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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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Erläuterungen zur Überleitungsrechnung:<br />

1. Anlagevermögen<br />

Steuerliche Sonderabschreibungen sowie Zuordnungen von § 6b EStG – Rücklagen<br />

wurden für IFRS-Zwecke rückgängig gemacht, da steuerliche Sondervorschriften<br />

keinen Einfluss auf den Abschluss haben dürfen. Per 31. August 2004 entfällt hier die<br />

Anpassungsbuchung, da für den Konzernabschluss nach HGB die entsprechenden<br />

Beträge aufgrund des Wegfalls des § 308 Abs. 3 HGB zu Beginn des Geschäftsjahres<br />

2004 erfolgsneutral gegen die Rücklagen aufgelöst werden mussten. Insgesamt wurden<br />

zum 31. August 2003 Abschreibungen/Wertminderungen aufgrund steuerlicher<br />

Sondervorschriften in Höhe von Tsd. EUR 7.557 eliminiert.<br />

Ferner sind die Nutzungsdauern der Gebäude in den Einzelabschlüssen nach HGB<br />

und damit auch im Konzernabschluss nach HGB steuerlich motiviert. Nach IAS 16 ist<br />

jedoch die wirtschaftliche Nutzungsdauer anzusetzen. Die Anwendung der wirtschaftlichen<br />

Nutzungsdauern führte per 31. August 2003 zu einer Erhöhung des Eigenkapitals<br />

um Tsd. EUR 34.289. Per 31. August 2004 hat sich diese Differenz um<br />

Tsd. EUR 13.932 auf Tsd. EUR 20.357 verringert.<br />

2. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte<br />

Hierunter werden langfristige Vermögenswerte ausgewiesen, die innerhalb einer<br />

Periode von 12 Monaten ab der Klassifizierung veräußert werden sollen. Der Wertansatz<br />

resultiert im Wesentlichen aus der Tatsache, dass das hier klassifizierte Grundstück<br />

nach HGB aufgrund der Zuordnung von Rücklagen mit einem Wert von<br />

EUR 0 ausgewiesen wird.<br />

3. Sonderposten mit Rücklageanteil<br />

Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nach HGB nur aufgrund der umgekehrten<br />

Maßgeblichkeit bilanziert und ist entsprechend nach IFRS zu eliminieren. In 2004<br />

ist die Bilanzierung auch nach HGB aufgrund des Wegfalls des § 308 Abs. 3 HGB nicht<br />

mehr zulässig gewesen.<br />

4. Vorratsvermögen<br />

Die Bewertung für Vorräte wurde im Rahmen der Umstellung auf IFRS vereinheitlicht.<br />

Unter HGB noch verwendete pauschale Abschläge wurden in diesem Rahmen durch<br />

Reichweitenabschläge ersetzt. Dies führte per 31. August 2003 zu einer Erhöhung des<br />

Eigenkapitals um Tsd. EUR 1.716. Der Unterschiedsbetrag verminderte sich im<br />

Geschäftsjahr 2004 auf Tsd. EUR 125.

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