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Geschäftsbericht 2005 - Anzag

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3.17 | Ergebnis je Aktie<br />

3.18 | Zur Veräußerung<br />

gehaltene<br />

langfristige<br />

Vermögenswerte<br />

Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 73<br />

Bei „üblichen“ Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die<br />

Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung<br />

zum Kauf des Vermögenswertes eingegangen ist. Übliche Käufe oder Verkäufe sind<br />

Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte<br />

innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten<br />

Zeitraumes vorschreiben.<br />

Finanzielle Schulden<br />

Finanzielle Schulden werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten passiviert und<br />

in den Folgeperioden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.<br />

Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit den Anschaffungskosten<br />

angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der<br />

mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten entsprechen. In den Folgeperioden werden<br />

die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung<br />

von Emissionskosten und einem etwaigen Agio oder Disagio bei Glattstellung<br />

berechnet.<br />

Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Schulden ausgebucht<br />

oder wertgemindert oder amortisiert werden.<br />

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie („basic“) wird durch Division des Jahresüberschusses<br />

durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet.<br />

Langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten, die als zu Veräußerungszwecken<br />

gehalten klassifiziert werden, werden mit dem niedrigeren der beiden<br />

Beträge aus Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten<br />

bewertet.<br />

Langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden als zu Veräußerungszwecken<br />

gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert besser durch Verkauf als<br />

durch fortgesetzte Nutzung erlöst werden kann. Diese Bedingung wird nur dann als<br />

erfüllt angesehen, wenn der Verkauf sehr wahrscheinlich ist und der Vermögenswert<br />

oder die zur Veräußerung gehaltene Gruppe von Vermögenswerten in seinem jetzigen<br />

Zustand zur sofortigen Veräußerung verfügbar ist. Die Geschäftsführung muss zum<br />

Verkauf verpflichtet sein, was bei einer Erfassung des abgeschlossenen Verkaufs innerhalb<br />

eines Jahres beginnend ab dem Zeitpunkt der Zuordnung erfüllt ist.

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