein solches ist aber nicht in Wirksamkeit getreten, da<br />

<strong>der</strong> damit verfolgte Zweck durch das Sortenregister erreicht werden konnte" 135 .<br />

wissenschaft betrieb er vehement die Gründung einer internationalen Kommission, die den internationalen<br />

gesetzlichen Schutz von Neuzüchtungen erreichen sollte (BAUR 1928: 399-401).<br />

Das Internationale Landwirtschaftsinstitut in Rom (die Vorgängerinstitution <strong>der</strong> FAO) wollte sich des<br />

Themas annehmen, aber noch 1927 reorganisierte sich <strong>der</strong> internationale Züchterverband; als Association<br />

internationale des sélectionneurs de plantes de grande culture publizierte er <strong>zur</strong> Koordination<br />

<strong>der</strong> Arbeit ein eigenes Fachblatt (Bulletin de l'Association internationale..., 1927-1931) (Die Überblicksdarstellungen<br />

von BUSSARD 1929 und SCHRIBAUX 1931 waren mir nicht zugänglich; eine knappen<br />

Überblick gibt SNELL 1933: 69ff). Aber auch seine Arbeit war aus organisatorisch-finanziellen Gründen<br />

nicht erfolgreich. Insbeson<strong>der</strong>e BAUR for<strong>der</strong>te daher den Umbau aus einer Personenvereinigung zu<br />

einem Zusammenschluss von Landesverbänden (BROEKEMA 1933: 151).<br />

Mit <strong>der</strong> Gründung <strong>der</strong> Association Internationale des Sélectionneurs pour la Protection des Obtentions<br />

Végétales (ASSINSEL) in Amsterdam am 17.11.1938 gelang <strong>der</strong> organisatorische Durchbruch <strong>zur</strong><br />

Vorbereitung international gelten<strong>der</strong> Schutzrechte (s. BDP 1987: 77f). Von ihrer Jahrestagung 1956 in<br />

Semmering (Österreich) ging die Anregung zu einer Internationalen Konvention für den Schutz von<br />

Pflanzenzüchtungen aus, die unter <strong>der</strong> Fe<strong>der</strong>führung des französischen Ministeriums für Landwirtschaft<br />

zwischen Mai 1958 und Dezember 1961 erarbeitet wurde (SCHADE 1957, SCHADE & PFANNER<br />

1961 und 1962; HEITZ 1999: 60).<br />

131 Zur Durchführung dieses Übereinkommens wurde die Union Internationale pour la Protection des<br />

Obtentions Végétales (UPOV) mit Sitz in Genf gegründet (Vertragsdokumente s. UPOV 1961 und<br />

UPOV 1991). Derzeit (Stand vom 24.10.2002) sind 51 Staaten Mitglied (s. http://www.wipo.org/<br />

treaties/documents/english/pdf/x-upov.pdf o<strong>der</strong> http://www.upov.int/eng/ratif/pdf/ratifmem.pdf; zuletzt<br />

benutzt: 28.11.2002).<br />

Zur Kommentierung <strong>der</strong> UPOV-Konvention von 1961 s. die Literatur bei WUESTHOFF et al. 1990: 363.<br />

132 WUESTHOFF 1962, WUESTHOFF et al. 1990: 31.<br />

133 Aber er kann den unberechtigten Vermehrer bei <strong>der</strong> wirtschaftlichen Verwertung seines Produktes<br />

wenigstens insoweit behin<strong>der</strong>n, als <strong>der</strong> Abnehmer die Sorte mit dem markenrechtlich geschützten<br />

Sortennamen identifiziert (WUESTHOFF et al. 1990: 27). Weil <strong>der</strong> Markenschutz im Unterschied zum<br />

Sortenschutz verlängerbar ist, kann <strong>der</strong> markenrechtliche Schutz den Vertrieb <strong>der</strong> Sorte auch dann<br />

noch zu Gunsten des Züchters behin<strong>der</strong>n, wenn die Sorte nach Ablauf <strong>der</strong> sortenrechtlichen Schutzfrist<br />

frei geworden ist (KÖLLER 2002: 75)<br />

Mit dem Versuch, den Wunsch nach einem Schutz <strong>der</strong> Sorte, wenn schon nicht als Sachschutz so<br />

doch wenigstens über den rechtlich allein möglichen Namensschutz zu erreichen, wird ein Konflikfeld<br />

eröffnet, das das Sortenschutzrecht bis in die Gegenwart begleitet, obwohl <strong>der</strong> Sachschutz nunmehr<br />

gewährleistet ist. "Da sowohl Marke als auch Sortenbezeichnung <strong>zur</strong> Produktidentifizierung dienen, <strong>der</strong><br />

Marke aber zusätzlich die Funktion zukommt, den jeweiligen Herstellerbetrieb zu kennzeichnen, sind<br />

Konflikte zwischen Sortenbezeichnung und Marke unausweichlich..." (WUESTHOFF et al. 1999: 158).<br />

Dieser Grundkonflikt hat schon die Kritik am Entwurf eines Saat- und Pflanzgutgesetzes 1930 (RMEL<br />

1930) bestimmt (HERZFELD-WUESTHOFF 1931; für die spätere Diskussion s. DEUTSCH 1953, TESMER<br />

1954, TILMANN 1979: 514) und wird sowohl in juristischen (s. z.B. TILMANN 1979, ROYON 1980; UPOV<br />

1984: 33f, 41ff und 57ff, WUESTHOFF et al. 1999: 158ff; KÖLLER 2002) wie botanischen Kreisen (s. z.B.<br />

LESLIE 1986, GIOIA 1995, DARKE 1995) weiterhin intensiv besprochen.<br />

134 Daten und Literatur <strong>zur</strong> älteren Geschichte bei HESSE 1932: 32-49, BÜCHTING 1962: 19-21,<br />

WUESTHOFF 1977, Neumeier 1990: 17-24 und 29f.<br />

1932 gab das Patentamt seine 1914 bezogene Position auf, "Patente auf dem Gebiet <strong>der</strong> lebenden<br />

Natur grundsätzlich für unzulässig zu erklären". In <strong>der</strong> Folge kam es dann auch zu Patentanmeldungen,<br />

die Neuzüchtungen zum Gegenstand hatten. Nach dem II. Weltkrieg nahm das Deutsche Patentamt<br />

diese Erteilungspraxis mit über 100 Bekanntmachungen bzw. Patenterteilungen insbeson<strong>der</strong>e<br />

bei Zierpflanzen wie<strong>der</strong> auf, wurde aber zunehmend <strong>zur</strong>ückhalten<strong>der</strong> (WUESTHOFF et al. 1990: 29f; zu<br />

den Gründen S. 353f).<br />

135 HANSEN & FISCHER 1936: 197. Ein Gesetzentwurf wurde 1930 publiziert, s. RMEL 1930.<br />

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