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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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70<br />

3.10 | Leasingverhältnisse<br />

3.11 | Minderheitenanteile<br />

3.12 | Rückstellungen<br />

Finanzierungs-Leasingverhältnisse<br />

Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum<br />

verbundenen Risiken und Chancen an dem übertragenen Vermögenswert auf den<br />

Konzern übertragen werden, werden zu Beginn des Leasingverhältnisses zum beizulegenden<br />

Zeitwert des Leasingobjektes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen,<br />

sofern dieser Wert niedriger ist, aktiviert. Leasingzahlungen werden so in Finanzierungskosten<br />

einerseits und Tilgung der Leasingverbindlichkeit andererseits aufgeteilt, dass ein<br />

konstanter Zinssatz auf den verbleibenden Restbuchwert der Leasingverbindlichkeit entsteht.<br />

Finanzierungskosten werden sofort aufwandswirksam erfasst.<br />

Aktivierte Leasingobjekte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit<br />

des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer vollständig abgeschrieben.<br />

Die Anteile von Minderheitsanteilseignern werden zu dem dem Minderheitsanteil<br />

entsprechenden Teil der beizulegenden Zeitwerte der erfassten Vermögenswerte und<br />

Schulden ausgewiesen.<br />

Eine Rückstellung wird gemäß IAS 37 angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige<br />

(gesetzliche oder faktische) Verpflichtung auf Grund eines vergangenen Ereignisses besitzt,<br />

der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung<br />

wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich<br />

ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung<br />

erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als<br />

gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist.<br />

Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung<br />

nach Abzug der Erstattung ausgewiesen.<br />

Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen durch Abzinsung der<br />

voraussichtlichen künftigen Cashflows zu einem Zinssatz vor Steuern ermittelt, der die<br />

aktuellen Markterwartungen im Hinblick auf den Zinseffekt sowie gegebenenfalls die für<br />

die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Falle einer Abzinsung wird die durch<br />

den Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Zinsaufwand erfasst.<br />

Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig<br />

besten Schätzung angepasst.<br />

Soweit eine Rückstellungsbildung unterbleibt, da eines der oben genannten Kriterien<br />

nicht erfüllt ist, werden die entsprechenden Verpflichtungen unter den Eventualschulden<br />

ausgewiesen.

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