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Das Unternehmen gründen – konstitutive Entscheidungen<br />
Die wichtigsten Formen von Zusammenschlüssen<br />
� Kartell: Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe<br />
schließen sich zusammen. Ziel: Beherrschung des Markts,<br />
Beschränkung des Wettbewerbs. Nach dem Gesetz gegen<br />
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Kartelle, die geeignet<br />
sind, die Marktverhältnisse spürbar zu beeinflussen,<br />
grundsätzlich verboten.<br />
� Syndikate: Straff organisiert mit rechtlich selbstständiger<br />
Zentrale; übernehmen die gesamte Absatzfunktion ihrer<br />
Mitglieder und kontrollieren sie über Quoten und Preise.<br />
� Konsortien: Zeitlich begrenzter Zusammenschluss für<br />
eine bestimmte Aufgabenstellung; Beispiel: Bankenkonsortium,<br />
das zur Ausgabe von Aktien gegründet und nach<br />
Erfüllung dieser Aufgabe wieder aufgelöst wird.<br />
� Interessengemeinschaft (IG): Zusammenschluss von<br />
Unternehmen zur gemeinsamen Durchführung von bisher<br />
getrennt wahrgenommenen Funktionen, z. B. Forschung<br />
und Entwicklung.<br />
� Konzern: Zusammenschluss rechtlich selbstständiger<br />
Unternehmen unter einheitlicher Leitung mit völligem<br />
Verzicht auf unternehmerische Entscheidungsfreiheit.<br />
Welche Rolle Unternehmensverbände spielen<br />
Eine besondere Gruppe von Unternehmenszusammenschlüssen<br />
bilden die Unternehmensverbände.<br />
� Wirtschaftsfachverbände sind Vereinigungen von Unternehmungen<br />
der gleichen Branche, die die gemeinsa-<br />
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