Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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2.2 | Erstmalige<br />
Anwendung<br />
der IFRS<br />
Der Konzernabschluss der Andreae-Noris Zahn AG wurde erstmals gemäß den International<br />
Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Für die Erstellung des ersten IFRS-<br />
Konzernabschlusses wurde IFRS 1 „First Time Adoption of International Accounting<br />
Standards“ angewendet. Der Zeitpunkt des Übergangs auf die Rechnungslegung nach<br />
IFRS ist der 1. September 2003. Der letzte Konzernabschluss nach HGB wurde für die<br />
Berichtsperiode zum 31. August 2004 aufgestellt.<br />
Im Rahmen der Erstellung der IFRS-Eröffnungsbilanz zum 1. September 2003, die als<br />
Ausgangspunkt der Rechnungslegung nach IFRS dient, hat die Gesellschaft folgende<br />
Schritte durchgeführt:<br />
a) Ansatz aller Vermögenswerte und Schulden, deren Ansatz nach IFRS<br />
vorgeschrieben ist,<br />
b) kein Ansatz von Posten als Vermögenswerte oder Schulden, deren Ansatz<br />
nach IFRS nicht gestattet ist,<br />
c) Umgliederung von Posten, die nach HGB als eine bestimmte Kategorie<br />
Vermögenswert, Schuld oder Bestandteil des Eigenkapitals angesetzt<br />
wurden, nach IFRS jedoch eine andere Kategorie Vermögenswert, Schuld<br />
oder Bestandteil des Eigenkapitals darstellen und<br />
d) Anwendung der IFRS bei der Bewertung aller angesetzten Vermögenswerte<br />
und Schulden.<br />
Alle aus der Umstellung resultierenden Änderungen sind erfolgsneutral mit den<br />
Gewinnrücklagen in der IFRS-Eröffnungsbilanz verrechnet worden.<br />
Bei der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS hat die Andreae-Noris Zahn AG die<br />
Befreiung des IFRS 1 im Zusammenhang mit Leistungen an Arbeitnehmer in Anspruch<br />
genommen und zum Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS alle kumulierten versicherungsmathematischen<br />
Gewinne und Verluste erfasst, d. h., es erfolgt ein Ansatz der versicherungsmathematischen<br />
Vollverpflichtung zum 1. September 2003.<br />
Ferner wurde von dem Wahlrecht des IFRS 1.15 Gebrauch gemacht, nach dem der IFRS 3<br />
(„Unternehmenszusammenschlüsse“) nicht rückwirkend angewandt werden muss.<br />
Entsprechend wurde die nach den bisher angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen<br />
vorgenommene Konsolidierung bzw. Bilanzierung von dabei entstandenen Geschäftsund<br />
Firmenwerten beibehalten.<br />
Der Konzern hat IFRS 5 vorzeitig vom 1. September 2003 an prospektiv angewendet. Die<br />
Übergangsbestimmungen des IFRS 5.43 waren erfüllt.