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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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vergleichbare Gestaltungen. Für außerordentliche,<br />

nicht vorhergesehene Entwicklungen ist keine<br />

Begrenzungsmöglichkeit (Cap) vereinbart.<br />

Begründung: Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder<br />

knüpft an eine um außerordentliche<br />

Faktoren bereinigte Gewinngröße an. Da die außerordentlichen<br />

Entwicklungen bereits aus der Bemessungsgrundlage<br />

eliminiert werden, ist aus<br />

Sicht der Gesellschaft keine Notwendigkeit für eine<br />

weitergehende Begrenzungsmöglichkeit gegeben.<br />

Zu Ziffer 4.2.4 des Kodex:<br />

Die Vorstandsvergütung wird im Konzernabschluss<br />

nicht individualisiert angegeben.<br />

Begründung: Ausschlaggebend hierfür ist, dass<br />

die aufgegliederte Veröffentlichung von Gehaltsbestandteilen<br />

aus Sicht der Gesellschaft keinen<br />

nennenswerten Informationsvorteil bringt. Die<br />

Angemessenheit der Vorstandsbezüge kann der<br />

Aktionär auch aus der Gesamtvergütung des<br />

Vorstands herleiten.<br />

Zu Ziffer 5.4.2 des Kodex:<br />

Drei Aufsichtsratsmitglieder üben eine Organfunktion<br />

bei wesentlichen Wettbewerbern des<br />

Unternehmens aus.<br />

Begründung: Die Sanacorp Pharmahandel AG ist<br />

mit 24,99 % an der ANZAG beteiligt. Über weitere<br />

25,01% steht der Sanacorp eG ein Call-Optionsrecht<br />

zu. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der<br />

Gesellschaft Manfred Renner ist zugleich Vorsitzender<br />

des Vorstands der Sanacorp Pharmahandel<br />

AG, Planegg sowie der Sanacorp eG. Das Aufsichtsratsmitglied<br />

Dr. Herbert Lang ist Mitglied des<br />

Vorstands der Sanacorp Pharmahandel AG sowie<br />

der Sanacorp eG. Das Aufsichtsratsmitglied Jürgen<br />

Funke ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Sanacorp<br />

Pharmahandel AG sowie der Sanacorp eG.<br />

Zu Ziffer 5.4.2 des Kodex:<br />

Zwei Aufsichtsratsmitglieder üben Beratungsaufgaben<br />

bei wesentlichen Wettbewerbern aus.<br />

Corporate Governance Bericht 45<br />

Begründung: Die Aufsichtsratsmitglieder Blomann<br />

und Dr. Lorz stehen aufgrund ihrer langjährigen<br />

Fachkompetenz im Pharmahandel der Sanacorp<br />

Pharmahandel AG beratend zur Verfügung.<br />

Zu Ziffer 5.4.7 des Kodex:<br />

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird<br />

im Corporate Governance Bericht nicht individualisiert<br />

ausgewiesen.<br />

Begründung: Die individualisierte Veröffentlichung<br />

von Gehaltsbestandteilen bringt aus Sicht der<br />

Gesellschaft keinen nennenswerten Informationsvorteil.<br />

Zu Ziffer 7.1.1 des Kodex:<br />

Für das erste und dritte Quartal (30.11. und 31.05.)<br />

werden keine Zwischenberichte erstellt.<br />

Begründung: Die Gesellschaft ist derzeit nicht verpflichtet,<br />

Zwischenberichte zu erstellen.<br />

Erfahrungsgemäß ist zudem der Geschäftsverlauf<br />

innerhalb des Jahres im Grundsatz weitgehend<br />

kontinuierlich, so dass eine Zwischenberichterstattung<br />

lediglich eine gewisse Konstanz aufzuzeigen<br />

vermag. Diesem nur mäßigen Informationsgewinn<br />

für die Kapitalmarktaktionäre steht<br />

ein hoher Arbeitsaufwand der Administration<br />

gegenüber.<br />

Darüber hinaus folgt die Gesellschaft bereits heute<br />

in wesentlichen Teilen den zusätzlichen Anregungen<br />

des Deutschen Corporate Governance Kodex.<br />

Die Entsprechenserklärung ist auch im Internet<br />

unter www.anzag.de/Investor Relations/Corporate<br />

Governance Kodex veröffentlicht.<br />

Frankfurt, November <strong>2005</strong><br />

Für den Aufsichtsrat: Für den Vorstand:<br />

Manfred Renner<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats<br />

Dr.Thomas Trümper<br />

Vorsitzender des Vorstands

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