Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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136<br />
20 | Sonstige<br />
betriebliche<br />
Aufwendungen<br />
21 | Steuern vom<br />
Einkommen und<br />
vom Ertrag<br />
22 | Organmitglieder:<br />
Gesamtbezüge<br />
und weitere<br />
finanzielle<br />
Verpflichtungen<br />
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten hauptsächlich Kosten für<br />
Fremdversand, Verwaltung, Instandhaltungen, Werbung, Gemeinkosten und Haus-<br />
und Grundstücksaufwendungen. Die periodenfremden Aufwendungen betrugen<br />
720 Tsd. EUR.<br />
Die Ertragsteuern entfallen auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.<br />
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats beliefen sich im Berichtszeitraum<br />
auf 859 Tsd. EUR exklusive Mehrwertsteuer (davon variable Vergütungen 805 Tsd. EUR).<br />
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands beliefen sich im Berichtsjahr auf<br />
1.227 Tsd. EUR (davon variable Vergütungen 412 Tsd. EUR).<br />
Diese Zahlen sind errechnet auf der Basis der Gewinnverwendung, die der Hauptversammlung<br />
für das abgelaufene Geschäftsjahr vorgeschlagen wird. Für frühere Mitglieder<br />
des Vorstands und deren Hinterbliebene sind bei der Gesellschaft 4.973 Tsd. EUR an<br />
Verpflichtungen zurückgestellt; die Gesamtbezüge betrugen im Geschäftsjahr <strong>2005</strong><br />
547 Tsd. EUR.<br />
Kredite an aktive und ehemalige Organmitglieder sind am Bilanzstichtag nicht gegeben.<br />
Haftungsverhältnisse seitens der Gesellschaft für aktive und frühere Organmitglieder<br />
bestehen nicht.<br />
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Andreae-Noris Zahn AG ist<br />
dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder fixe und<br />
variable Bestandteile umfasst. Die variablen Vergütungsbestandteile knüpfen an den<br />
Jahresüberschuss der Gesellschaft an, der um bestimmte Einflüsse und Faktoren bereinigt<br />
wird („bereinigter Jahresüberschuss“). An dieser Bemessungsgrundlage partizipieren die<br />
Vorstandsmitglieder in einem vorab bestimmten prozentualen Umfang. Dieser Umfang<br />
sowie die Höhe des jeweiligen Fixgehalts werden zu Beginn der Vertragslaufzeit insbesondere<br />
unter Berücksichtigung von Aufgaben und Verantwortung des jeweiligen<br />
Vorstandsmitglieds festgelegt.