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Der Aufbau der Unternehmung<br />
Kooperation und Konzentration?<br />
Bei der Kooperation bleiben die rechtliche Selbstständigkeit<br />
und die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit grundsätzlich<br />
erhalten. Die Entscheidungsfreiheit wird lediglich insoweit<br />
eingeschränkt, als bestimmte Aufgaben ausgegliedert und/<br />
oder gemeinsam durchgeführt werden.<br />
Bei der Konzentration kommt es dagegen zu einer Unterordnung<br />
der zusammengeschlossenen Unternehmungen unter<br />
eine einheitliche Leitung. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit<br />
wird damit erheblich eingeschränkt oder völlig aufgehoben.<br />
Die rechtliche Selbstständigkeit bleibt auch hier, zumindest<br />
nach außen hin, erhalten. Wenn auch noch die<br />
rechtliche Selbstständigkeit aufgegeben wird, kommt es zur<br />
Fusion (Verschmelzung), d. h. als Folge des Zusammenschlusses<br />
existiert nur noch eine rechtliche Einheit.<br />
� Mit einem Unternehmenszusammenschluss möchte man vor allem ein<br />
besseres wirtschaftliches Ergebnis, sprich einen höheren Gewinn erzielen.<br />
Ansatzpunkte dafür bieten sich in allen betrieblichen Bereichen vom<br />
Einkauf bis zum Marketing. �<br />
Eine zweite Zielsetzung ist mehr wirtschaftliche Macht, also<br />
eine stärkere Stellung am Markt zu erreichen. Dadurch soll<br />
entweder der Wettbewerb eingeschränkt oder beseitigt<br />
werden oder ein Gegengewicht zur starken Position der<br />
anderen Marktseite aufgebaut werden.