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Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra

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2.6 Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche<br />

oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN Folterkonvention) 24<br />

Die UN Folterkonvention wurde am 10. Dezember 1984 unterzeichnet und ist<br />

am 26. Juni 1987 in Kraft getreten. 25<br />

Österreich ratifizierte die Konvention am 14. März 1985. 26<br />

Kein Vertragsstaat darf nach Art. 3 Abs. 1 dieser Konvention einen Menschen<br />

an einen anderen Staat ausliefern, wenn für diesen Menschen in diesem Staat<br />

die Gefahr der Folterung besteht. In Art. 1 Abs. 1 der Konvention ist der<br />

Folterbegriff definiert. Die Schmerzen oder Leiden müssen von einem<br />

Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder einer gleichartigen Funktion, auf<br />

deren Veranlassung oder deren ausdrücklichem oder stillschweigendem<br />

Einverständnis, verursacht werden. Schmerzen und Leiden von Privaten<br />

zugefügt, sind von der Konvention somit nicht ohne weiteres gedeckt, es sei<br />

denn der Staat duldet oder genehmigt diese Handlungen. Dazu mehr in<br />

Kapitel III.<br />

2.7 Erklärung über die Beseitigung der Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> 27<br />

Es handelt sich hier um eine Resolution der Generalversammlung, die somit<br />

keine Verbindlichkeit darstellt. Sie soll an dieser Stelle aber trotzdem nicht<br />

unerwähnt bleiben, da die Definition der Gewalt gegen <strong>Frauen</strong> in Art. 1<br />

ausdrücklich auch die Gewalt <strong>im</strong> privaten Bereich einschliesst.<br />

„jede gegen <strong>Frauen</strong> auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete<br />

Gewalthandlung, durch die <strong>Frauen</strong> körperlicher, sexueller oder<br />

psychologischer Schaden oder Leid zugefügt wird oder zugefügt werden kann,<br />

einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der<br />

willkürlichen Freiheitsberaubung, gleichviel ob <strong>im</strong> öffentlichen oder <strong>im</strong><br />

privaten Bereich“.<br />

24 Siehe Beck Texte, Menschenrechte 4. Aufl. 1998, 224 (UN Doc. A/39/51, at 197 (1984) )<br />

25 Siehe SCHULER Margaret / THOMAS Dorothy, Women´s HUMAN RIGHTS Step by Step 1997, 172<br />

26 Siehe BURGERS Herman / DANELIUS Hans, The United Nations Convention against Torture 1988, 107<br />

27 Siehe GA Res. 48/104 vom 20. Dezember 1993 unter<br />

http://www.humanrights.ch/instrumente/uno_abkommen/pdf/020611_cedaw_text_d.pdf<br />

XVII

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