Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 57<br />
Die Andreae-Noris Zahn AG hat als börsennotiertes Mutterunternehmen gemäß § 3 AktG,<br />
das einen organisierten Markt i.S.d. § 2 (5) WpHG in Anspruch nimmt (die Aktie ist seit<br />
dem 1. Januar 2003 im „General Standard“ am amtlichen Markt in Frankfurt und München<br />
notiert), die Vorschrift des § 292a HGB beachtet und entsprechend den Konzernabschluss<br />
nach den internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt. Aufgrund des vom<br />
Kalenderjahr abweichenden Geschäftsjahrs besteht die Verpflichtung zur Aufstellung<br />
eines Konzernabschlusses nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgrund<br />
des § 315a HGB erst ab dem Geschäftsjahr 2006.<br />
Auf der Grundlage dieser Vorschrift wurde der Konzernabschluss unter Beachtung der<br />
vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International<br />
Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Alle für das ab dem 1. Januar <strong>2005</strong> beginnenden<br />
Geschäftsjahr verpflichtend anzuwendenden International Financial Reporting<br />
Standards (IFRS) – vormals International Accounting Standards (IAS) – sowie die<br />
Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) –<br />
vormals Standing Interpretations Committee (SIC) – wurden berücksichtigt.<br />
Der nach IFRS aufgestellte Konzernabschluss steht im Einklang mit der Richtlinie der<br />
Europäischen Union zur Konzern-Rechnungslegung (Richtlinie 83/349/EWG). Die wesentlichen<br />
Unterschiede zur Bilanzierung nach HGB werden im folgenden Kapitel „Erstmalige<br />
Anwendung der IFRS“ dargestellt. Da die Voraussetzungen des § 292a HGB erfüllt sind,<br />
wird kein Konzernabschluss nach HGB erstellt.<br />
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte auf Basis der historischen Kosten, eingeschränkt<br />
durch die zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte sowie<br />
durch zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam angesetzte finanzielle Vermögenswerte<br />
und finanzielle Verbindlichkeiten.<br />
Die Aufstellung von im Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert<br />
Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche<br />
mit höheren Beurteilungsspielräumen oder Bereiche, bei denen Annahmen und<br />
Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind unter<br />
Punkt 3.19 aufgeführt.<br />
Den Jahresabschlüssen der in den Andreae-Noris Zahn AG Konzernabschluss einbezogenen<br />
Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.<br />
Die Jahresabschlüsse sind auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt und<br />
von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft worden, soweit es die lokalen gesetzlichen<br />
Vorschriften erfordern. Sofern der Abschlussstichtag von in den Konzernabschluss einbezogenen<br />
Unternehmen vom Konzernabschlussstichtag abweicht, wurde auf den<br />
Stichtag ein Zwischenabschluss erstellt.<br />
Der Konzernabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben<br />
ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (Tsd. EUR) aufgerundet.