Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra
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5 Zwangsheirat<br />
5.1 Problematik<br />
Es ist ein zugesichertes Recht, <strong>das</strong>s eine Ehe nur auf Freiwilligkeit beruhen<br />
darf. (Art. 16 Z. 2 AEMR)<br />
Dennoch ist es in zahlreichen Staaten Praxis, <strong>das</strong>s <strong>Frauen</strong> zwangsverheiratet<br />
werden. Der Zwang geht meistens von den Eltern der Braut aus. Die<br />
zwangsweise Heirat ist nur der Beginn einer Kette von<br />
Menschenrechtsverletzungen. Der nach der Heirat stattfindende<br />
Geschlechtsverkehr findet dann auch ohne Einwilligung der Frau statt und<br />
wird meist mit Gewalt herbeigeführt. 145<br />
Die Zwangsheirat hängt selten mit der Religion zusammen, sondern meist mit<br />
Traditionen und Bräuchen. Die Stellung der Frau in diesen Gesellschaften ist<br />
oft von ihrer Beziehung zu ihrem Vater, ihrem Mann oder ihren Söhnen und<br />
auch ihren Brüdern best<strong>im</strong>mt. Es wird bereits den Mädchen vermittelt, <strong>das</strong>s<br />
ihre wichtigste Rolle darin besteht, Ehefrau und Mutter zu sein. 146<br />
5.2 Rechtsprechung<br />
Am 17.09.2002 hatte der VwGH 147 sich mit der Flucht einer nigerianischen<br />
Staatsangehörigen zu befassen. Der Grund der Flucht war, <strong>das</strong>s die<br />
Asylwerberin von einer zwangsweisen Verheiratung bedroht war. Ihr Vater war<br />
Moslem, ihre Mutter hingegen Christin. Die Asylwerberin gehört auch dem<br />
christlichen Glauben an. Der Vater verlangte die Heirat mit einem Moslem. Da<br />
der Vater bereits vom zukünftigen Gatten Geld erhalten hatte, bedrohte der<br />
Bräutigam die Asylwerberin mit dem Tod, sollte sie sich weigern die Ehe mit<br />
ihm einzugehen. Sie wurde auch mehrere Male von ihm gewalttätig attackiert<br />
und auch verletzt. Nach Einschätzung der Asylwerberin würde dieser Mann<br />
sie bei einer Rückkehr töten.<br />
145 Siehe JENSEN Inke, <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Asyl- und Flüchtlingsrecht 2002, 205<br />
146 Siehe amnesty international, Zwangsheirat unter www.amnesty-muenchen.de/<br />
frauenrechte/index.php4?subcase=themen&subsubcase=5 - 25k -<br />
147 Siehe VwGH Erkenntnis 2000/20/0152<br />
LXVII