Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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3.1 | Ertragsrealisierung<br />
3.2 | Immaterielle<br />
Vermögenswerte<br />
3 | Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden<br />
Gegenleistung bewertet und stellen die Beträge dar, die für Güter und Dienstleistungen<br />
im normalen Geschäftsablauf erzielt wurden. Davon sind Rabatte, Umsatzsteuern und<br />
andere im Zusammenhang mit dem Verkauf stehende Steuern abzusetzen.<br />
Der Verkauf von Waren wird mit Lieferung und Übertragung des wirtschaftlichen<br />
Eigentums erfasst.<br />
Zinserträge werden periodengerecht nach der Effektivzinsmethode abgegrenzt. Der<br />
anzuwendende Zinssatz ist genau der Zinssatz, der die geschätzten künftigen Zahlungsmittelzuflüsse<br />
über die Laufzeit des finanziellen Vermögenswertes auf den Nettobuchwert<br />
des Vermögenswertes abzinst.<br />
Dividendenerträge aus Finanzinvestitionen werden mit Entstehung des Rechtsanspruchs<br />
des Gesellschafters auf Zahlung erfasst.<br />
Geschäfts- oder Firmenwert<br />
Der im Rahmen der Konsolidierung anfallende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den<br />
Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Anteil des<br />
Konzerns am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und<br />
Schulden eines Tochterunternehmens, assoziierten Unternehmens oder gemeinschaftlich<br />
geführten Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar.<br />
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und gemäß IFRS 3 mindestens<br />
einmal jährlich auf eine Wertminderung hin überprüft. Sofern Indizien vorliegen,<br />
die auf eine Wertminderung deuten, wird eine zusätzliche Überprüfung hinsichtlich der<br />
Werthaltigkeit durchgeführt. Jede Wertminderung wird sofort erfolgswirksam erfasst. Eine<br />
spätere Wertaufholung findet nicht statt.<br />
Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens, assoziierten Unternehmens oder<br />
gemeinschaftlich geführten Unternehmens wird der zurechenbare Betrag des Geschäftsoder<br />
Firmenwertes in die Bestimmung des Gewinns oder Verlusts aus der Veräußerung<br />
einbezogen.<br />
Ein gemäß § 309 Abs.1 S. 3 HGB mit den Rücklagen verrechneter Geschäftswert bleibt<br />
bei einem späteren Abgang des erworbenen Unternehmens außer Ansatz bei der<br />
Bestimmung des Veräußerungsgewinnes oder -verlustes.<br />
Die vorgenannten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden sind im Berichtsjahr nur für<br />
die at equity bilanzierte Beteiligung Oktal Pharma d.o.o. anwendbar, die einen Geschäftsoder<br />
Firmenwert beinhaltet (vgl. 5.2).