Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
5 Die Forderungen des UNHCR<br />
5.1 UNHCR – Handbuch über Verfahren und Kriterien zur Feststellung der<br />
Flüchtlingseigenschaft 30<br />
Dieses Handbuch ist dazu best<strong>im</strong>mt den Entscheidungsträgern <strong>im</strong><br />
Asylverfahren zu helfen, den Flüchtlingsstatus <strong>im</strong> Sinne der Genfer<br />
Flüchtlingskonvention zu best<strong>im</strong>men. Bindend ist <strong>das</strong> Handbuch für die<br />
Behörden natürlich nicht.<br />
Erschienen ist <strong>das</strong> Handbuch <strong>im</strong> Jahre 1979 und dies ist auch die Erklärung,<br />
warum mit keinem Wort auf geschlechtsspezifische Verfolgung eingegangen<br />
wird. Denn die Problematik der geschlechtsspezifischen Verfolgung wurde erst<br />
1985 <strong>im</strong> Beschluss Nr. 39 des Exekutivkomitees behandelt. 31<br />
5.2 UNHCR Guidlines on the Protection of Refugee Women (Richtlinie zum<br />
Schutz von Flüchtlingsfrauen) 32<br />
Die Richtlinie baut auf der UNHCR „Policy on Refugee Women“ auf. Dieses<br />
UNHCR – Grundsatzpapier betreffend Flüchtlingsfrauen aus dem Jahre 1990<br />
setzte den politischen Rahmen für die Ausarbeitung eines organisierten<br />
Arbeitsplanes über die Integration von Flüchtlingsfrauen in die Programme und<br />
Projekte des UNHCR.<br />
Die Richtlinie folgte <strong>im</strong> Juli 1991 und soll einerseits UNHCR Bediensteten die<br />
Erkennung von frauenspezifischen Anforderungen erleichtern und sie ist auch<br />
an die Staaten gerichtet, die Flüchtlinge aufnehmen.<br />
Die Richtlinie befasst sich mit dem rechtlichen Schutz von Flüchtlingsfrauen in<br />
den Bereichen der Best<strong>im</strong>mung der Flüchtlingseigenschaft <strong>im</strong> Asylverfahren<br />
und <strong>im</strong> Aufenthaltsrecht. Die Richtlinie erwähnt diesbezüglich den Umstand,<br />
<strong>das</strong>s die Gründe zur Beurteilung der Flüchtlingseigenschaft <strong>das</strong> Merkmal<br />
Geschlecht nicht enthalten. Deshalb bereite es Schwierigkeiten, den<br />
Flüchtlingsstatus einer Frau zu best<strong>im</strong>men, die gesellschaftliche Gesetze oder<br />
30 Siehe UNHCR´s Handbook on Procedures and Criteria for Determining refugee Status Under the 1951<br />
Convention and the 1967 Protocol Relating to the Status on Refugees.<br />
unter http://www.unhcr.de./pubs/handbuch/handbuin.htm.<br />
31 Siehe JENSEN Inke, <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Asyl- und Flüchtlingsrecht 2002, 40<br />
32 Siehe U.N. Doc. EC/SCP/67, 22. Juli 1991 unter http://www.unhcr.org/<br />
XIX