Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 95<br />
abhängig davon, ob Hedge-Accounting vorliegt bzw. in Abhängigkeit von der Zuordnung<br />
zu den verschiedenen Kategorien, im Eigenkapital oder in der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung erfasst. Nach HGB werden Derivate grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten<br />
aktiviert und an Folgestichtagen mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten<br />
oder zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Eine Zuschreibung<br />
über die Anschaffungskosten, wie nach IFRS möglich, ist nach HGB nicht zulässig.<br />
Finanzielle Schulden werden nach IFRS grundsätzlich zu den fortgeführten Anschaffungskosten<br />
ausgewiesen. Ein eventuell vorhandenes Disagio sowie Transaktionskosten<br />
werden von dem Rückzahlungsbetrag auf der Passivseite abgesetzt und dann über<br />
die Restlaufzeit nach der Effektivzinsmethode oder, wenn unwesentlich, linear über<br />
die Restlaufzeit amortisiert. Sofern eine finanzielle Schuld als Grundgeschäft im<br />
Rahmen eines Fair-Value-Hedges fungiert oder diese im Rahmen der „Fair-Value-Option“<br />
bilanziert wird, erfolgt die Bewertung der Schuld zu Marktwerten, was auch zu einem<br />
Wertansatz über dem Rückzahlungsbetrag führen kann. Nach HGB werden Verbindlichkeiten<br />
mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Ein Disagio wird gemäß § 250 Abs.3<br />
HGB als Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungs- und dem Rückzahlungsbetrag<br />
auf der Aktivseite unter dem Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und planmäßig<br />
erfolgswirksam aufgelöst.Transaktionskosten werden direkt als Aufwand erfasst.<br />
■ Leasing<br />
Gemietete Gegenstände des Sachanlagevermögens sind gemäß IAS 17 zu aktivieren<br />
und die daraus resultierende Verbindlichkeit ist zu passivieren, sofern die vom HGB<br />
abweichenden IFRS-Kriterien für das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten<br />
es erfordern.<br />
■ Gliederungsvorschriften<br />
Gemäß IFRS wird die Gliederung der Bilanz nach Fristigkeiten vorgenommen. Abweichend<br />
von den Vorschriften des HGB sind Beträge, die nach deutschem Recht als<br />
Rückstellung zu qualifizieren wären, in den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />
Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungskosten sind nach den Bestimmungen<br />
des § 266 HGB jeweils als letzter Posten der Bilanz auszuweisen. In der Bilanz nach IFRS<br />
werden sie mit den sonstigen Forderungen bzw.Verbindlichkeiten zusammengefasst.<br />
Die sonstigen Steuern werden in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Im<br />
Hinblick auf die Kapitalflussrechnung ergeben sich keine wesentlichen Anpassungen<br />
zwischen HGB und IFRS.