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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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2.3 | Konsolidierungsgrundsätze<br />

Der Konzernabschluss beinhaltet alle Vermögenswerte und Schulden sowie alle<br />

Aufwendungen und Erträge der Andreae-Noris Zahn AG sowie der von ihr beherrschten<br />

Tochtergesellschaften nach Eliminierung aller wesentlichen konzerninternen<br />

Transaktionen.<br />

Die Tochtergesellschaften werden so lange in den Konsolidierungskreis einbezogen, wie<br />

die Muttergesellschaft einen beherrschenden Einfluss auf ihre Tochtergesellschaften ausüben<br />

kann. Für Unternehmenskäufe wird die Erwerbsmethode („purchase method“)<br />

gemäß IFRS 3 angewandt, d. h., Vermögenswerte und Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten<br />

werden, soweit sie die Ansatzkriterien nach IFRS 3 erfüllen, mit ihren beizulegenden<br />

Zeitwerten zum Transaktionszeitpunkt bewertet. Danach entstehende Unterschiedsbeträge<br />

zwischen Kaufpreis und Nettovermögen des erworbenen Unternehmens<br />

werden den Vermögenswerten und Schulden insoweit zugerechnet, als die Buchwerte<br />

von den beizulegenden Zeitwerten abweichen. Ein verbleibender positiver Unterschiedsbetrag<br />

wird gemäß IFRS 3 als Geschäfts- und Firmenwert aktiviert. Ein verbleibender<br />

negativer Unterschiedsbetrag wird sofort erfolgswirksam vereinnahmt.<br />

Unternehmen, die im Verlauf des Geschäftsjahrs erworben oder veräußert werden, sind<br />

ab dem Erwerbszeitpunkt oder bis zum Veräußerungszeitpunkt in den Konzernabschluss<br />

einzubeziehen.<br />

Nachfolgend aufgeführte Unternehmensakquisitionen fanden im Berichtszeitraum statt:<br />

■ Erwerb sämtlicher Anteile an der Flieden Logistik Center GmbH zum 21. Oktober 2004<br />

■ Erwerb von 49 % der Anteile an der Oktal Pharma d.o.o. per 31. Dezember 2004<br />

Die im IFRS 3 enthaltenen Regelungen zur Behandlung von bestehenden Geschäfts-<br />

oder Firmenwerten sind von der Gesellschaft ab dem Zeitpunkt des Übergangs auf IFRS<br />

angewandt worden. Geschäfts- oder Firmenwerte wurden nach HGB gemäß § 309 Abs.1<br />

Satz 3 HGB im Zugangsjahr in zulässiger Weise offen mit den Rücklagen verrechnet.<br />

Entsprechend ergeben sich aus der Anwendung des IFRS 3 ab dem 1. September 2003<br />

keine ergebniswirksamen Auswirkungen.

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