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Personalwirtschaft<br />

steht, die gleiche oder ähnliche Tätigkeiten verrichten. Differenzierungen<br />

ergeben sich durch die Berücksichtigung<br />

sozialer Faktoren.<br />

Lohnformen: Nach Zeit …<br />

Das Bemühen um eine „gerechte“ Entlohnung hat zu zahlreichen<br />

Lohnformen geführt.<br />

Beim Zeitlohn wird nur die aufgewandte Arbeitszeit (z. B.<br />

Stunden, Monate) als Bemessungsgrundlage herangezogen.<br />

Die Lohnhöhe errechnet sich damit aus dem Produkt der<br />

Anzahl der benötigten Zeiteinheiten mit dem jeweils gültigen<br />

Lohnsatz. Der Zeitlohn eignet sich vor allem für Tätigkeiten,<br />

an die hohe Qualitätsansprüche gestellt werden<br />

sowie bei starker Unfallgefährdung oder bei Arbeiten, deren<br />

Mengenergebnis durch den Arbeitnehmer nicht beeinflusst<br />

werden kann.<br />

Beispiel<br />

Ein Arbeiter hat im Abrechnungszeitraum 40 Stunden gearbeitet. Der<br />

Lohnsatz beträgt 20,00 €/Stunde. Sein Zeitlohn beträgt damit:<br />

20,00 € × 40 = 800,00 €<br />

… oder nach Menge<br />

Beim Akkordlohn wird für die geleistete Arbeitsmenge entlohnt,<br />

so dass ein unmittelbarer Bezug zur Leistung besteht.<br />

Der Akkordlohn besteht aus dem Mindestlohn und dem<br />

Akkordzuschlag. Die Summe aus Mindestlohn und Akkordzuschlag<br />

wird als Akkordrichtsatz bezeichnet. Nach der<br />

rechentechnischen Ermittlung wird zwischen dem Stückakkord<br />

und dem Zeitakkord unterschieden.

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