Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 69<br />
Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das<br />
Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss<br />
aus der Gewinn- und Verlustrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt,<br />
die steuerfrei, in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind.<br />
Die Verbindlichkeit des Konzerns für den laufenden Steueraufwand wird auf Grundlage<br />
der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze berechnet.<br />
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode<br />
auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen<br />
zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswertes bzw. einer Schuld in der Bilanz und<br />
den für steuerliche Zwecke beizulegenden Beträgen.<br />
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst.<br />
Latente Ertragsteueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede,<br />
noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge und nicht genutzte Steuergutschriften<br />
in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen<br />
verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch<br />
nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge und Steuergutschriften verwendet werden<br />
können.<br />
Der Buchwert der latenten Ertragsteueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft<br />
und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes<br />
zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente<br />
Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann.<br />
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen,<br />
deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld<br />
erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zu<br />
Grunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gültig sind oder deren Eintritt z. B. aufgrund<br />
schon verabschiedeter Gesetze faktisch sicher ist.<br />
Ertragsteuern (latente Steuern), die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital<br />
erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst.