Geschäftsbericht 2005 - Anzag
Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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Corporate Governance Bericht<br />
Die Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) ist eine<br />
Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die<br />
Verwaltung der Gesellschaft erfolgt danach<br />
durch Vorstand und Aufsichtsrat. Für ANZAG hat<br />
Corporate Governance einen hohen Stellenwert.<br />
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste<br />
und auf langfristige Wertschöpfung<br />
ausgerichtete Führung und Kontrolle des<br />
Unternehmens, die in besonderer Weise auch von<br />
Transparenz der Entscheidungsprozesse getragen<br />
ist. ANZAG fühlt sich den Grundsätzen guter<br />
Corporate Governance verpflichtet und versteht<br />
diese als Chance, die Performance des Unternehmens<br />
weiter zu fördern und das Vertrauen bei<br />
Aktionären, Geschäftspartnern und Mitarbeitern<br />
zu stärken.<br />
Allgemeines zur Führungsstruktur<br />
Die ANZAG unterliegt den Vorschriften des deutschen<br />
Aktien- und Mitbestimmungsrechts und<br />
den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen<br />
der Satzung und der Geschäftsordnung<br />
für Vorstand und Aufsichtsrat. Mit seinen Organen<br />
Vorstand und Aufsichtsrat hat die ANZAG eine<br />
zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat sind und fühlen sich<br />
den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des<br />
Unternehmens verpflichtet. Die Hauptversammlung<br />
ist das dritte Organ des Unternehmens.<br />
Der Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern. Er ist<br />
gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz<br />
zu gleichen Teilen mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern<br />
besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner<br />
werden von der Hauptversammlung, die<br />
Vertreter der Arbeitnehmer nach den Vorschriften<br />
des Mitbestimmungsrechts gewählt. Die Amtszeit<br />
des Aufsichtsrats beträgt 5 Jahre. Der Aufsichtsrat<br />
berät und überwacht den Vorstand bei der<br />
Leitung des Unternehmens.<br />
Weitere Informationen zum Konzernlagebericht | Corporate Governance Bericht 43<br />
Effektive Überwachung und Kontrolle durch<br />
den Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat der ANZAG hat verschiedene<br />
Ausschüsse gebildet, um den Vorstand effektiv<br />
und effizient zu überwachen, zu kontrollieren und<br />
zu beraten. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats<br />
sieht als einen Bestandteil des Überwachungsund<br />
Kontrollprozesses klare und transparente<br />
Verfahren und Strukturen vor. Die im Juli 2003<br />
neu gefasste Geschäftsordnung des Aufsichtsrats<br />
spiegelt die Empfehlungen des Deutschen<br />
Corporate Governance Kodex (Kodex) für den<br />
Aufsichtsrat wider. Zur effektiven Überwachung<br />
und Kontrolle wurden ferner diverse feste Ausschüsse<br />
gebildet, namentlich der Vermittlungsausschuss<br />
nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz,<br />
der Personalausschuss und der Prüfungsausschuss<br />
(Audit Committee). Ferner wurde zur<br />
Begleitung des kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens<br />
ad hoc ein Kartellausschuss<br />
gebildet. Die personelle Besetzung der<br />
Ausschüsse kann diesem <strong>Geschäftsbericht</strong> auf<br />
den Seiten 99 bis 100 entnommen werden.<br />
Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen<br />
Aufsichtsrat und Vorstand ist die Basis für eine<br />
effiziente Unternehmensleitung. Diesen Dialog<br />
haben wir Schritt für Schritt vertieft, wozu auch<br />
die im Berichtsjahr durchgeführte Effizienzprüfung<br />
des Aufsichtsrats beigetragen hat und über<br />
die im Bericht des Aufsichtsrats auf Seite 6 dieses<br />
<strong>Geschäftsbericht</strong>s näher ausgeführt wurde.<br />
Der Vorstand<br />
Der Vorstand der ANZAG (bestehend aus drei<br />
Mitgliedern) leitet die Gesellschaft und führt deren<br />
Geschäfte. Er ist an das Unternehmensinteresse<br />
gebunden und der Steigerung des nachhaltigen<br />
Unternehmenswerts verpflichtet. Er entwickelt<br />
die strategische Ausrichtung des Unternehmens,<br />
stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für<br />
ihre Umsetzung. Des Weiteren ist er verantwort-