Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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1 | Allgemeine<br />
Grundsätze<br />
2 | Bilanzierung und<br />
Bewertung<br />
Der Abschluss der Andreae-Noris Zahn AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) erstellt.<br />
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie<br />
der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert.<br />
Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und<br />
linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 5 Jahren)<br />
abgeschrieben.<br />
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert<br />
um Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung erfolgt unter Anwendung der neuen<br />
AfA-Tabellen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der<br />
steuerlichen Höchstsätze; soweit zulässig, wird degressiv abgeschrieben. Auf geringwertige<br />
Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs.2 EStG erfolgte die sofortige Vollabschreibung.<br />
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die an die ANZAG Dresden<br />
GmbH & Co. KG und die ANZAG Regensburg GmbH & Co. KG gewährten Mieterdarlehen<br />
von insgesamt 1,6 Mio. EUR sind unverzinslich.<br />
Wertaufholungen gemäß § 280 Abs.2 HGB in Verbindung mit § 6 Abs.1 Nr.1 und 2 EStG<br />
waren nicht erforderlich.<br />
Das Vorratsvermögen ist mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden<br />
Wert bewertet. Zur Abdeckung von Lagerrisiken erfolgten in angemessenem Umfang<br />
Bewertungsabschläge. Die Bewertung der Warenvorräte erfolgte entsprechend dem wirtschaftlichen<br />
Sachverhalt des Filialwarenaustauschs. Die Gängigkeitsabschläge wurden auf<br />
den Gesamtlagerbestand bezogen. Reichweitenklassen und Gängigkeitsabschlagssätze<br />
blieben unverändert.<br />
Forderungen bewerten wir zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tageswert.<br />
Die Umrechnung von Forderungen in fremde Währungen erfolgte zum Anschaffungskurs<br />
oder unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zum maßgeblichen Stichtagskurs am<br />
Bilanzstichtag. Dem Ausfallrisiko wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen<br />
Rechnung getragen.