Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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Erläuterungen zur Überleitungsrechnung:<br />
1. Anlagevermögen<br />
Steuerliche Sonderabschreibungen sowie Zuordnungen von § 6b EStG – Rücklagen<br />
wurden für IFRS-Zwecke rückgängig gemacht, da steuerliche Sondervorschriften<br />
keinen Einfluss auf den Abschluss haben dürfen. Per 31. August 2004 entfällt hier die<br />
Anpassungsbuchung, da für den Konzernabschluss nach HGB die entsprechenden<br />
Beträge aufgrund des Wegfalls des § 308 Abs. 3 HGB zu Beginn des Geschäftsjahres<br />
2004 erfolgsneutral gegen die Rücklagen aufgelöst werden mussten. Insgesamt wurden<br />
zum 31. August 2003 Abschreibungen/Wertminderungen aufgrund steuerlicher<br />
Sondervorschriften in Höhe von Tsd. EUR 7.557 eliminiert.<br />
Ferner sind die Nutzungsdauern der Gebäude in den Einzelabschlüssen nach HGB<br />
und damit auch im Konzernabschluss nach HGB steuerlich motiviert. Nach IAS 16 ist<br />
jedoch die wirtschaftliche Nutzungsdauer anzusetzen. Die Anwendung der wirtschaftlichen<br />
Nutzungsdauern führte per 31. August 2003 zu einer Erhöhung des Eigenkapitals<br />
um Tsd. EUR 34.289. Per 31. August 2004 hat sich diese Differenz um<br />
Tsd. EUR 13.932 auf Tsd. EUR 20.357 verringert.<br />
2. Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte<br />
Hierunter werden langfristige Vermögenswerte ausgewiesen, die innerhalb einer<br />
Periode von 12 Monaten ab der Klassifizierung veräußert werden sollen. Der Wertansatz<br />
resultiert im Wesentlichen aus der Tatsache, dass das hier klassifizierte Grundstück<br />
nach HGB aufgrund der Zuordnung von Rücklagen mit einem Wert von<br />
EUR 0 ausgewiesen wird.<br />
3. Sonderposten mit Rücklageanteil<br />
Der Sonderposten mit Rücklageanteil wurde nach HGB nur aufgrund der umgekehrten<br />
Maßgeblichkeit bilanziert und ist entsprechend nach IFRS zu eliminieren. In 2004<br />
ist die Bilanzierung auch nach HGB aufgrund des Wegfalls des § 308 Abs. 3 HGB nicht<br />
mehr zulässig gewesen.<br />
4. Vorratsvermögen<br />
Die Bewertung für Vorräte wurde im Rahmen der Umstellung auf IFRS vereinheitlicht.<br />
Unter HGB noch verwendete pauschale Abschläge wurden in diesem Rahmen durch<br />
Reichweitenabschläge ersetzt. Dies führte per 31. August 2003 zu einer Erhöhung des<br />
Eigenkapitals um Tsd. EUR 1.716. Der Unterschiedsbetrag verminderte sich im<br />
Geschäftsjahr 2004 auf Tsd. EUR 125.