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Personalwirtschaft<br />

Personalplanung und -beschaffung<br />

Durch die Personalplanung wird unter Beachtung personalpolitischer<br />

Grundsatzentscheidungen das künftige Geschehen<br />

im Personalwesen durchdacht und in seinen Grundzügen<br />

festgelegt. Die Personalplanung trägt dazu bei, die Ziele<br />

der Personalpolitik zu verwirklichen; sie hat sicherzustellen,<br />

dass es zu einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen<br />

den künftigen quantitativen und qualitativen Anforderungen<br />

an den verschiedenen Arbeitsplätzen und den verfügbaren<br />

Mitarbeitern kommt.<br />

Kernbereich der Personalplanung ist die Personalbedarfsplanung.<br />

<strong>Sie</strong> ermittelt unter Beachtung künftiger Aktivitäten,<br />

wie viele Mitarbeiter welcher Qualifikation zu bestimmten<br />

Zeitpunkten in der Zukunft benötigt werden.<br />

� Durch den Vergleich des zukünftigen Personalbedarfs mit dem zum<br />

selben Zeitpunkt erwarteten Personalbestand ergibt sich eine zu deckende<br />

Bedarfslücke bzw. ein abzubauender Personalüberhang. �<br />

Wenn es darum geht, wie viele und welche Arbeitskräfte<br />

wann und wo im Unternehmen gebraucht werden, dann<br />

spricht der Betriebswirt von Personalbeschaffung. Nach der<br />

Personalwerbung, durch die interne und externe Interessenten<br />

über die freien Stellen im Unternehmen informiert werden,<br />

steht die Personalauswahl an: Die Personalverantwortlichen<br />

prüfen, inwieweit die Qualifikationen der Bewerber<br />

mit dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stelle übereinstimmen<br />

und treffen eine Einstellungsentscheidung.

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