Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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vergleichbare Gestaltungen. Für außerordentliche,<br />
nicht vorhergesehene Entwicklungen ist keine<br />
Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vereinbart.<br />
Begründung: Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder<br />
knüpft an eine um außerordentliche<br />
Faktoren bereinigte Gewinngröße an. Da die außerordentlichen<br />
Entwicklungen bereits aus der Bemessungsgrundlage<br />
eliminiert werden, ist aus<br />
Sicht der Gesellschaft keine Notwendigkeit für eine<br />
weitergehende Begrenzungsmöglichkeit gegeben.<br />
Zu Ziffer 4.2.4 des Kodex:<br />
Die Vorstandsvergütung wird im Konzernabschluss<br />
nicht individualisiert angegeben.<br />
Begründung: Ausschlaggebend hierfür ist, dass<br />
die aufgegliederte Veröffentlichung von Gehaltsbestandteilen<br />
aus Sicht der Gesellschaft keinen<br />
nennenswerten Informationsvorteil bringt. Die<br />
Angemessenheit der Vorstandsbezüge kann der<br />
Aktionär auch aus der Gesamtvergütung des<br />
Vorstands herleiten.<br />
Zu Ziffer 5.4.2 des Kodex:<br />
Drei Aufsichtsratsmitglieder üben eine Organfunktion<br />
bei wesentlichen Wettbewerbern des<br />
Unternehmens aus.<br />
Begründung: Die Sanacorp Pharmahandel AG ist<br />
mit 24,99 % an der ANZAG beteiligt. Über weitere<br />
25,01% steht der Sanacorp eG ein Call-Optionsrecht<br />
zu. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der<br />
Gesellschaft Manfred Renner ist zugleich Vorsitzender<br />
des Vorstands der Sanacorp Pharmahandel<br />
AG, Planegg sowie der Sanacorp eG. Das Aufsichtsratsmitglied<br />
Dr. Herbert Lang ist Mitglied des<br />
Vorstands der Sanacorp Pharmahandel AG sowie<br />
der Sanacorp eG. Das Aufsichtsratsmitglied Jürgen<br />
Funke ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sanacorp<br />
Pharmahandel AG sowie der Sanacorp eG.<br />
Zu Ziffer 5.4.2 des Kodex:<br />
Zwei Aufsichtsratsmitglieder üben Beratungsaufgaben<br />
bei wesentlichen Wettbewerbern aus.<br />
Corporate Governance Bericht 45<br />
Begründung: Die Aufsichtsratsmitglieder Blomann<br />
und Dr. Lorz stehen aufgrund ihrer langjährigen<br />
Fachkompetenz im Pharmahandel der Sanacorp<br />
Pharmahandel AG beratend zur Verfügung.<br />
Zu Ziffer 5.4.7 des Kodex:<br />
Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird<br />
im Corporate Governance Bericht nicht individualisiert<br />
ausgewiesen.<br />
Begründung: Die individualisierte Veröffentlichung<br />
von Gehaltsbestandteilen bringt aus Sicht der<br />
Gesellschaft keinen nennenswerten Informationsvorteil.<br />
Zu Ziffer 7.1.1 des Kodex:<br />
Für das erste und dritte Quartal (30.11. und 31.05.)<br />
werden keine Zwischenberichte erstellt.<br />
Begründung: Die Gesellschaft ist derzeit nicht verpflichtet,<br />
Zwischenberichte zu erstellen.<br />
Erfahrungsgemäß ist zudem der Geschäftsverlauf<br />
innerhalb des Jahres im Grundsatz weitgehend<br />
kontinuierlich, so dass eine Zwischenberichterstattung<br />
lediglich eine gewisse Konstanz aufzuzeigen<br />
vermag. Diesem nur mäßigen Informationsgewinn<br />
für die Kapitalmarktaktionäre steht<br />
ein hoher Arbeitsaufwand der Administration<br />
gegenüber.<br />
Darüber hinaus folgt die Gesellschaft bereits heute<br />
in wesentlichen Teilen den zusätzlichen Anregungen<br />
des Deutschen Corporate Governance Kodex.<br />
Die Entsprechenserklärung ist auch im Internet<br />
unter www.anzag.de/Investor Relations/Corporate<br />
Governance Kodex veröffentlicht.<br />
Frankfurt, November <strong>2005</strong><br />
Für den Aufsichtsrat: Für den Vorstand:<br />
Manfred Renner<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />
Dr.Thomas Trümper<br />
Vorsitzender des Vorstands