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Frauen im österreichischen Asylrecht Wie das ... - Zebra

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5 Zwangsheirat<br />

5.1 Problematik<br />

Es ist ein zugesichertes Recht, <strong>das</strong>s eine Ehe nur auf Freiwilligkeit beruhen<br />

darf. (Art. 16 Z. 2 AEMR)<br />

Dennoch ist es in zahlreichen Staaten Praxis, <strong>das</strong>s <strong>Frauen</strong> zwangsverheiratet<br />

werden. Der Zwang geht meistens von den Eltern der Braut aus. Die<br />

zwangsweise Heirat ist nur der Beginn einer Kette von<br />

Menschenrechtsverletzungen. Der nach der Heirat stattfindende<br />

Geschlechtsverkehr findet dann auch ohne Einwilligung der Frau statt und<br />

wird meist mit Gewalt herbeigeführt. 145<br />

Die Zwangsheirat hängt selten mit der Religion zusammen, sondern meist mit<br />

Traditionen und Bräuchen. Die Stellung der Frau in diesen Gesellschaften ist<br />

oft von ihrer Beziehung zu ihrem Vater, ihrem Mann oder ihren Söhnen und<br />

auch ihren Brüdern best<strong>im</strong>mt. Es wird bereits den Mädchen vermittelt, <strong>das</strong>s<br />

ihre wichtigste Rolle darin besteht, Ehefrau und Mutter zu sein. 146<br />

5.2 Rechtsprechung<br />

Am 17.09.2002 hatte der VwGH 147 sich mit der Flucht einer nigerianischen<br />

Staatsangehörigen zu befassen. Der Grund der Flucht war, <strong>das</strong>s die<br />

Asylwerberin von einer zwangsweisen Verheiratung bedroht war. Ihr Vater war<br />

Moslem, ihre Mutter hingegen Christin. Die Asylwerberin gehört auch dem<br />

christlichen Glauben an. Der Vater verlangte die Heirat mit einem Moslem. Da<br />

der Vater bereits vom zukünftigen Gatten Geld erhalten hatte, bedrohte der<br />

Bräutigam die Asylwerberin mit dem Tod, sollte sie sich weigern die Ehe mit<br />

ihm einzugehen. Sie wurde auch mehrere Male von ihm gewalttätig attackiert<br />

und auch verletzt. Nach Einschätzung der Asylwerberin würde dieser Mann<br />

sie bei einer Rückkehr töten.<br />

145 Siehe JENSEN Inke, <strong>Frauen</strong> <strong>im</strong> Asyl- und Flüchtlingsrecht 2002, 205<br />

146 Siehe amnesty international, Zwangsheirat unter www.amnesty-muenchen.de/<br />

frauenrechte/index.php4?subcase=themen&subsubcase=5 - 25k -<br />

147 Siehe VwGH Erkenntnis 2000/20/0152<br />

LXVII

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