Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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3.3 | Sachanlagen<br />
Immaterielle Vermögenswerte<br />
Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 65<br />
Immaterielle Vermögenswerte sind grundsätzlich nur dann zu aktivieren, wenn es wahrscheinlich<br />
ist, dass der künftige wirtschaftliche Nutzen, der diesem Vermögenswert<br />
zuzuordnen ist, dem Unternehmen zufließen wird und wenn die Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten für den immateriellen Vermögenswert verlässlich bewertet werden<br />
können. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten bewertet und, sofern keine undefinierbare Nutzungsdauer vorliegt,<br />
linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Gegebenenfalls müssen Wertminderungsaufwendungen<br />
(„impairment losses“) berücksichtigt werden.<br />
Die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 3 bis<br />
5 Jahre.<br />
Sachanlagen werden gemäß IAS 16.30 mittels des Anschaffungskostenmodells bewertet.<br />
Sie werden entsprechend zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter<br />
planmäßiger Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.<br />
Gebäude werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger<br />
Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen angesetzt.<br />
Nachträgliche Anschaffungskosten werden aktiviert. Die Herstellungskosten bei selbst<br />
erstellten Sachanlagen umfassen alle direkt dem Herstellungsprozess zurechenbaren<br />
Kosten, die anfallen, um den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen.<br />
Finanzierungskosten werden nicht aktiviert.<br />
Den planmäßig linearen Abschreibungen liegen die folgenden geschätzten Nutzungsdauern<br />
zu Grunde:<br />
Gebäude<br />
Technische Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung<br />
40 bis 60 Jahre<br />
5 bis 15 Jahre<br />
Eine Sachanlage wird ausgebucht, wenn sie abgeht oder wenn aus der weiteren Nutzung<br />
des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der<br />
Ausbuchung des Vermögenswertes resultierenden Gewinne oder Verluste werden als<br />
Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in<br />
der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und<br />
Verlustrechung erfasst.<br />
Büro- und Geschäftsausstattung wird zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich<br />
kumulierter Abschreibungen und erfasster Wertminderungsaufwendungen ausgewiesen.