Geschäftsbericht 2005 - Anzag
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3.17 | Ergebnis je Aktie<br />
3.18 | Zur Veräußerung<br />
gehaltene<br />
langfristige<br />
Vermögenswerte<br />
Konzernanhang (Notes) der Andreae-Noris Zahn AG 73<br />
Bei „üblichen“ Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die<br />
Bilanzierung zum Handelstag, d. h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung<br />
zum Kauf des Vermögenswertes eingegangen ist. Übliche Käufe oder Verkäufe sind<br />
Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte<br />
innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten<br />
Zeitraumes vorschreiben.<br />
Finanzielle Schulden<br />
Finanzielle Schulden werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten passiviert und<br />
in den Folgeperioden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.<br />
Bei der erstmaligen Erfassung von Darlehen werden diese mit den Anschaffungskosten<br />
angesetzt, die dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung abzüglich der<br />
mit der Kreditaufnahme verbundenen Kosten entsprechen. In den Folgeperioden werden<br />
die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten bewertet. Die fortgeführten Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung<br />
von Emissionskosten und einem etwaigen Agio oder Disagio bei Glattstellung<br />
berechnet.<br />
Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Schulden ausgebucht<br />
oder wertgemindert oder amortisiert werden.<br />
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie („basic“) wird durch Division des Jahresüberschusses<br />
durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet.<br />
Langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten, die als zu Veräußerungszwecken<br />
gehalten klassifiziert werden, werden mit dem niedrigeren der beiden<br />
Beträge aus Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten<br />
bewertet.<br />
Langfristige Vermögenswerte und Gruppen von Vermögenswerten werden als zu Veräußerungszwecken<br />
gehalten klassifiziert, wenn ihr Buchwert besser durch Verkauf als<br />
durch fortgesetzte Nutzung erlöst werden kann. Diese Bedingung wird nur dann als<br />
erfüllt angesehen, wenn der Verkauf sehr wahrscheinlich ist und der Vermögenswert<br />
oder die zur Veräußerung gehaltene Gruppe von Vermögenswerten in seinem jetzigen<br />
Zustand zur sofortigen Veräußerung verfügbar ist. Die Geschäftsführung muss zum<br />
Verkauf verpflichtet sein, was bei einer Erfassung des abgeschlossenen Verkaufs innerhalb<br />
eines Jahres beginnend ab dem Zeitpunkt der Zuordnung erfüllt ist.