Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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70<br />
3.10 | Leasingverhältnisse<br />
3.11 | Minderheitenanteile<br />
3.12 | Rückstellungen<br />
Finanzierungs-Leasingverhältnisse<br />
Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum<br />
verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den<br />
Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden<br />
Zeitwert des Leasingobjektes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen,<br />
sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in Finanzierungskosten<br />
einerseits und Tilgung der Leasingverbindlichkeit andererseits aufgeteilt, dass ein<br />
konstanter Zinssatz auf den verbleibenden Restbuchwert der Leasingverbindlichkeit entsteht.<br />
Finanzierungskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst.<br />
Aktivierte Leasingobjekte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit<br />
des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.<br />
Die Anteile von Minderheitsanteilseignern werden zu dem dem Minderheitsanteil<br />
entsprechenden Teil der beizulegenden Zeitwerte der erfassten Vermögenswerte und<br />
Schulden ausgewiesen.<br />
Eine Rückstellung wird gemäß IAS 37 angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige<br />
(gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses besitzt,<br />
der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung<br />
wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich<br />
ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung<br />
erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als<br />
gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist.<br />
Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />
nach Abzug der Erstattung ausgewiesen.<br />
Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen durch Abzinsung der<br />
voraussichtlichen künftigen Cashflows zu einem Zinssatz vor Steuern ermittelt, der die<br />
aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie gegebenenfalls die für<br />
die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch<br />
den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.<br />
Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig<br />
besten Schätzung angepasst.<br />
Soweit eine Rückstellungsbildung unterbleibt, da eines der oben genannten Kriterien<br />
nicht erfüllt ist, werden die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden<br />
ausgewiesen.