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Personalwirtschaft<br />

Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitarbeiter<br />

treten neben die gesetzlich festgeschriebenen Rechte.<br />

Wie Mitarbeiter am Erfolg beteiligt werden können<br />

Bei der Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter planmäßig<br />

am Erfolg einer Unternehmung beteiligt. Die Erfolgsanteile<br />

werden zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt gewährt.<br />

Beteiligt werden können Mitarbeiter<br />

� am Gewinn, zum Beispiel an der Ausschüttung, am Substanz-<br />

oder Unternehmensgewinn;<br />

� am Ertrag, zum Beispiel am Umsatz, der Wertschöpfung<br />

oder dem Nettoertrag;<br />

� an der Leistung, etwa der Produktion, der Produktivität<br />

oder der Kostenersparnis.<br />

� Zwar dominiert in der Praxis die Gewinnbeteiligung, doch wird immer<br />

wieder eingewendet, dass sie nicht genügend Leistungsanreiz für die<br />

Mitarbeiter bietet, da der Gewinn in starkem Maße von externen Faktoren<br />

beeinflusst wird. �<br />

Kapitalbeteiligung<br />

Bei der Kapitalbeteiligung werden die Mitarbeiter direkt oder<br />

indirekt am Kapital der Unternehmung beteiligt, entweder<br />

� direkt durch das Unternehmen, z. B. durch eine Jubiläumsprämie,<br />

� oder durch Eigenleistungen der Mitarbeiter, z. B. durch<br />

Erwerb von Vorzugsaktien,

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