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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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Corporate Governance Bericht<br />

Die Andreae-Noris Zahn AG (ANZAG) ist eine<br />

Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Die<br />

Verwaltung der Gesellschaft erfolgt danach<br />

durch Vorstand und Aufsichtsrat. Für ANZAG hat<br />

Corporate Governance einen hohen Stellenwert.<br />

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste<br />

und auf langfristige Wertschöpfung<br />

ausgerichtete Führung und Kontrolle des<br />

Unternehmens, die in besonderer Weise auch von<br />

Transparenz der Entscheidungsprozesse getragen<br />

ist. ANZAG fühlt sich den Grundsätzen guter<br />

Corporate Governance verpflichtet und versteht<br />

diese als Chance, die Performance des Unternehmens<br />

weiter zu fördern und das Vertrauen bei<br />

Aktionären, Geschäftspartnern und Mitarbeitern<br />

zu stärken.<br />

Allgemeines zur Führungsstruktur<br />

Die ANZAG unterliegt den Vorschriften des deutschen<br />

Aktien- und Mitbestimmungsrechts und<br />

den Kapitalmarktregelungen sowie den Bestimmungen<br />

der Satzung und der Geschäftsordnung<br />

für Vorstand und Aufsichtsrat. Mit seinen Organen<br />

Vorstand und Aufsichtsrat hat die ANZAG eine<br />

zweigeteilte Leitungs- und Überwachungsstruktur.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat sind und fühlen sich<br />

den Interessen der Aktionäre und dem Wohle des<br />

Unternehmens verpflichtet. Die Hauptversammlung<br />

ist das dritte Organ des Unternehmens.<br />

Der Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat besteht aus 16 Mitgliedern. Er ist<br />

gemäß dem deutschen Mitbestimmungsgesetz<br />

zu gleichen Teilen mit Anteilseigner- und Arbeitnehmervertretern<br />

besetzt. Die Vertreter der Anteilseigner<br />

werden von der Hauptversammlung, die<br />

Vertreter der Arbeitnehmer nach den Vorschriften<br />

des Mitbestimmungsrechts gewählt. Die Amtszeit<br />

des Aufsichtsrats beträgt 5 Jahre. Der Aufsichtsrat<br />

berät und überwacht den Vorstand bei der<br />

Leitung des Unternehmens.<br />

Weitere Informationen zum Konzernlagebericht | Corporate Governance Bericht 43<br />

Effektive Überwachung und Kontrolle durch<br />

den Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat der ANZAG hat verschiedene<br />

Ausschüsse gebildet, um den Vorstand effektiv<br />

und effizient zu überwachen, zu kontrollieren und<br />

zu beraten. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats<br />

sieht als einen Bestandteil des Überwachungsund<br />

Kontrollprozesses klare und transparente<br />

Verfahren und Strukturen vor. Die im Juli 2003<br />

neu gefasste Geschäftsordnung des Aufsichtsrats<br />

spiegelt die Empfehlungen des Deutschen<br />

Corporate Governance Kodex (Kodex) für den<br />

Aufsichtsrat wider. Zur effektiven Überwachung<br />

und Kontrolle wurden ferner diverse feste Ausschüsse<br />

gebildet, namentlich der Vermittlungsausschuss<br />

nach § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz,<br />

der Personalausschuss und der Prüfungsausschuss<br />

(Audit Committee). Ferner wurde zur<br />

Begleitung des kartellrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens<br />

ad hoc ein Kartellausschuss<br />

gebildet. Die personelle Besetzung der<br />

Ausschüsse kann diesem <strong>Geschäftsbericht</strong> auf<br />

den Seiten 99 bis 100 entnommen werden.<br />

Ein intensiver, kontinuierlicher Dialog zwischen<br />

Aufsichtsrat und Vorstand ist die Basis für eine<br />

effiziente Unternehmensleitung. Diesen Dialog<br />

haben wir Schritt für Schritt vertieft, wozu auch<br />

die im Berichtsjahr durchgeführte Effizienzprüfung<br />

des Aufsichtsrats beigetragen hat und über<br />

die im Bericht des Aufsichtsrats auf Seite 6 dieses<br />

<strong>Geschäftsbericht</strong>s näher ausgeführt wurde.<br />

Der Vorstand<br />

Der Vorstand der ANZAG (bestehend aus drei<br />

Mitgliedern) leitet die Gesellschaft und führt deren<br />

Geschäfte. Er ist an das Unternehmensinteresse<br />

gebunden und der Steigerung des nachhaltigen<br />

Unternehmenswerts verpflichtet. Er entwickelt<br />

die strategische Ausrichtung des Unternehmens,<br />

stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für<br />

ihre Umsetzung. Des Weiteren ist er verantwort-

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