17.10.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht 2005 - Anzag

Geschäftsbericht 2005 - Anzag

Geschäftsbericht 2005 - Anzag

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 95<br />

abhängig davon, ob Hedge-Accounting vorliegt bzw. in Abhängigkeit von der Zuordnung<br />

zu den verschiedenen Kategorien, im Eigenkapital oder in der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung erfasst. Nach HGB werden Derivate grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten<br />

aktiviert und an Folgestichtagen mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten<br />

oder zum niedrigeren beizulegenden Wert ausgewiesen. Eine Zuschreibung<br />

über die Anschaffungskosten, wie nach IFRS möglich, ist nach HGB nicht zulässig.<br />

Finanzielle Schulden werden nach IFRS grundsätzlich zu den fortgeführten Anschaffungskosten<br />

ausgewiesen. Ein eventuell vorhandenes Disagio sowie Transaktionskosten<br />

werden von dem Rückzahlungsbetrag auf der Passivseite abgesetzt und dann über<br />

die Restlaufzeit nach der Effektivzinsmethode oder, wenn unwesentlich, linear über<br />

die Restlaufzeit amortisiert. Sofern eine finanzielle Schuld als Grundgeschäft im<br />

Rahmen eines Fair-Value-Hedges fungiert oder diese im Rahmen der „Fair-Value-Option“<br />

bilanziert wird, erfolgt die Bewertung der Schuld zu Marktwerten, was auch zu einem<br />

Wertansatz über dem Rückzahlungsbetrag führen kann. Nach HGB werden Verbindlichkeiten<br />

mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Ein Disagio wird gemäß § 250 Abs.3<br />

HGB als Unterschiedsbetrag zwischen dem Auszahlungs- und dem Rückzahlungsbetrag<br />

auf der Aktivseite unter dem Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen und planmäßig<br />

erfolgswirksam aufgelöst.Transaktionskosten werden direkt als Aufwand erfasst.<br />

■ Leasing<br />

Gemietete Gegenstände des Sachanlagevermögens sind gemäß IAS 17 zu aktivieren<br />

und die daraus resultierende Verbindlichkeit ist zu passivieren, sofern die vom HGB<br />

abweichenden IFRS-Kriterien für das wirtschaftliche Eigentum an den Vermögenswerten<br />

es erfordern.<br />

■ Gliederungsvorschriften<br />

Gemäß IFRS wird die Gliederung der Bilanz nach Fristigkeiten vorgenommen. Abweichend<br />

von den Vorschriften des HGB sind Beträge, die nach deutschem Recht als<br />

Rückstellung zu qualifizieren wären, in den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.<br />

Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungskosten sind nach den Bestimmungen<br />

des § 266 HGB jeweils als letzter Posten der Bilanz auszuweisen. In der Bilanz nach IFRS<br />

werden sie mit den sonstigen Forderungen bzw.Verbindlichkeiten zusammengefasst.<br />

Die sonstigen Steuern werden in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Im<br />

Hinblick auf die Kapitalflussrechnung ergeben sich keine wesentlichen Anpassungen<br />

zwischen HGB und IFRS.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!