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Der Aufbau der Unternehmung<br />

Kooperation und Konzentration?<br />

Bei der Kooperation bleiben die rechtliche Selbstständigkeit<br />

und die wirtschaftliche Entscheidungsfreiheit grundsätzlich<br />

erhalten. Die Entscheidungsfreiheit wird lediglich insoweit<br />

eingeschränkt, als bestimmte Aufgaben ausgegliedert und/<br />

oder gemeinsam durchgeführt werden.<br />

Bei der Konzentration kommt es dagegen zu einer Unterordnung<br />

der zusammengeschlossenen Unternehmungen unter<br />

eine einheitliche Leitung. Die wirtschaftliche Selbstständigkeit<br />

wird damit erheblich eingeschränkt oder völlig aufgehoben.<br />

Die rechtliche Selbstständigkeit bleibt auch hier, zumindest<br />

nach außen hin, erhalten. Wenn auch noch die<br />

rechtliche Selbstständigkeit aufgegeben wird, kommt es zur<br />

Fusion (Verschmelzung), d. h. als Folge des Zusammenschlusses<br />

existiert nur noch eine rechtliche Einheit.<br />

� Mit einem Unternehmenszusammenschluss möchte man vor allem ein<br />

besseres wirtschaftliches Ergebnis, sprich einen höheren Gewinn erzielen.<br />

Ansatzpunkte dafür bieten sich in allen betrieblichen Bereichen vom<br />

Einkauf bis zum Marketing. �<br />

Eine zweite Zielsetzung ist mehr wirtschaftliche Macht, also<br />

eine stärkere Stellung am Markt zu erreichen. Dadurch soll<br />

entweder der Wettbewerb eingeschränkt oder beseitigt<br />

werden oder ein Gegengewicht zur starken Position der<br />

anderen Marktseite aufgebaut werden.

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