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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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58<br />

2.2 | Erstmalige<br />

Anwendung<br />

der IFRS<br />

Der Konzernabschluss der Andreae-Noris Zahn AG wurde erstmals gemäß den International<br />

Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Für die Erstellung des ersten IFRS-<br />

Konzernabschlusses wurde IFRS 1 „First Time Adoption of International Accounting<br />

Standards“ angewendet. Der Zeitpunkt des Übergangs auf die Rechnungslegung nach<br />

IFRS ist der 1. September 2003. Der letzte Konzernabschluss nach HGB wurde für die<br />

Berichtsperiode zum 31. August 2004 aufgestellt.<br />

Im Rahmen der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. September 2003, die als<br />

Ausgangspunkt der Rechnungslegung nach IFRS dient, hat die Gesellschaft folgende<br />

Schritte durchgeführt:<br />

a) Ansatz aller Vermögenswerte und Schulden, deren Ansatz nach IFRS<br />

vorgeschrieben ist,<br />

b) kein Ansatz von Posten als Vermögenswerte oder Schulden, deren Ansatz<br />

nach IFRS nicht gestattet ist,<br />

c) Umgliederung von Posten, die nach HGB als eine bestimmte Kategorie<br />

Vermögenswert, Schuld oder Bestandteil des Eigenkapitals angesetzt<br />

wurden, nach IFRS jedoch eine andere Kategorie Vermögenswert, Schuld<br />

oder Bestandteil des Eigenkapitals darstellen und<br />

d) Anwendung der IFRS bei der Bewertung aller angesetzten Vermögenswerte<br />

und Schulden.<br />

Alle aus der Umstellung resultierenden Änderungen sind erfolgsneutral mit den<br />

Gewinnrücklagen in der IFRS-Eröffnungsbilanz verrechnet worden.<br />

Bei der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS hat die Andreae-Noris Zahn AG die<br />

Befreiung des IFRS 1 im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer in Anspruch<br />

genommen und zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS alle kumulierten versicherungsmathematischen<br />

Gewinne und Verluste erfasst, d. h., es erfolgt ein Ansatz der versicherungsmathematischen<br />

Vollverpflichtung zum 1. September 2003.<br />

Ferner wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1.15 Gebrauch gemacht, nach dem der IFRS 3<br />

(„Unternehmenszusammenschlüsse“) nicht rückwirkend angewandt werden muss.<br />

Entsprechend wurde die nach den bisher angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen<br />

vorgenommene Konsolidierung bzw. Bilanzierung von dabei entstandenen Geschäftsund<br />

Firmenwerten beibehalten.<br />

Der Konzern hat IFRS 5 vorzeitig vom 1. September 2003 an prospektiv angewendet. Die<br />

Übergangsbestimmungen des IFRS 5.43 waren erfüllt.

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