Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
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2.6 Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche<br />
oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN Folterkonvention) 24<br />
Die UN Folterkonvention wurde am 10. Dezember 1984 unterzeichnet und ist<br />
am 26. Juni 1987 in Kraft getreten. 25<br />
Österreich ratifizierte die Konvention am 14. März 1985. 26<br />
Kein Vertragsstaat darf nach Art. 3 Abs. 1 dieser Konvention einen Menschen<br />
an einen anderen Staat ausliefern, wenn für diesen Menschen in diesem Staat<br />
die Gefahr der Folterung besteht. In Art. 1 Abs. 1 der Konvention ist der<br />
Folterbegriff definiert. Die Schmerzen oder Leiden müssen von einem<br />
Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer gleichartigen Funktion, auf<br />
deren Veranlassung oder deren ausdrücklichem oder stillschweigendem<br />
Einverständnis, verursacht werden. Schmerzen und Leiden von Privaten<br />
zugefügt, sind von der Konvention somit nicht ohne weiteres gedeckt, es sei<br />
denn der Staat duldet oder genehmigt diese Handlungen. Dazu mehr in<br />
Kapitel III.<br />
2.7 Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> 27<br />
Es handelt sich hier um eine Resolution der Generalversammlung, die somit<br />
keine Verbindlichkeit darstellt. Sie soll an dieser Stelle aber trotzdem nicht<br />
unerwähnt bleiben, da die Definition der Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> in Art. 1<br />
ausdrücklich auch die Gewalt <strong>im</strong> privaten Bereich einschliesst.<br />
„jede gegen <strong>Frauen</strong> auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete<br />
Gewalthandlung, durch die <strong>Frauen</strong> körperlicher, sexueller oder<br />
psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann,<br />
einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der<br />
willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob <strong>im</strong> öffentlichen oder <strong>im</strong><br />
privaten Bereich“.<br />
24 Siehe Beck Texte, Menschenrechte 4. Aufl. 1998, 224 (UN Doc. A/39/51, at 197 (1984) )<br />
25 Siehe SCHULER Margaret / THOMAS Dorothy, Women´s HUMAN RIGHTS Step by Step 1997, 172<br />
26 Siehe BURGERS Herman / DANELIUS Hans, The United Nations Convention against Torture 1988, 107<br />
27 Siehe GA Res. 48/104 vom 20. Dezember 1993 unter<br />
http://www.humanrights.ch/instrumente/uno_abkommen/pdf/020611_cedaw_text_d.pdf<br />
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