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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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3.6 | Vorräte<br />

3.7 | Forderungen<br />

und sonstige<br />

Vermögenswerte<br />

3.8 | Zahlungsmittel<br />

und Zahlungsmitteläquivalente<br />

3.9 | Ertragsteuern<br />

Die als Vorräte bilanzierten Handelswaren werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Die<br />

Ermittlung der Anschaffungskosten folgt dabei grundsätzlich der Durchschnittskostenmethode.<br />

Die Bewertung der Handelswaren am Bilanzstichtag erfolgt zum jeweils niedrigeren<br />

Betrag aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert.<br />

Bei den Handelswaren werden individuelle Bewertungsabschläge vorgenommen, sofern<br />

die aus ihrem Verkauf voraussichtlich zu realisierenden Erlöse niedriger sind als die<br />

Buchwerte der Vorräte. Demzufolge wird Bestands- und Erlösrisiken durch gruppenbezogene<br />

Abwertungen Rechnung getragen. Als Nettoveräußerungswert werden die voraussichtlich<br />

erzielbaren Verkaufserlöse abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden<br />

direkt zurechenbaren Verkaufskosten angesetzt.<br />

Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Handelswaren geführt haben, nicht länger<br />

bestehen, wird eine entsprechende Wertaufholung vorgenommen.<br />

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gemäß IAS 39 (Financial Instruments:<br />

Recognition and Measurement) als „vom Unternehmen ausgereichte Kredite und<br />

Forderungen“ klassifiziert und mit den Anschaffungskosten angesetzt. Bestehen an der<br />

Realisierbarkeit Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren<br />

Betrag angesetzt.<br />

Die in den sonstigen kurzfristigen Vermögenswerten ausgewiesenen finanziellen<br />

Vermögenswerte, die gemäß IAS 39 (Finanz-Instrumente: Ansatz und Bewertung) der<br />

Klasse „vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen“ angehören, sind mit<br />

den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Anzeichen von Wertminderungen wird<br />

durch eine entsprechende außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren erzielbaren<br />

Betrag (beizulegender Zeitwert) Rechnung getragen.<br />

Flüssige Mittel in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige<br />

Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten.<br />

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands (Körperschaftund<br />

Gewerbeertragsteuern) und der latenten Steuern dar. Sonstige Steuern werden als<br />

sonstige betrieblichen Erträge/Aufwendungen behandelt und unter den sonstigen<br />

Vermögenswerten bzw. Schulden ausgewiesen.

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