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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 75<br />

Am 16. Dezember 2004 hat das IASB Änderungen zum IAS 19 „Employee Benefits –<br />

Actuarial Gains and Losses, Group Plans and Disclosures“ veröffentlicht. In dieser Erweiterung<br />

der Vorschrift wird neben der Ausweitung der Angabepflicht im Anhang die erfolgsneutrale<br />

Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten als<br />

Alternative zu den bestehenden Methoden eingeführt.<br />

Am 18. August <strong>2005</strong> hat das IASB den IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ veröffentlicht.<br />

Der IFRS 7 regelt die Angabepflichten hinsichtlich eingesetzter Finanzinstrumente<br />

und deren Wesentlichkeit für den Abschluss neu. Er ersetzt den IAS 30 und übernimmt<br />

wesentliche Teile der Vorschriften des IAS 32. Im Rahmen dessen wurden auch Änderungen<br />

im IAS 1 vorgenommen.<br />

IFRIC 4 sowie die Ergänzungen zu IAS 19 sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen; eine frühere Anwendung wird empfohlen.<br />

Hinsichtlich der Ergänzungen zu IAS 19 besteht jedoch die Einschränkung, dass die<br />

erfolgsneutrale Berücksichtigung von versicherungsmathematischen Gewinnen/Verlusten<br />

erstmals am nach dem 16. Dezember 2004 endenden Geschäftsjahre angewandt<br />

werden darf. Der IFRS 7 ist verpflichtend für ab dem 1. Januar 2007 beginnende Geschäftsjahre<br />

anzuwenden, eine frühere Anwendung wird auch hier empfohlen.<br />

Aus der Anwendung der genannten Vorschriften ergeben sich für den Konzernabschluss<br />

der ANZAG folgende mögliche Auswirkungen:<br />

■ Sofern die Gesellschaft sich zur Anwendung der neu gewährten Bilanzierungsoption<br />

des IAS 19 entscheidet, wäre in Abschlüssen nach dem 31. August <strong>2005</strong> nunmehr die<br />

tatsächliche Verpflichtung laut Gutachten (DBO) als Pensionsverpflichtung auszuweisen.Während<br />

die Fortschreibung grundsätzlich nach dem identischen Schema erfolgt,<br />

würden sämtliche versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste erfolgsneutral in<br />

einer separaten Position im Eigenkapital zu erfassen sein.<br />

■ Aufgrund des IFRIC 4 sind sämtliche Dienstleistungsverträge der Gesellschaft näher zu<br />

untersuchen, ob in diesen nicht doch ein Nutzungsrecht an einem bestimmbaren Vermögenswert<br />

enthalten ist.Sofern dies der Fall ist,wären die entsprechenden Vermögenswerte<br />

nach den Kriterien des IAS 17 zu klassifizieren und entsprechend als Operatingoder<br />

Finanzierungs-Leasingsverhältnisse zu bewerten. Ferner wäre der Anhang um die<br />

nach IAS 17 geforderten Angaben in Bezug auf diese Verträge zu ergänzen.<br />

■ Der IFRS 7 erweitert die bestehenden Angabeverpflichtungen des bestehenden IAS 32<br />

erheblich. Insbesondere ist einzugehen auf die Bedeutung von Finanzinstrumenten für<br />

die finanzielle Lage des Unternehmens, die Art und das Ausmaß der sich aus der Anwendung<br />

von Finanzinstrumenten ergebenden Risiken, welchen das Unternehmen<br />

während des Geschäftsjahrs und zum Bilanzstichtag ausgesetzt war, und das Eigenkapital<br />

(Capital) des Unternehmens.

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