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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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74<br />

3.19 | Verwendung von<br />

Annahmen und<br />

Schätzungen<br />

3.20 | Freiwillig neu<br />

anzuwendende<br />

Vorschriften<br />

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses der Andreae-Noris Zahn AG sind Annahmen<br />

getroffen worden und Schätzungen verwandt worden, die sich auf den Ausweis und die<br />

Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten<br />

ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen<br />

sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern<br />

bei Gegenständen des Anlagevermögens, beim Ansatz von Wertberichtigungen<br />

auf Forderungen und Vorräte sowie bei der Bewertung von Rückstellungen. Die tatsächlichen<br />

Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen<br />

abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam<br />

berücksichtigt.<br />

Ermessensausübungen und Hauptquellen von Schätzunsicherheiten<br />

Wesentliche Schätzunsicherheiten und die damit verbundenen Angabepflichten bestehen<br />

in den nachfolgend dargestellten Bereichen:<br />

Bewertung der Wertberichtigungen auf Forderungen:<br />

Die Bewertung der Forderungen erfolgte in einem zweistufigen Verfahren: Einzelwertzuberichtigende<br />

Forderungen werden vorab ausgesondert und mit ihrem realisierbaren<br />

Betrag berücksichtigt. Alle übrigen Forderungen wurden pro Kundengruppe zusammengefasst.<br />

Das individuelle Kundenrating war dann ausschlaggebend für die Berechnung<br />

des Abwertungsbedarfs. Der im Geschäftsjahr erfasste Ertrag belief sich auf Tsd. EUR 433<br />

(Vj. Aufwand Tsd. EUR 334).<br />

Ermittlung der Abschlagssätze bei der Bewertung der Handelswaren:<br />

Die Bewertung der Warenbestände erfolgte mit Hilfe von Reichweitenabschlägen. Zum<br />

Zwecke der Konzern-Rechnungslegung wurden die Lagerbestände der AG und der CPL<br />

zusammengefasst. Der im Geschäftsjahr erfasste Aufwand belief sich auf Tsd. EUR 476<br />

(Vj.Tsd. EUR 1.373).<br />

Neben den vorgenannten für das Geschäftsjahr <strong>2005</strong> verpflichtend anzuwendenden<br />

Bilanzierungs-/Bewertungsmethoden wurden vom IASB noch weitere IFRS und IFRIC<br />

veröffentlicht, die erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind.<br />

Nachfolgend werden hiervon nur diejenigen Standards bzw. Interpretationen aufgeführt,<br />

die eine Relevanz für die ANZAG haben oder haben könnten. Eine freiwillige vorzeitige<br />

Anwendung wird von diesen Standards ausdrücklich zugelassen bzw. empfohlen. Die<br />

ANZAG macht von diesem Wahlrecht indes keinen Gebrauch.<br />

Am 2. Dezember 2004 hat das IFRIC den IFRIC 4 „Determining whether an Arrangement<br />

contains a Lease“ veröffentlicht. Der IFRIC 4 erläutert, welche Vertragsgestaltungen wie<br />

Leasingverträge zu behandeln sind, auch wenn sie nicht diese Bezeichnung tragen (vor<br />

allem bei Zuliefer- und Outsourcingvereinbarungen).

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