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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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lich für die Jahres- und Mehrjahresplanung der<br />

Gesellschaft sowie für die Aufstellung der gesetzlich<br />

erforderlichen Berichte, wie Jahres-/Konzernabschlüsse<br />

und Zwischenberichte. Er trägt ferner<br />

Sorge für ein angemessenes Risikomanagement<br />

und Risikocontrolling sowie eine regelmäßige, zeitnahe<br />

und umfassende Berichterstattung an den<br />

Aufsichtsrat über alle für den Konzern relevanten<br />

Fragen der Strategie, der Unternehmensplanung,<br />

der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des<br />

Risikomanagements. Maßnahmen und Geschäfte<br />

von grundlegender Bedeutung werden den Anteilseignern<br />

und dem Kapitalmarkt rechtzeitig<br />

mitgeteilt, um die Entscheidungsprozesse auch<br />

unterjährig transparent und die Kapitalmarktteilnehmer<br />

ausreichend informiert zu halten.<br />

Die Hauptversammlung<br />

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung<br />

wahr und üben dort ihr Stimmrecht<br />

aus. Die ANZAG verfügt nur über voll stimmberechtigte<br />

Aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.<br />

Die jährliche ordentliche Hauptversammlung<br />

findet innerhalb der ersten acht Monate eines<br />

jeden Geschäftsjahrs statt. Die Tagesordnung für<br />

die Hauptversammlung einschließlich der für die<br />

Hauptversammlung verlangten Berichte und<br />

Unterlagen wird auf der Website der Gesellschaft<br />

veröffentlicht.<br />

Zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung<br />

ihrer Rechte stellt die ANZAG den Aktionären<br />

für die ordentliche Hauptversammlung einen<br />

weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter<br />

zur Verfügung. In der Einberufung der Hauptversammlung<br />

wird erläutert, wie im Vorfeld der<br />

Hauptversammlung Weisungen zur Stimmrechtsausübung<br />

erteilt werden können. Daneben bleibt<br />

es den Aktionären unbenommen, sich durch<br />

einen Bevollmächtigten ihrer Wahl vertreten zu<br />

lassen.<br />

Transparenz<br />

Die ANZAG nutzt zur zeitnahen Information der<br />

Aktionäre und Anleger die Website des Unternehmens<br />

„www.anzag.de“. Neben dem Konzern-<br />

und Jahresabschluss sowie den Zwischenberichten<br />

werden Anteilseigner und Dritte in der Form<br />

von Ad-hoc-Mitteilungen und Pressemitteilungen<br />

über aktuelle Entwicklungen informiert. Die<br />

ANZAG publiziert einen Finanzkalender zu allen<br />

wesentlichen Terminen und Veröffentlichungen<br />

der Gesellschaft mit ausreichendem zeitlichem<br />

Vorlauf.<br />

Rechnungslegung und Risikomanagement<br />

Der Konzernabschluss der ANZAG wird erstmals<br />

für das Berichtsjahr <strong>2005</strong> nach den Grundsätzen<br />

der International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS), der Jahresabschluss der ANZAG nach den<br />

Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)<br />

erstellt. Das Risikomanagementsystem wird vom<br />

Vorstand kontinuierlich weiterentwickelt und an<br />

die veränderten Rahmenbedingungen angepasst<br />

sowie von den Abschlussprüfern geprüft.<br />

Entsprechenserklärung nach § 161 AktG<br />

Vorstand und Aufsichtrat haben im Juli <strong>2005</strong> eine<br />

aktualisierte Entsprechenserklärung nach § 161<br />

AktG abgegeben. Gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen<br />

Corporate Governance Kodex sollen eventuelle<br />

Abweichungen von den Empfehlungen<br />

des Kodex erläutert werden.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der Andreae-Noris Zahn<br />

AG erklärten im Juli <strong>2005</strong>, dass den Empfehlungen<br />

der „Regierungskommission Deutscher Corporate<br />

Governance Kodex“ zur Unternehmensleitung<br />

und -überwachung im Berichtsjahr mit den in der<br />

Entsprechenserklärung vom Juli 2004 (unter Zugrundelegung<br />

des Deutschen Corporate Governance<br />

Kodex in der Fassung vom 21. Mai 2003) bekannt<br />

gemachten Ausnahmen entsprochen wurde.<br />

Dem Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

(in der Fassung vom 2. Juni <strong>2005</strong>) soll auch in<br />

Zukunft entsprochen werden, mit Ausnahme der<br />

nachfolgend aufgeführten Empfehlungen:<br />

Zu Ziffer 4.2.3 des Kodex:<br />

Die variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder<br />

beinhalten keine Aktienoptionen oder

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