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Personalwirtschaft<br />
steht, die gleiche oder ähnliche Tätigkeiten verrichten. Differenzierungen<br />
ergeben sich durch die Berücksichtigung<br />
sozialer Faktoren.<br />
Lohnformen: Nach Zeit …<br />
Das Bemühen um eine „gerechte“ Entlohnung hat zu zahlreichen<br />
Lohnformen geführt.<br />
Beim Zeitlohn wird nur die aufgewandte Arbeitszeit (z. B.<br />
Stunden, Monate) als Bemessungsgrundlage herangezogen.<br />
Die Lohnhöhe errechnet sich damit aus dem Produkt der<br />
Anzahl der benötigten Zeiteinheiten mit dem jeweils gültigen<br />
Lohnsatz. Der Zeitlohn eignet sich vor allem für Tätigkeiten,<br />
an die hohe Qualitätsansprüche gestellt werden<br />
sowie bei starker Unfallgefährdung oder bei Arbeiten, deren<br />
Mengenergebnis durch den Arbeitnehmer nicht beeinflusst<br />
werden kann.<br />
Beispiel<br />
Ein Arbeiter hat im Abrechnungszeitraum 40 Stunden gearbeitet. Der<br />
Lohnsatz beträgt 20,00 €/Stunde. Sein Zeitlohn beträgt damit:<br />
20,00 € × 40 = 800,00 €<br />
… oder nach Menge<br />
Beim Akkordlohn wird für die geleistete Arbeitsmenge entlohnt,<br />
so dass ein unmittelbarer Bezug zur Leistung besteht.<br />
Der Akkordlohn besteht aus dem Mindestlohn und dem<br />
Akkordzuschlag. Die Summe aus Mindestlohn und Akkordzuschlag<br />
wird als Akkordrichtsatz bezeichnet. Nach der<br />
rechentechnischen Ermittlung wird zwischen dem Stückakkord<br />
und dem Zeitakkord unterschieden.