17.10.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht 2005 - Anzag

Geschäftsbericht 2005 - Anzag

Geschäftsbericht 2005 - Anzag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

94<br />

6.3 | Abweichende<br />

Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden<br />

im<br />

Konzernabschluss:<br />

IFRS im Vergleich<br />

zu HGB<br />

Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beinhaltet Auszahlungen für Investitionen,<br />

Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagegütern sowie Mittelveränderungen aus<br />

dem Erwerb und dem Verkauf von Unternehmen. Bei den Investitionen in das Finanzanlagevermögen<br />

in Höhe von Tsd. EUR 14.611 handelt es sich um den gezahlten Kaufpreis<br />

für die Oktal Pharma d.o.o., Zagreb. Der Gewinnanteil an der at equity Gesellschaft<br />

in Höhe von Tsd. EUR 32 wurde in der Kapitalflussrechnung in der laufenden Geschäftstätigkeit<br />

ausgewiesen. Die Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens<br />

setzen sich aus den Abgängen zu Restbuchwerten in Höhe von<br />

Tsd. EUR 880 (Vj.Tsd. EUR 447) und den Verlusten aus dem Abgang von Sachanlagevermögen<br />

in Höhe von Tsd. EUR 72 (Vj.Tsd. EUR – 62) zusammen.<br />

Der Mittelzu- und Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit enthält die Dividendenzahlungen<br />

an Anteilseigner der Andreae-Noris Zahn AG sowie an Minderheitsaktionäre von<br />

Tochtergesellschaften und die Aufnahme und Tilgung von Darlehen.<br />

Wesentliche Abweichungen zwischen den deutschen Rechnungslegungsvorschriften<br />

und der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards<br />

bestehen bei der Andreae-Noris Zahn AG bei folgenden Sachverhalten:<br />

■ Goodwill (IFRS 3)<br />

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IFRS 3 nur noch zwangsweise jährlich<br />

einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterworfen. Dagegen gestattet § 309 Abs.1 HGB<br />

eine Verrechnung des Geschäfts- oder Firmenwerts mit den Gewinnrücklagen bzw.<br />

schreibt eine planmäßige Abschreibung vor.<br />

■ Aktive latente Steuern (IAS 12)<br />

Nach IAS 12 sind für sämtliche temporären Unterschiede zwischen IFRS-Bilanz und<br />

Steuerbilanz latente Steuern zu bilden. Ferner sind für steuerliche Verlustvorträge aktive<br />

latente Steuern zu erfassen, sofern die zukünftige Nutzung als wahrscheinlich anzusehen<br />

ist. Dagegen ist nach HGB die Bildung von aktiven latenten Steuern im Einzelabschluss<br />

nur als Bilanzierungshilfe zulässig. Ferner beruht die Bildung von latenten<br />

Steuern nach HGB auf dem so genannten „Timing-Konzept“, weshalb der Umfang von<br />

dem nach IFRS abweicht. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden zwar im<br />

DRS 10 gefordert, was allerdings auch im Widerspruch zum HGB steht, so dass eine<br />

Erfassung im HGB generell unterbleibt.<br />

■ Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (IAS 39)<br />

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zu Marktwerten am Bilanzstichtag. Gemäß HGB<br />

ist die Bewertung auf die Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten beschränkt, da<br />

unrealisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen.<br />

Derivate werden nach IFRS mit ihren Anschaffungskosten aktiviert oder passiviert und<br />

an den Folgestichtagen mit dem Marktwert bilanziert. Die Wertänderungen werden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!