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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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126<br />

1 | Allgemeine<br />

Grundsätze<br />

2 | Bilanzierung und<br />

Bewertung<br />

Der Abschluss der Andreae-Noris Zahn AG wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) erstellt.<br />

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden einzelne Posten der Bilanz sowie<br />

der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert aufgegliedert.<br />

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und<br />

linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (zwischen 3 und 5 Jahren)<br />

abgeschrieben.<br />

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert<br />

um Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibung erfolgt unter Anwendung der neuen<br />

AfA-Tabellen gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der<br />

steuerlichen Höchstsätze; soweit zulässig, wird degressiv abgeschrieben. Auf geringwertige<br />

Anlagegüter im Sinne des § 6 Abs.2 EStG erfolgte die sofortige Vollabschreibung.<br />

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die an die ANZAG Dresden<br />

GmbH & Co. KG und die ANZAG Regensburg GmbH & Co. KG gewährten Mieterdarlehen<br />

von insgesamt 1,6 Mio. EUR sind unverzinslich.<br />

Wertaufholungen gemäß § 280 Abs.2 HGB in Verbindung mit § 6 Abs.1 Nr.1 und 2 EStG<br />

waren nicht erforderlich.<br />

Das Vorratsvermögen ist mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden<br />

Wert bewertet. Zur Abdeckung von Lagerrisiken erfolgten in angemessenem Umfang<br />

Bewertungsabschläge. Die Bewertung der Warenvorräte erfolgte entsprechend dem wirtschaftlichen<br />

Sachverhalt des Filialwarenaustauschs. Die Gängigkeitsabschläge wurden auf<br />

den Gesamtlagerbestand bezogen. Reichweitenklassen und Gängigkeitsabschlagssätze<br />

blieben unverändert.<br />

Forderungen bewerten wir zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Tageswert.<br />

Die Umrechnung von Forderungen in fremde Währungen erfolgte zum Anschaffungskurs<br />

oder unter Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zum maßgeblichen Stichtagskurs am<br />

Bilanzstichtag. Dem Ausfallrisiko wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen<br />

Rechnung getragen.

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