Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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74<br />
3.19 | Verwendung von<br />
Annahmen und<br />
Schätzungen<br />
3.20 | Freiwillig neu<br />
anzuwendende<br />
Vorschriften<br />
Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses der Andreae-Noris Zahn AG sind Annahmen<br />
getroffen worden und Schätzungen verwandt worden, die sich auf den Ausweis und die<br />
Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten<br />
ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen<br />
sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern<br />
bei Gegenständen des Anlagevermögens, beim Ansatz von Wertberichtigungen<br />
auf Forderungen und Vorräte sowie bei der Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlichen<br />
Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen<br />
abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam<br />
berücksichtigt.<br />
Ermessensausübungen und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten<br />
Wesentliche Schätzunsicherheiten und die damit verbundenen Angabepflichten bestehen<br />
in den nachfolgend dargestellten Bereichen:<br />
Bewertung der Wertberichtigungen auf Forderungen:<br />
Die Bewertung der Forderungen erfolgte in einem zweistufigen Verfahren: Einzelwertzuberichtigende<br />
Forderungen werden vorab ausgesondert und mit ihrem realisierbaren<br />
Betrag berücksichtigt. Alle übrigen Forderungen wurden pro Kundengruppe zusammengefasst.<br />
Das individuelle Kundenrating war dann ausschlaggebend für die Berechnung<br />
des Abwertungsbedarfs. Der im Geschäftsjahr erfasste Ertrag belief sich auf Tsd. EUR 433<br />
(Vj. Aufwand Tsd. EUR 334).<br />
Ermittlung der Abschlagssätze bei der Bewertung der Handelswaren:<br />
Die Bewertung der Warenbestände erfolgte mit Hilfe von Reichweitenabschlägen. Zum<br />
Zwecke der Konzern-Rechnungslegung wurden die Lagerbestände der AG und der CPL<br />
zusammengefasst. Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand belief sich auf Tsd. EUR 476<br />
(Vj.Tsd. EUR 1.373).<br />
Neben den vorgenannten für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong> verpflichtend anzuwendenden<br />
Bilanzierungs-/Bewertungsmethoden wurden vom IASB noch weitere IFRS und IFRIC<br />
veröffentlicht, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind.<br />
Nachfolgend werden hiervon nur diejenigen Standards bzw. Interpretationen aufgeführt,<br />
die eine Relevanz für die ANZAG haben oder haben könnten. Eine freiwillige vorzeitige<br />
Anwendung wird von diesen Standards ausdrücklich zugelassen bzw. empfohlen. Die<br />
ANZAG macht von diesem Wahlrecht indes keinen Gebrauch.<br />
Am 2. Dezember 2004 hat das IFRIC den IFRIC 4 „Determining whether an Arrangement<br />
contains a Lease“ veröffentlicht. Der IFRIC 4 erläutert, welche Vertragsgestaltungen wie<br />
Leasingverträge zu behandeln sind, auch wenn sie nicht diese Bezeichnung tragen (vor<br />
allem bei Zuliefer- und Outsourcingvereinbarungen).