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Personalwirtschaft<br />
Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mitarbeiter<br />
treten neben die gesetzlich festgeschriebenen Rechte.<br />
Wie Mitarbeiter am Erfolg beteiligt werden können<br />
Bei der Erfolgsbeteiligung werden die Mitarbeiter planmäßig<br />
am Erfolg einer Unternehmung beteiligt. Die Erfolgsanteile<br />
werden zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt gewährt.<br />
Beteiligt werden können Mitarbeiter<br />
� am Gewinn, zum Beispiel an der Ausschüttung, am Substanz-<br />
oder Unternehmensgewinn;<br />
� am Ertrag, zum Beispiel am Umsatz, der Wertschöpfung<br />
oder dem Nettoertrag;<br />
� an der Leistung, etwa der Produktion, der Produktivität<br />
oder der Kostenersparnis.<br />
� Zwar dominiert in der Praxis die Gewinnbeteiligung, doch wird immer<br />
wieder eingewendet, dass sie nicht genügend Leistungsanreiz für die<br />
Mitarbeiter bietet, da der Gewinn in starkem Maße von externen Faktoren<br />
beeinflusst wird. �<br />
Kapitalbeteiligung<br />
Bei der Kapitalbeteiligung werden die Mitarbeiter direkt oder<br />
indirekt am Kapital der Unternehmung beteiligt, entweder<br />
� direkt durch das Unternehmen, z. B. durch eine Jubiläumsprämie,<br />
� oder durch Eigenleistungen der Mitarbeiter, z. B. durch<br />
Erwerb von Vorzugsaktien,