Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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6.3 | Abweichende<br />
Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden<br />
im<br />
Konzernabschluss:<br />
IFRS im Vergleich<br />
zu HGB<br />
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit beinhaltet Auszahlungen für Investitionen,<br />
Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagegütern sowie Mittelveränderungen aus<br />
dem Erwerb und dem Verkauf von Unternehmen. Bei den Investitionen in das Finanzanlagevermögen<br />
in Höhe von Tsd. EUR 14.611 handelt es sich um den gezahlten Kaufpreis<br />
für die Oktal Pharma d.o.o., Zagreb. Der Gewinnanteil an der at equity Gesellschaft<br />
in Höhe von Tsd. EUR 32 wurde in der Kapitalflussrechnung in der laufenden Geschäftstätigkeit<br />
ausgewiesen. Die Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens<br />
setzen sich aus den Abgängen zu Restbuchwerten in Höhe von<br />
Tsd. EUR 880 (Vj.Tsd. EUR 447) und den Verlusten aus dem Abgang von Sachanlagevermögen<br />
in Höhe von Tsd. EUR 72 (Vj.Tsd. EUR – 62) zusammen.<br />
Der Mittelzu- und Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit enthält die Dividendenzahlungen<br />
an Anteilseigner der Andreae-Noris Zahn AG sowie an Minderheitsaktionäre von<br />
Tochtergesellschaften und die Aufnahme und Tilgung von Darlehen.<br />
Wesentliche Abweichungen zwischen den deutschen Rechnungslegungsvorschriften<br />
und der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards<br />
bestehen bei der Andreae-Noris Zahn AG bei folgenden Sachverhalten:<br />
■ Goodwill (IFRS 3)<br />
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nach IFRS 3 nur noch zwangsweise jährlich<br />
einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterworfen. Dagegen gestattet § 309 Abs.1 HGB<br />
eine Verrechnung des Geschäfts- oder Firmenwerts mit den Gewinnrücklagen bzw.<br />
schreibt eine planmäßige Abschreibung vor.<br />
■ Aktive latente Steuern (IAS 12)<br />
Nach IAS 12 sind für sämtliche temporären Unterschiede zwischen IFRS-Bilanz und<br />
Steuerbilanz latente Steuern zu bilden. Ferner sind für steuerliche Verlustvorträge aktive<br />
latente Steuern zu erfassen, sofern die zukünftige Nutzung als wahrscheinlich anzusehen<br />
ist. Dagegen ist nach HGB die Bildung von aktiven latenten Steuern im Einzelabschluss<br />
nur als Bilanzierungshilfe zulässig. Ferner beruht die Bildung von latenten<br />
Steuern nach HGB auf dem so genannten „Timing-Konzept“, weshalb der Umfang von<br />
dem nach IFRS abweicht. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden zwar im<br />
DRS 10 gefordert, was allerdings auch im Widerspruch zum HGB steht, so dass eine<br />
Erfassung im HGB generell unterbleibt.<br />
■ Finanzielle Vermögenswerte und Schulden (IAS 39)<br />
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgt zu Marktwerten am Bilanzstichtag. Gemäß HGB<br />
ist die Bewertung auf die Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten beschränkt, da<br />
unrealisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen.<br />
Derivate werden nach IFRS mit ihren Anschaffungskosten aktiviert oder passiviert und<br />
an den Folgestichtagen mit dem Marktwert bilanziert. Die Wertänderungen werden