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110<br />

Personalwirtschaft<br />

Was gehört zur betrieblichen<br />

Personalwirtschaft?<br />

Zum Bereich Personalwirtschaft zählen sämtliche Aufgabenbereiche,<br />

die durch die Beschäftigung von Mitarbeitern<br />

anfallen: vom Aufbau und der Sicherung des erforderlichen<br />

Personalbestands über die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit<br />

und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bis hin<br />

zu deren Betreuung und Führung.<br />

Die Abteilung, in der viele dieser Aufgaben erfüllt werden, ist<br />

die Personalabteilung. Die Aufgaben der Mitarbeiterführung<br />

(siehe S. 36) allerdings fallen in die Zuständigkeit der einzelnen<br />

Vorgesetzten, und Grundsatzentscheidungen im Personalbereich<br />

werden von der Unternehmensleitung getroffen.<br />

In der Auffassung über die Bedeutung der betrieblichen<br />

Personalarbeit hat sich in den letzten 20 bis 30 Jahren ein<br />

Wandel vollzogen. Gehörte die Personalarbeit noch zu Anfang<br />

der 80er Jahre zu einem nachgeordneten Funktionsbereich,<br />

so ist sie mittlerweile in den obersten Managementbereich<br />

vorgerückt. Neben externen Einflussgrößen (Arbeitsmarkt,<br />

gesellschaftspolitische Strömungen, umfangreiche<br />

Gesetzgebung im sozial- und arbeitsrechtlichen Bereich<br />

usw.) hat dazu vor allem die gewachsene Einsicht in die<br />

wichtige Rolle des Menschen bei der Erfüllung betrieblicher<br />

Aufgabenstellungen beigetragen.<br />

An Stelle der Begriffe Personalwirtschaft oder Personalwesen<br />

treten die Begriffe Personalmanagement oder Human

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