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Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra

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Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, wird Österreich nicht umhin kommen,<br />

höhere personelle Ressourcen <strong>im</strong> Asylverfahren einzusetzen.<br />

Auch zeigt sich, <strong>das</strong>s den Beamtinnen und Beamten der 1. Instanz eine<br />

bessere rechtliche Ausbildung ermöglicht werden muss. Es muss zumindest<br />

einen Mindeststandard darstellen, <strong>das</strong>s die Rechtsauffassung des VwGH der<br />

1. Instanz unverzüglich bekannt ist. Die <strong>Frauen</strong>quote der Bundesasylämter<br />

muss dem Verhältnis, den von <strong>Frauen</strong> gestellten Anträgen gerecht werden.<br />

Des weiteren müssen Massnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen,<br />

<strong>das</strong>s die Verfahren auf einer objektiven Ebene ablaufen. Hier ist die<br />

Öffentlichkeit der Verfahren auch in der 1. Instanz zu fordern. Natürlich<br />

erfordert dies einen höheren räumlichen Einsatz, aber der<br />

Öffentlichkeitsgrundsatz ist nun mal ein sehr wirkungsvolles Mittel um die<br />

Rechtmässigkeit von behördlichen Handlungen sicherzustellen. Allein die<br />

Möglichkeit der Anwesenheit einer Vertrauensperson reicht hier nicht aus. Des<br />

weiteren muss die Abwesenheit von Vorurteilen <strong>im</strong> Verfahren sichergestellt<br />

werden. Hier sind ein hoher Informationsstand der Beamtinnen und Beamten<br />

über fremde Kulturen notwendig. Anzuführen ist hier auch die enorme<br />

emotionale Belastung der <strong>im</strong> Asylverfahren tätigen Personen. Die von den<br />

Asylwerberinnen geschilderten erlebten Verfolgungen, sind auch für die<br />

Beamtinnen und Beamten schwer zu verarbeiten. Eine verpflichtende<br />

Supervision ist hier eine unabdingbare Voraussetzung dafür, <strong>das</strong>s die<br />

künftigen Verfahren objektiv und vorurteilsfrei ablaufen.<br />

Abschließend kann somit gesagt werden, <strong>das</strong>s Österreich <strong>Frauen</strong>, die aus<br />

Gründen des Geschlechts verfolgt werden Schutz bietet wenn:<br />

Die Verfolgung schwere körperliche Schäden nach sich ziehen würde.<br />

Die Verfolgung eine Lebensbedrohung darstellt.<br />

Die Betroffene bereit ist den Weg bis zum VwGH zu gehen.<br />

Das Schutzbedürfnis von sozial benachteiligten und unterdrückten <strong>Frauen</strong><br />

wird von Österreich nicht befriedigt.<br />

LXXVI

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