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Personalwirtschaft<br />
Was gehört zur betrieblichen<br />
Personalwirtschaft?<br />
Zum Bereich Personalwirtschaft zählen sämtliche Aufgabenbereiche,<br />
die durch die Beschäftigung von Mitarbeitern<br />
anfallen: vom Aufbau und der Sicherung des erforderlichen<br />
Personalbestands über die Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit<br />
und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter bis hin<br />
zu deren Betreuung und Führung.<br />
Die Abteilung, in der viele dieser Aufgaben erfüllt werden, ist<br />
die Personalabteilung. Die Aufgaben der Mitarbeiterführung<br />
(siehe S. 36) allerdings fallen in die Zuständigkeit der einzelnen<br />
Vorgesetzten, und Grundsatzentscheidungen im Personalbereich<br />
werden von der Unternehmensleitung getroffen.<br />
In der Auffassung über die Bedeutung der betrieblichen<br />
Personalarbeit hat sich in den letzten 20 bis 30 Jahren ein<br />
Wandel vollzogen. Gehörte die Personalarbeit noch zu Anfang<br />
der 80er Jahre zu einem nachgeordneten Funktionsbereich,<br />
so ist sie mittlerweile in den obersten Managementbereich<br />
vorgerückt. Neben externen Einflussgrößen (Arbeitsmarkt,<br />
gesellschaftspolitische Strömungen, umfangreiche<br />
Gesetzgebung im sozial- und arbeitsrechtlichen Bereich<br />
usw.) hat dazu vor allem die gewachsene Einsicht in die<br />
wichtige Rolle des Menschen bei der Erfüllung betrieblicher<br />
Aufgabenstellungen beigetragen.<br />
An Stelle der Begriffe Personalwirtschaft oder Personalwesen<br />
treten die Begriffe Personalmanagement oder Human