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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 59<br />

Die in den für lokale Zwecke aufzustellenden Einzelabschlüsse angewendeten deutschen<br />

Rechnungslegungsvorschriften weichen in einigen Punkten von den IFRS ab. Da die<br />

Gesellschaft ihre Bücher und Aufzeichnungen in Übereinstimmung mit den deutschen<br />

Rechnungslegungsvorschriften führt, wurden entsprechende Anpassungen zur Erstellung<br />

des IFRS-Konzernabschlusses vorgenommen.<br />

Für die ANZAG Gruppe ergeben sich im Wesentlichen folgende Unterschiede bei Ansatz<br />

und Bewertung zur bisherigen Rechnungslegung nach HGB:<br />

■ Verbot der Pauschalwertberichtigungen im Vorratsvermögen sowie bei Forderungen<br />

aus Lieferungen und Leistungen. Stattdessen Ermittlung der beizulegenden Werte im<br />

Rahmen von Einzelfallbetrachtungen bzw. für Gruppen gleichartiger Vermögenswerte<br />

auf Basis nachweisbarer Erfahrung aus der Vergangenheit gemäß IAS 2 und IAS 39.<br />

■ Ansatz von bestimmten Finanzinstrumenten zum Marktwert gemäß IAS 39.<br />

■ Bewertung der Pensionsrückstellung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren<br />

(„Projected-Unit-Credit“-Methode) unter Berücksichtigung künftiger Gehalts- und<br />

Rentenentwicklungen und der Verwendung fristenkongruenter Marktzinssätze zum<br />

Bilanzstichtag.Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste werden unter<br />

Anwendung des Korridoransatzes berücksichtigt.<br />

■ Ansatzverbot von Rückstellungen, bei denen keine rechtliche oder faktische Fremd-<br />

verpflichtung nach IAS 37 vorliegt.<br />

■ Abgrenzung des Konsolidierungskreises nach dem „Control“-Konzept gemäß IAS 27<br />

und SIC 12. Demzufolge Erweiterung des Konsolidierungskreises um so genannte<br />

Zweckgesellschaften („Special Purposes Entities“), bei denen zwar keine Stimmrechtsmehrheit<br />

vorliegt, aber die ANZAG als wirtschaftlicher Eigentümer zu betrachten ist.<br />

■ Bilanzierung von latenten Steuern nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode<br />

gemäß IAS 12. Demzufolge werden für sämtliche temporären Differenzen zwischen<br />

Steuer- und IFRS-Bilanz latente Steuern gebildet. Daneben werden auch auf steuerliche<br />

Verlustvorträge aktive latente Steuern gebildet, sofern mit ausreichender Sicherheit<br />

gewährleistet ist, dass eine Nutzung in absehbarer Zeit möglich ist.<br />

Hinsichtlich der Auswirkungen der Umstellung auf IFRS wird auf die Überleitungen in<br />

Gliederungspunkt 7 des Anhangs verwiesen.

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