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Der Aufbau der Unternehmung<br />
men wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder fördern<br />
und gegenüber der Öffentlichkeit, den Organen des Gesetzgebers,<br />
der Regierung und der Verwaltung, gegenüber<br />
Arbeitnehmerverbänden und anderen Wirtschaftsfachverbänden<br />
vertreten.<br />
� Die Interessen der deutschen Industrie werden vom Bundesverband der<br />
Deutschen Industrie (BDI) wahrgenommen. Die Fachverbände des Einzelhandels<br />
sind in der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels<br />
zusammengeschlossen. �<br />
� Arbeitgeberverbände nehmen die wirtschaftlichen und<br />
sozialen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Gewerkschaften,<br />
aber auch gegenüber dem Staat und der<br />
Öffentlichkeit wahr. Der Spitzenverband ist der Bundesverband<br />
der Deutschen Arbeitgeberverbände.<br />
� Kammern wie die Industrie- und Handelskammern vertreten<br />
die Interessen der gewerblichen Wirtschaft. <strong>Sie</strong><br />
sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit<br />
Zwangsmitgliedschaft. Zu den Aufgaben der Industrieund<br />
Handelskammern zählen u. a. die Förderung der gewerblichen<br />
Wirtschaft sowie die Anlage von Einrichtungen,<br />
die Beratung und Auskunftserteilung und die Mitwirkung<br />
bei der Berufsausbildung. Spitzenorganisation ist<br />
der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).<br />
Die Belange des Handwerks werden von den Handwerkskammern<br />
wahrgenommen.