Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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3.6 | Vorräte<br />
3.7 | Forderungen<br />
und sonstige<br />
Vermögenswerte<br />
3.8 | Zahlungsmittel<br />
und Zahlungsmitteläquivalente<br />
3.9 | Ertragsteuern<br />
Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die<br />
Ermittlung der Anschaffungskosten folgt dabei grundsätzlich der Durchschnittskostenmethode.<br />
Die Bewertung der Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren<br />
Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert.<br />
Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern<br />
die aus ihrem Verkauf voraussichtlich zu realisierenden Erlöse niedriger sind als die<br />
Buchwerte der Vorräte. Demzufolge wird Bestands- und Erlösrisiken durch gruppenbezogene<br />
Abwertungen Rechnung getragen. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich<br />
erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden<br />
direkt zurechenbaren Verkaufskosten angesetzt.<br />
Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht länger<br />
bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.<br />
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 (Financial Instruments:<br />
Recognition and Measurement) als „vom Unternehmen ausgereichte Kredite und<br />
Forderungen“ klassifiziert und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bestehen an der<br />
Realisierbarkeit Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren<br />
Betrag angesetzt.<br />
Die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen finanziellen<br />
Vermögenswerte, die gemäß IAS 39 (Finanz-Instrumente: Ansatz und Bewertung) der<br />
Klasse „vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen“ angehören, sind mit<br />
den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Anzeichen von Wertminderungen wird<br />
durch eine entsprechende außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren<br />
Betrag (beizulegender Zeitwert) Rechnung getragen.<br />
Flüssige Mittel in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige<br />
Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.<br />
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands (Körperschaftund<br />
Gewerbeertragsteuern) und der latenten Steuern dar. Sonstige Steuern werden als<br />
sonstige betrieblichen Erträge/Aufwendungen behandelt und unter den sonstigen<br />
Vermögenswerten bzw. Schulden ausgewiesen.