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Personalwirtschaft<br />
Personalplanung und -beschaffung<br />
Durch die Personalplanung wird unter Beachtung personalpolitischer<br />
Grundsatzentscheidungen das künftige Geschehen<br />
im Personalwesen durchdacht und in seinen Grundzügen<br />
festgelegt. Die Personalplanung trägt dazu bei, die Ziele<br />
der Personalpolitik zu verwirklichen; sie hat sicherzustellen,<br />
dass es zu einer weitgehenden Übereinstimmung zwischen<br />
den künftigen quantitativen und qualitativen Anforderungen<br />
an den verschiedenen Arbeitsplätzen und den verfügbaren<br />
Mitarbeitern kommt.<br />
Kernbereich der Personalplanung ist die Personalbedarfsplanung.<br />
<strong>Sie</strong> ermittelt unter Beachtung künftiger Aktivitäten,<br />
wie viele Mitarbeiter welcher Qualifikation zu bestimmten<br />
Zeitpunkten in der Zukunft benötigt werden.<br />
� Durch den Vergleich des zukünftigen Personalbedarfs mit dem zum<br />
selben Zeitpunkt erwarteten Personalbestand ergibt sich eine zu deckende<br />
Bedarfslücke bzw. ein abzubauender Personalüberhang. �<br />
Wenn es darum geht, wie viele und welche Arbeitskräfte<br />
wann und wo im Unternehmen gebraucht werden, dann<br />
spricht der Betriebswirt von Personalbeschaffung. Nach der<br />
Personalwerbung, durch die interne und externe Interessenten<br />
über die freien Stellen im Unternehmen informiert werden,<br />
steht die Personalauswahl an: Die Personalverantwortlichen<br />
prüfen, inwieweit die Qualifikationen der Bewerber<br />
mit dem Anforderungsprofil der jeweiligen Stelle übereinstimmen<br />
und treffen eine Einstellungsentscheidung.