Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 59<br />
Die in den für lokale Zwecke aufzustellenden Einzelabschlüsse angewendeten deutschen<br />
Rechnungslegungsvorschriften weichen in einigen Punkten von den IFRS ab. Da die<br />
Gesellschaft ihre Bücher und Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit den deutschen<br />
Rechnungslegungsvorschriften führt, wurden entsprechende Anpassungen zur Erstellung<br />
des IFRS-Konzernabschlusses vorgenommen.<br />
Für die ANZAG Gruppe ergeben sich im Wesentlichen folgende Unterschiede bei Ansatz<br />
und Bewertung zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB:<br />
■ Verbot der Pauschalwertberichtigungen im Vorratsvermögen sowie bei Forderungen<br />
aus Lieferungen und Leistungen. Stattdessen Ermittlung der beizulegenden Werte im<br />
Rahmen von Einzelfallbetrachtungen bzw. für Gruppen gleichartiger Vermögenswerte<br />
auf Basis nachweisbarer Erfahrung aus der Vergangenheit gemäß IAS 2 und IAS 39.<br />
■ Ansatz von bestimmten Finanzinstrumenten zum Marktwert gemäß IAS 39.<br />
■ Bewertung der Pensionsrückstellung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />
(„Projected-Unit-Credit“-Methode) unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und<br />
Rentenentwicklungen und der Verwendung fristenkongruenter Marktzinssätze zum<br />
Bilanzstichtag.Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden unter<br />
Anwendung des Korridoransatzes berücksichtigt.<br />
■ Ansatzverbot von Rückstellungen, bei denen keine rechtliche oder faktische Fremd-<br />
verpflichtung nach IAS 37 vorliegt.<br />
■ Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach dem „Control“-Konzept gemäß IAS 27<br />
und SIC 12. Demzufolge Erweiterung des Konsolidierungskreises um so genannte<br />
Zweckgesellschaften („Special Purposes Entities“), bei denen zwar keine Stimmrechtsmehrheit<br />
vorliegt, aber die ANZAG als wirtschaftlicher Eigentümer zu betrachten ist.<br />
■ Bilanzierung von latenten Steuern nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode<br />
gemäß IAS 12. Demzufolge werden für sämtliche temporären Differenzen zwischen<br />
Steuer- und IFRS-Bilanz latente Steuern gebildet. Daneben werden auch auf steuerliche<br />
Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet, sofern mit ausreichender Sicherheit<br />
gewährleistet ist, dass eine Nutzung in absehbarer Zeit möglich ist.<br />
Hinsichtlich der Auswirkungen der Umstellung auf IFRS wird auf die Überleitungen in<br />
Gliederungspunkt 7 des Anhangs verwiesen.