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30<br />

Der Aufbau der Unternehmung<br />

men wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder fördern<br />

und gegenüber der Öffentlichkeit, den Organen des Gesetzgebers,<br />

der Regierung und der Verwaltung, gegenüber<br />

Arbeitnehmerverbänden und anderen Wirtschaftsfachverbänden<br />

vertreten.<br />

� Die Interessen der deutschen Industrie werden vom Bundesverband der<br />

Deutschen Industrie (BDI) wahrgenommen. Die Fachverbände des Einzelhandels<br />

sind in der Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels<br />

zusammengeschlossen. �<br />

� Arbeitgeberverbände nehmen die wirtschaftlichen und<br />

sozialen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Gewerkschaften,<br />

aber auch gegenüber dem Staat und der<br />

Öffentlichkeit wahr. Der Spitzenverband ist der Bundesverband<br />

der Deutschen Arbeitgeberverbände.<br />

� Kammern wie die Industrie- und Handelskammern vertreten<br />

die Interessen der gewerblichen Wirtschaft. <strong>Sie</strong><br />

sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit<br />

Zwangsmitgliedschaft. Zu den Aufgaben der Industrieund<br />

Handelskammern zählen u. a. die Förderung der gewerblichen<br />

Wirtschaft sowie die Anlage von Einrichtungen,<br />

die Beratung und Auskunftserteilung und die Mitwirkung<br />

bei der Berufsausbildung. Spitzenorganisation ist<br />

der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK).<br />

Die Belange des Handwerks werden von den Handwerkskammern<br />

wahrgenommen.

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