Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
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Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, wird Österreich nicht umhin kommen,<br />
höhere personelle Ressourcen <strong>im</strong> Asylverfahren einzusetzen.<br />
Auch zeigt sich, <strong>das</strong>s den Beamtinnen und Beamten der 1. Instanz eine<br />
bessere rechtliche Ausbildung ermöglicht werden muss. Es muss zumindest<br />
einen Mindeststandard darstellen, <strong>das</strong>s die Rechtsauffassung des VwGH der<br />
1. Instanz unverzüglich bekannt ist. Die <strong>Frauen</strong>quote der Bundesasylämter<br />
muss dem Verhältnis, den von <strong>Frauen</strong> gestellten Anträgen gerecht werden.<br />
Des weiteren müssen Massnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen,<br />
<strong>das</strong>s die Verfahren auf einer objektiven Ebene ablaufen. Hier ist die<br />
Öffentlichkeit der Verfahren auch in der 1. Instanz zu fordern. Natürlich<br />
erfordert dies einen höheren räumlichen Einsatz, aber der<br />
Öffentlichkeitsgrundsatz ist nun mal ein sehr wirkungsvolles Mittel um die<br />
Rechtmässigkeit von behördlichen Handlungen sicherzustellen. Allein die<br />
Möglichkeit der Anwesenheit einer Vertrauensperson reicht hier nicht aus. Des<br />
weiteren muss die Abwesenheit von Vorurteilen <strong>im</strong> Verfahren sichergestellt<br />
werden. Hier sind ein hoher Informationsstand der Beamtinnen und Beamten<br />
über fremde Kulturen notwendig. Anzuführen ist hier auch die enorme<br />
emotionale Belastung der <strong>im</strong> Asylverfahren tätigen Personen. Die von den<br />
Asylwerberinnen geschilderten erlebten Verfolgungen, sind auch für die<br />
Beamtinnen und Beamten schwer zu verarbeiten. Eine verpflichtende<br />
Supervision ist hier eine unabdingbare Voraussetzung dafür, <strong>das</strong>s die<br />
künftigen Verfahren objektiv und vorurteilsfrei ablaufen.<br />
Abschließend kann somit gesagt werden, <strong>das</strong>s Österreich <strong>Frauen</strong>, die aus<br />
Gründen des Geschlechts verfolgt werden Schutz bietet wenn:<br />
Die Verfolgung schwere körperliche Schäden nach sich ziehen würde.<br />
Die Verfolgung eine Lebensbedrohung darstellt.<br />
Die Betroffene bereit ist den Weg bis zum VwGH zu gehen.<br />
Das Schutzbedürfnis von sozial benachteiligten und unterdrückten <strong>Frauen</strong><br />
wird von Österreich nicht befriedigt.<br />
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