Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 75<br />
Am 16. Dezember 2004 hat das IASB Änderungen zum IAS 19 „Employee Benefits –<br />
Actuarial Gains and Losses, Group Plans and Disclosures“ veröffentlicht. In dieser Erweiterung<br />
der Vorschrift wird neben der Ausweitung der Angabepflicht im Anhang die erfolgsneutrale<br />
Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten als<br />
Alternative zu den bestehenden Methoden eingeführt.<br />
Am 18. August <strong>2005</strong> hat das IASB den IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ veröffentlicht.<br />
Der IFRS 7 regelt die Angabepflichten hinsichtlich eingesetzter Finanzinstrumente<br />
und deren Wesentlichkeit für den Abschluss neu. Er ersetzt den IAS 30 und übernimmt<br />
wesentliche Teile der Vorschriften des IAS 32. Im Rahmen dessen wurden auch Änderungen<br />
im IAS 1 vorgenommen.<br />
IFRIC 4 sowie die Ergänzungen zu IAS 19 sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.<br />
Hinsichtlich der Ergänzungen zu IAS 19 besteht jedoch die Einschränkung, dass die<br />
erfolgsneutrale Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten<br />
erstmals am nach dem 16. Dezember 2004 endenden Geschäftsjahre angewandt<br />
werden darf. Der IFRS 7 ist verpflichtend für ab dem 1. Januar 2007 beginnende Geschäftsjahre<br />
anzuwenden, eine frühere Anwendung wird auch hier empfohlen.<br />
Aus der Anwendung der genannten Vorschriften ergeben sich für den Konzernabschluss<br />
der ANZAG folgende mögliche Auswirkungen:<br />
■ Sofern die Gesellschaft sich zur Anwendung der neu gewährten Bilanzierungsoption<br />
des IAS 19 entscheidet, wäre in Abschlüssen nach dem 31. August <strong>2005</strong> nunmehr die<br />
tatsächliche Verpflichtung laut Gutachten (DBO) als Pensionsverpflichtung auszuweisen.Während<br />
die Fortschreibung grundsätzlich nach dem identischen Schema erfolgt,<br />
würden sämtliche versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste erfolgsneutral in<br />
einer separaten Position im Eigenkapital zu erfassen sein.<br />
■ Aufgrund des IFRIC 4 sind sämtliche Dienstleistungsverträge der Gesellschaft näher zu<br />
untersuchen, ob in diesen nicht doch ein Nutzungsrecht an einem bestimmbaren Vermögenswert<br />
enthalten ist.Sofern dies der Fall ist,wären die entsprechenden Vermögenswerte<br />
nach den Kriterien des IAS 17 zu klassifizieren und entsprechend als Operatingoder<br />
Finanzierungs-Leasingsverhältnisse zu bewerten. Ferner wäre der Anhang um die<br />
nach IAS 17 geforderten Angaben in Bezug auf diese Verträge zu ergänzen.<br />
■ Der IFRS 7 erweitert die bestehenden Angabeverpflichtungen des bestehenden IAS 32<br />
erheblich. Insbesondere ist einzugehen auf die Bedeutung von Finanzinstrumenten für<br />
die finanzielle Lage des Unternehmens, die Art und das Ausmaß der sich aus der Anwendung<br />
von Finanzinstrumenten ergebenden Risiken, welchen das Unternehmen<br />
während des Geschäftsjahrs und zum Bilanzstichtag ausgesetzt war, und das Eigenkapital<br />
(Capital) des Unternehmens.